Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
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Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Hallo zusammen, da ich bisher noch nie in einer solchen Situation war, bräuchte ich mal Aufklärung wie die Dinge nun weiterlaufen.
Also erstmal was passiert ist:
Ich habe vorhin mit meinem Pony vorm Getränkemarkt gehalten um einen neuen Wasserkasten zu kaufen. Ich stand auf einem normalen Parkplatz vom Getränkemarkt direkt an der Eingangstür. Vor dem Parkplatz (etwa 5-6 Meter weit entfernt) stehen, in reihe, die Einkaufswagen vom Getränkemarkt.
Es geht ein wenig Bergab von den Einkaufswagen zum Parkplatz hin.
Als ich gerade an der Kasse stand, drehte ich mich nochmal zum Pony um und seh erschrocken wie auf einmal 2 leere Einkaufwagen auf meine Ponyfront zurollen und gegen ...naja... nennen wirs mal "titschen".
Ich bin sofort raus und sehe einen Mann der bei den restllichen in reihe stehenden Einkaufswagen steht bzw. rummfummelt.
Als ich ihn fragte, was bei ihm nicht stimmt, das er einfach so leere Einkaufwagen auf fremde Autos rollen lässt, kamm nur, er hätte es nicht bemerkt.
Problem ist, ich habe jetzt eine Macke/zerkrazte Ecke in der Front von den Einkaufwagen. Ist nicht riesig aber ist halt da.
Vom Verursacher habe ich mir direkt den Ausweis aushändigen lassen, damit der nicht noch auf die Idee kommt abzuhauen.
Und da ich auch erstmal nicht weiter wußte, wie gesagt ich war noch nie in so einer Situation, habe ich bei der Polizei angerufen und nachgefragt wie ich nun weiter vorgehen soll.
Laut dem Beamten am Telefon (ich habe ihm die Sache genau geschildert) galt das als Verkehsunfall und es wurde eine Streife zu uns geschickt. Ok dachte ich mir, wenn das so ist, meinetwegen.
Als die Streife da war und ich nochmals alles erklärt habe, sagten die jedoch, das es nichts mit einem Verkehrsunfall zu tun hätte und da der Verursacher das "angeblich" (kann ich leider nicht beurteilen) nicht gemerkt hat das ihm einfach mal 2 leere Einkaufswagen wegrollen und fremde Autos beschädigen, ist das quasi eine "dumm gelaufen" Situation bei dem die Polizei ansonsten nichts mit zu tun hat.
Damit die aber nicht völlig umsonst da waren haben sie unsere Personaldaten aufgenommen (nachdem sie selbst lange Telefoniert haben. Sah für mich so aus als wüßten sie selbst nicht genau was sie nun tun sollten) und uns die jeweils anderen Daten gegeben.
Mir wurde dann vom Beamten gesagt, der Verursacher wäre versichert und würde das seiner Versicherung melden.
Und seine Versicherung würde sich dann bei mir melden.
Danach ist die Polizei davongezogen.
Ich habe zwar die Daten vom Verursacher aber keine von seiner Versicherung.
Zeugen gibt es auch nicht, jedoch hat der Verursacher ja der Polizei quasi gestanden das ers war, auch wenn ers nicht "gemerkt" hat.
Ist das alles soweit korrekt?
Wie gehts den mit der Macke nun weiter? Muß ich die in Vorkasse wegmachen lassen und die Rechnung dann der Versicherung schicken?
Was mache ich den wenn der vielleicht garkeine Versicherung hat? Bleibe ich dann auf dem Schaden sitzen?
Wie gesagt, habe da so garkeine Erfahrung bei dem Thema und das mir fast der Hut geplatzt ist bei der Aktion muß ich ja glaub nicht extra erwähnen.
Fahre mein Pony gerade mal 1 1/2 Monate.
Also erstmal was passiert ist:
Ich habe vorhin mit meinem Pony vorm Getränkemarkt gehalten um einen neuen Wasserkasten zu kaufen. Ich stand auf einem normalen Parkplatz vom Getränkemarkt direkt an der Eingangstür. Vor dem Parkplatz (etwa 5-6 Meter weit entfernt) stehen, in reihe, die Einkaufswagen vom Getränkemarkt.
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Als ich gerade an der Kasse stand, drehte ich mich nochmal zum Pony um und seh erschrocken wie auf einmal 2 leere Einkaufwagen auf meine Ponyfront zurollen und gegen ...naja... nennen wirs mal "titschen".
