Wie ein Händler nicht sein sollte

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Rubinio
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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Rubinio » 28. Jun 2015, 12:55

Hey MustangFan.

Vielen Dank. Dann sollte ich wohl morgen mal anrufen und horchen was da jetzt Sache ist... :RTFM:

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GTBlacky
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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von GTBlacky » 13. Aug 2015, 19:46

Langsam verstehe ich meinen Händler nicht mehr - meine für Samstag vereinbarte Probefahrt wurde heute abgesagt!!!
Begründung: der Wagen wurde kurzfristig verkauft!
Jetzt warte ich seit 8 Monaten auf mein Fahrzeug und bislang nicht mal eine Probefahrt!
Es ist nur noch zum :schock:

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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Highway Patrol » 14. Aug 2015, 06:32

GTBlacky hat geschrieben:Langsam verstehe ich meinen Händler nicht mehr - meine für Samstag vereinbarte Probefahrt wurde heute abgesagt!!!
Begründung: der Wagen wurde kurzfristig verkauft!
Jetzt warte ich seit 8 Monaten auf mein Fahrzeug und bislang nicht mal eine Probefahrt!
Es ist nur noch zum :schock:
Was hätte dein Händler denn deiner Meinung nach tun sollen?
Den Wagen nicht verkaufen, nur weil du damit noch eine Probefahrt machen willst? :supergrins:
Dann wäre er kein Händler, sondern ein Vollidiot!!
Darf man in einem Schaltjahr auch Automatik fahren?

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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von GTBlacky » 14. Aug 2015, 08:23

Genau das erwarte ich von einem Händler der seine Kunden wertschätzt!
Wenn ich einen Termin mit einem Kunden vereinbare, halte ich mich daran!
So was nennt man Respekt, Service und Kundenbindung!!!
Ich habe diesem Händler durch den "Blindkauf" einen riesigen Vertrauensvorschuß gegeben.
Mittlerweile habe ich es dort mit dem dritten Verkäufer zu tun.
Der Händler kann froh sein, dass ich den Vertrag bei ihm vor langer Zeit unterschrieben habe...

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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Ron » 14. Aug 2015, 08:31

:ugeek: :ugeek: :ugeek: :ugeek:
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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Pony » 14. Aug 2015, 08:41

Man muss sich aber auch mal beide Seiten sehen....ich kann schon förmlich den Post vom zukünftigen Besitzer hier im Forum lesen:

...."Autokauf geplatzt wegen Probefahrt".....oder "Da wurde mein gekauftes Auto doch tatsächlich noch 2 Tage nach dem Kauf als Vorführer verwendet"

Ich denke der Chef wird dem Verkäufer die Hölle heiß machen wenn der Verkäufer dem Käufer mitteilt er kann das Auto erst nach dem Wochenende Kaufen (Vertrag unterschreiben) damit wird am Samstag noch mit rumgeheizt.

Und sind wir mal ehrlich, sollten wir im Umkehrschluss vor der Probefahrt den Kaufvertrag unterschrieben haben, würde von uns auch niemand wollen, dass das Auto noch irgendjemand in die Finger bekommt.

Die Probefahrt ist doch sicherlich nur aufgeschoben und nicht aufgehoben.

Für dich sicherlich ein wenig ärgerlich da du dich auf die Probefahrt gefreut hast, aber man stelle sich dann mal den Frust des Käufers des besprochenen Mustangs vor....der würde hier dann wirklich breitgetreten werden.
Ist der Motor kalt, gib ihm Sechseinhalb :usa:

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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Ron » 14. Aug 2015, 08:55

:ugeek: :ugeek: :ugeek: :ugeek:
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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Ace » 14. Aug 2015, 10:06

Ich denke der Händler hat hier schon richtig gehandelt, auch wenn es für dich ärgerlich ist.

Am Ende läuft es wieder darauf hinaus: Dass Ford nicht nach Bestelldatum liefert und Großabnehmer zu erst bestückt ist einfach ein dickes No-Go von Ford, da können die Händler leider nichts für. Der Ruf von Ford ist für mich damit jetzt eh schon im Keller

Eine Firma, die Ihre Kunden bewusst nach dem Motto "Von dir haben wir ja schon das Geld sicher" stehen lässt, werde ich zukünftig sicher nicht mehr unterstützen (wie gesagt, da tun mir die Händler Leid). Haben Glück, dass der Mustang so eine Ikone ist
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