Ich bin sofort raus und sehe einen Mann der bei den restllichen in reihe stehenden Einkaufswagen steht bzw. rummfummelt.
Als ich ihn fragte, was bei ihm nicht stimmt, das er einfach so leere Einkaufwagen auf fremde Autos rollen lässt, kamm nur, er hätte es nicht bemerkt.
Problem ist, ich habe jetzt eine Macke/zerkrazte Ecke in der Front von den Einkaufwagen. Ist nicht riesig aber ist halt da.
Vom Verursacher habe ich mir direkt den Ausweis aushändigen lassen, damit der nicht noch auf die Idee kommt abzuhauen.
Und da ich auch erstmal nicht weiter wußte, wie gesagt ich war noch nie in so einer Situation, habe ich bei der Polizei angerufen und nachgefragt wie ich nun weiter vorgehen soll.
Laut dem Beamten am Telefon (ich habe ihm die Sache genau geschildert) galt das als Verkehsunfall und es wurde eine Streife zu uns geschickt. Ok dachte ich mir, wenn das so ist, meinetwegen.
Als die Streife da war und ich nochmals alles erklärt habe, sagten die jedoch, das es nichts mit einem Verkehrsunfall zu tun hätte und da der Verursacher das "angeblich" (kann ich leider nicht beurteilen) nicht gemerkt hat das ihm einfach mal 2 leere Einkaufswagen wegrollen und fremde Autos beschädigen, ist das quasi eine "dumm gelaufen" Situation bei dem die Polizei ansonsten nichts mit zu tun hat.
Damit die aber nicht völlig umsonst da waren haben sie unsere Personaldaten aufgenommen (nachdem sie selbst lange Telefoniert haben. Sah für mich so aus als wüßten sie selbst nicht genau was sie nun tun sollten) und uns die jeweils anderen Daten gegeben.
Mir wurde dann vom Beamten gesagt, der Verursacher wäre versichert und würde das seiner Versicherung melden.
Und seine Versicherung würde sich dann bei mir melden.
Danach ist die Polizei davongezogen.
Ich habe zwar die Daten vom Verursacher aber keine von seiner Versicherung.
Zeugen gibt es auch nicht, jedoch hat der Verursacher ja der Polizei quasi gestanden das ers war, auch wenn ers nicht "gemerkt" hat.
Ist das alles soweit korrekt?
Wie gehts den mit der Macke nun weiter? Muß ich die in Vorkasse wegmachen lassen und die Rechnung dann der Versicherung schicken?
Was mache ich den wenn der vielleicht garkeine Versicherung hat? Bleibe ich dann auf dem Schaden sitzen?
Wie gesagt, habe da so garkeine Erfahrung bei dem Thema und das mir fast der Hut geplatzt ist bei der Aktion muß ich ja glaub nicht extra erwähnen.
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- Ace
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Meine Einschätzung als Laie:
Wenn man ohne Führung eines Fahrzeugs einen Schaden hinterlässt, sollte die Privathaftpflicht, sofern sowas mit abgedeckt ist, einspringen. Jedoch brauchst du dazu die Aussage, wo der Verursacher überhaupt eine Haftpflicht hat, falls er überhaupt eine hat. Seine KFZ Versicherung wird es nicht abdecken, da es ja kein Verkehrsunfall ist.
Da die Person dir aber seine Daten gegeben hat, melde dich am besten bei der Person, dass du noch die Daten der Versicherung brauchst, um das zu melden.
Wenn man ohne Führung eines Fahrzeugs einen Schaden hinterlässt, sollte die Privathaftpflicht, sofern sowas mit abgedeckt ist, einspringen. Jedoch brauchst du dazu die Aussage, wo der Verursacher überhaupt eine Haftpflicht hat, falls er überhaupt eine hat. Seine KFZ Versicherung wird es nicht abdecken, da es ja kein Verkehrsunfall ist.
Da die Person dir aber seine Daten gegeben hat, melde dich am besten bei der Person, dass du noch die Daten der Versicherung brauchst, um das zu melden.
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren

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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Bei den meisten Haftpflicht Versicherungen sind Schäden mit und an Fahrzeugen ausgeschlossen.
- HaKa
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Hallo Thomas,
auf jeden Fall hast du einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher. Ob der eine Versicherung hat, ist erstmal zweitrangig.
Wahrscheinlich ist aber seine Autohaftpflicht betroffen, weil beim Betrieb eines Kfz.
Entweder lässt du dir einen Kostenvoranschlag machen und forderst den Verursacher dann zur Zahlung des Nettobetrages auf (Umsatzsteuer dann nach Reparatur) oder du lässt gleich reparieren und forderst den Rechnungsbetrag plus Kostenpauschale 25 € plus Nutzungsausfall 1 Tag.
Zahlt er dann nicht, wende dich an seine Autohaftpflicht. Wenn du auch das Kennzeichen hast, hilft der Zentralruf der Unfallversicherer weiter.
Oder die sparst dir die Arbeit und schaltest gleich einen Anwalt deines Vertrauens ein. Dessen Kosten gehören zum ausgleichspflichtigen Schaden
auf jeden Fall hast du einen Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher. Ob der eine Versicherung hat, ist erstmal zweitrangig.
Wahrscheinlich ist aber seine Autohaftpflicht betroffen, weil beim Betrieb eines Kfz.
Entweder lässt du dir einen Kostenvoranschlag machen und forderst den Verursacher dann zur Zahlung des Nettobetrages auf (Umsatzsteuer dann nach Reparatur) oder du lässt gleich reparieren und forderst den Rechnungsbetrag plus Kostenpauschale 25 € plus Nutzungsausfall 1 Tag.
Zahlt er dann nicht, wende dich an seine Autohaftpflicht. Wenn du auch das Kennzeichen hast, hilft der Zentralruf der Unfallversicherer weiter.
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HaKa
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Erstmal danke für die schnellen Antworten an euch.
Ihr habt aber schon verstanden das der Verursacher leere Einkaufswagen gegen mein geparktes Pony hat rollen lassen?
Sicher das da die/seine Autoversicherung einspringt? Ich dachte wie Ace auch eher an private Haftpflicht.
Zumal ich nicht mal weiß ob der Verursacher überhaupt nen Auto hat.
Gesehen hab ich keins und ohne jetzt fies werden zu wollen aber der Verursacher sah generell nicht gerade sehr nach "Ich stehe mit beiden Beinen fest im Leben und alles läuft" aus.
Ihr habt aber schon verstanden das der Verursacher leere Einkaufswagen gegen mein geparktes Pony hat rollen lassen?
Sicher das da die/seine Autoversicherung einspringt? Ich dachte wie Ace auch eher an private Haftpflicht.
Zumal ich nicht mal weiß ob der Verursacher überhaupt nen Auto hat.
Gesehen hab ich keins und ohne jetzt fies werden zu wollen aber der Verursacher sah generell nicht gerade sehr nach "Ich stehe mit beiden Beinen fest im Leben und alles läuft" aus.
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Hallo Thomas,
das ist ja wirklich etwas dumm gelaufen für Dich. Meiner Ansicht nach bleibt Dir wirklich nur übrig, dass der Verursacher Einsicht zeigt und den Schaden seiner Haftpflicht meldet bzw. dafür aufkommt. Juristisch gesehen, liegt für mich ein Verkehrsunfall vor, da ich davon ausgehe, dass der Parkplatz des Getränkemarktes tatsächlich öffentlich, also für Jedermann zugänglich ist. Somit liegt in dem Umstand, so wie Du ihn schilderst, ein Ereignis vor, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr steht. Aber seine KFZ-Versicherung, wird der Verursacher nicht zur Regulierung heranziehen können, da er faktisch als Fußgänger unterwegs war. Es besteht kein Kausalzusammenhang mit seinem KFZ zu dem herbeigeführten Schaden. Ergo bleibt nur seine Haftpflicht oder er zahlt es aus eigener Tasche. Sollte er sich weigern, was ich mal nicht hoffen will, könnte die Sache unangenehm für Dich enden und du musst alles aus eigener Tasche zahlen, (fahrlässige Sachbeschädigung ist wegen mangelnder Strafandrohung nicht strafbar), wenn du nicht den mühsamen Weg über eine Zivilklage gegen den Verursacher bestreiten willst (823 BGB).
Hoffen wir mal das Beste für Dich.
Gruß Michael
das ist ja wirklich etwas dumm gelaufen für Dich. Meiner Ansicht nach bleibt Dir wirklich nur übrig, dass der Verursacher Einsicht zeigt und den Schaden seiner Haftpflicht meldet bzw. dafür aufkommt. Juristisch gesehen, liegt für mich ein Verkehrsunfall vor, da ich davon ausgehe, dass der Parkplatz des Getränkemarktes tatsächlich öffentlich, also für Jedermann zugänglich ist. Somit liegt in dem Umstand, so wie Du ihn schilderst, ein Ereignis vor, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem öffentlichen Straßenverkehr steht. Aber seine KFZ-Versicherung, wird der Verursacher nicht zur Regulierung heranziehen können, da er faktisch als Fußgänger unterwegs war. Es besteht kein Kausalzusammenhang mit seinem KFZ zu dem herbeigeführten Schaden. Ergo bleibt nur seine Haftpflicht oder er zahlt es aus eigener Tasche. Sollte er sich weigern, was ich mal nicht hoffen will, könnte die Sache unangenehm für Dich enden und du musst alles aus eigener Tasche zahlen, (fahrlässige Sachbeschädigung ist wegen mangelnder Strafandrohung nicht strafbar), wenn du nicht den mühsamen Weg über eine Zivilklage gegen den Verursacher bestreiten willst (823 BGB).
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Hallo Thomas,
erstmal ist die ganze Sache einfach nur ärgerlich und dir steht jetzt ein Haufen Lauferei bevor.
Grundsätzlich ist die Polizei nur Ermittlungsbehörde für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Deshalb konnte sie auch nichts machen, da fahrlässige Sachbeschädigung vermutlich keine Straftat ist. Ich meine aber, dass der Verursacher in jedem Fall zum Schadensersatz herangezogen werden kann. Es spielt auch keine Rolle ob er versichert ist oder nicht. Ich würde auf alle Fälle ein Anwalt zu Rate ziehen, den sollte sich der Verursacher weigern zu zahlen, wirst du das vor einem Zivilgericht erstreiten müssen.
Gruß Uli
erstmal ist die ganze Sache einfach nur ärgerlich und dir steht jetzt ein Haufen Lauferei bevor.
Grundsätzlich ist die Polizei nur Ermittlungsbehörde für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten. Deshalb konnte sie auch nichts machen, da fahrlässige Sachbeschädigung vermutlich keine Straftat ist. Ich meine aber, dass der Verursacher in jedem Fall zum Schadensersatz herangezogen werden kann. Es spielt auch keine Rolle ob er versichert ist oder nicht. Ich würde auf alle Fälle ein Anwalt zu Rate ziehen, den sollte sich der Verursacher weigern zu zahlen, wirst du das vor einem Zivilgericht erstreiten müssen.
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Die drei wichtigsten Dinge im Leben:
1. Keine Panik
2.Ruhe bewahren
3. Nerven nicht verlieren
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Hallo nochmal,
solche kniffligen Fragen wecken natürlich meinen anwaltlichen Spürsinn. Wie so oft sind solche Fälle auch in der Rechtsprechung umstritten und es finden sich garantiert verschiedene Meinungen zu dem Sachverhalt, wenn der Einkaufswagen vor oder nach dem Beladen des Autos wegrollt und dann ein anderes, geparktes Auto beschädigt. Be- und Entladen gehört zum Betrieb es Kfz dazu.
Entscheidend ist aber hier die Frage, ob der Schädiger überhaupt ein Auto hatte. Wahrscheinlich ja schon, was hätte er sonst auf dem Parkplatz gemacht. Bestimmte hätte er als Fußgänger den Einkaufswagen im Eingangsbereich geholt. Es kommt also auf den genauen Sachverhalt an.
Allerdings würde ich mir darüber keinen Kopf machen. Der Geschädigte hat die Adresse des Schädigers und soll ihn persönlich zur Zahlung auffordern, so wie ich es oben schon beschrieben habe. Es ist dann Sache des Geschädigten zu klären, welche seiner eventuell vorhandenen Versicherungen eintrittspflichtig ist.
Dass es dabei durchaus Überraschungen gibt, habe ich ja selbst in meinen Außenspiegel-Fall erlebt. Nach der ganz herrschenden Rechtsprechung wäre die Autohaftpflicht zuständig gewesen, da ein Beifahrer ausgestiegen ist und dies zum Betrieb eines Kfz gehört. Gezahlt hat aber letztlich die Privathaftpflicht dieses Beifahrers.
Kleine Ergänzung: vor Jahren habe ich einmal auf einem Supermarktparkplatz im Auto meiner Frau gewartet, weil mein Sohn nur schnell etwas erledigen wollte. Dann hat ein wegrollender, mit einem großen Fernseher beladener Einkaufswagen die Heckklappe des Autos beschädigt und der Schädiger wollte sich mit den Worten entfernen, es sei doch nichts passiert. Zum Glück habe ich dies mitbekommen, konnte Zeuge sein und gezahlt hat dann die Kfz-Haftpflicht des Schädigers.

solche kniffligen Fragen wecken natürlich meinen anwaltlichen Spürsinn. Wie so oft sind solche Fälle auch in der Rechtsprechung umstritten und es finden sich garantiert verschiedene Meinungen zu dem Sachverhalt, wenn der Einkaufswagen vor oder nach dem Beladen des Autos wegrollt und dann ein anderes, geparktes Auto beschädigt. Be- und Entladen gehört zum Betrieb es Kfz dazu.
Entscheidend ist aber hier die Frage, ob der Schädiger überhaupt ein Auto hatte. Wahrscheinlich ja schon, was hätte er sonst auf dem Parkplatz gemacht. Bestimmte hätte er als Fußgänger den Einkaufswagen im Eingangsbereich geholt. Es kommt also auf den genauen Sachverhalt an.

Allerdings würde ich mir darüber keinen Kopf machen. Der Geschädigte hat die Adresse des Schädigers und soll ihn persönlich zur Zahlung auffordern, so wie ich es oben schon beschrieben habe. Es ist dann Sache des Geschädigten zu klären, welche seiner eventuell vorhandenen Versicherungen eintrittspflichtig ist.
Dass es dabei durchaus Überraschungen gibt, habe ich ja selbst in meinen Außenspiegel-Fall erlebt. Nach der ganz herrschenden Rechtsprechung wäre die Autohaftpflicht zuständig gewesen, da ein Beifahrer ausgestiegen ist und dies zum Betrieb eines Kfz gehört. Gezahlt hat aber letztlich die Privathaftpflicht dieses Beifahrers.
Kleine Ergänzung: vor Jahren habe ich einmal auf einem Supermarktparkplatz im Auto meiner Frau gewartet, weil mein Sohn nur schnell etwas erledigen wollte. Dann hat ein wegrollender, mit einem großen Fernseher beladener Einkaufswagen die Heckklappe des Autos beschädigt und der Schädiger wollte sich mit den Worten entfernen, es sei doch nichts passiert. Zum Glück habe ich dies mitbekommen, konnte Zeuge sein und gezahlt hat dann die Kfz-Haftpflicht des Schädigers.

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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Früher war das alles viel einfacher.
Kratzer in der Stoßstange = Kratzer im Gesicht.
ius strictum est ius aequum
und
volentii non fiit iniuria
heissen die Merksätze zu diesen Gedanken.
Das sollten sich viele Verirrte mal wieder hinter die Ohren schreiben.
Kratzer in der Stoßstange = Kratzer im Gesicht.
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
HierWaldo Jeffers hat geschrieben:Früher war das alles viel einfacher.
Kratzer in der Stoßstange = Kratzer im Gesicht.
ius strictum est ius aequum
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volentii non fiit iniuria
heissen die Merksätze zu diesen Gedanken.
Das sollten sich viele Verirrte mal wieder hinter die Ohren schreiben.
https://mustang6.de/viewtopic.php?f=8&t ... 28#p198628
dachte ich ja schon, dass wir gleich eine neue Magna Carta ausrufen, aber gut, wir üben jetzt erst mal Verhältnismäßigkeit (Auge, Zahn etc,) entsprechend dem Sefer ha-Berit . .


Grüße
Martin
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Noch einfacher wäre es, wenn dem an den restlichen Einkaufswagen rumfummelnden Mann keine Schuld treffen würde. Für herrenlose, ungesicherte Einkaufswagen haftet der Ladenbesitzer, der verpflichtet ist, die Einkaufswagen gegen wegrollen zu sichern.
Werden solche Einkaufswagen auf abschüssigem Gelände eingesetzt, so müssen diese mit einer automatischen Bremsfunktion ausgestattet sein. Ich denke aber mal, dass der Parkplatz nicht wirklich abschüssig war, sondern nur ein leichtes Gefälle hatte. Dennoch muss der Ladenbetreiber dafür sorgen, dass auch durch Kundschaft unsachgemäß abgestellte Einkaufswagen keine Schäden durch wegrollen verursacht werden können.
Werden solche Einkaufswagen auf abschüssigem Gelände eingesetzt, so müssen diese mit einer automatischen Bremsfunktion ausgestattet sein. Ich denke aber mal, dass der Parkplatz nicht wirklich abschüssig war, sondern nur ein leichtes Gefälle hatte. Dennoch muss der Ladenbetreiber dafür sorgen, dass auch durch Kundschaft unsachgemäß abgestellte Einkaufswagen keine Schäden durch wegrollen verursacht werden können.
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
So kleiner Zwischenbericht.
Seine Versicherung (DEVK) hat sich telefonisch bei mir gemeldet und möchte nun per Email, Fotos vom Kratzer, eine Stellungnahme was passiert ist und eine Kopie vom Fahrzeugschein.
Ich mache das jetzt alles soweit fertig und schicke denen das. Dann schauen wir mal was dabei rauskommt.
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Seine Versicherung (DEVK) hat sich telefonisch bei mir gemeldet und möchte nun per Email, Fotos vom Kratzer, eine Stellungnahme was passiert ist und eine Kopie vom Fahrzeugschein.
Ich mache das jetzt alles soweit fertig und schicke denen das. Dann schauen wir mal was dabei rauskommt.
- AminCH
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Die Antwort ist ganz einfach.
Wenn er gerade dabei war das Auto zu Be-Entladen, wird der Schaden von seiner KFZ Haftpflichtversicherung übernommen.
Sollte er z.B. Nur den Einkaufswagen geholt oder zurückgebracht haben, muss seine Privathaftpflicht den Schaden übernehmen. Jedoch gilt zu beachten, dass man als Geschädigter kein direktes Forderungsrecht gegenüber einer Privathaftpflichtversicherung hat. Bedeutet, der Verursacher muss den Schaden selbst beim Versicherer anmelden.
Da sich bereits die DEVK gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass der Verursacher bereits das nötige unternommen hat. Bei Problemen kannst du mir gerne eine PN schicken (ich arbeite bei der Versicherung)
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Wenn er gerade dabei war das Auto zu Be-Entladen, wird der Schaden von seiner KFZ Haftpflichtversicherung übernommen.
Sollte er z.B. Nur den Einkaufswagen geholt oder zurückgebracht haben, muss seine Privathaftpflicht den Schaden übernehmen. Jedoch gilt zu beachten, dass man als Geschädigter kein direktes Forderungsrecht gegenüber einer Privathaftpflichtversicherung hat. Bedeutet, der Verursacher muss den Schaden selbst beim Versicherer anmelden.
Da sich bereits die DEVK gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass der Verursacher bereits das nötige unternommen hat. Bei Problemen kannst du mir gerne eine PN schicken (ich arbeite bei der Versicherung)
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Du hast den Wagen erst ganz kurze Zeit, wie du sagst.
Dann warte mal ab was da noch alles kommt an unschönen Stellen im Frontbereich....nur durch fahren des Wagens.
Klar, für diese eine Ministelle kannst du jemand anders belangen, aber wenn du deswegen schon am Rad drehst wirst du vmtl. bei den ersten Steinschlägen im Lack total abdrehen - und die nimmste eben hin oder zahlst sie selber.
Dann warte mal ab was da noch alles kommt an unschönen Stellen im Frontbereich....nur durch fahren des Wagens.
Klar, für diese eine Ministelle kannst du jemand anders belangen, aber wenn du deswegen schon am Rad drehst wirst du vmtl. bei den ersten Steinschlägen im Lack total abdrehen - und die nimmste eben hin oder zahlst sie selber.
Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)
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Re: Kratzer an Stoßstange. Wie gehts weiter mit dem Verursacher?
Ok dank dir. Hab wie gesagt gestern alles fertig gemacht und per Mail an die Sachbearbeiterin rausgeschickt. Falls es zu unerwarteten Problemen kommt, melde ich mich bei dir.AminCH hat geschrieben:
Da sich bereits die DEVK gemeldet hat, gehe ich davon aus, dass der Verursacher bereits das nötige unternommen hat. Bei Problemen kannst du mir gerne eine PN schicken (ich arbeite bei der Versicherung)
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@Since64
Wenn ich mein Eigentum selbst kaputt mache ist das was anderes als wenn jemand fremdes das kaputt macht. Daher darf den ausser mir auch kein Anderer fahren.
Da gibts eine eindeutige trennung. Auch was das Ausrastlevel dazu angeht.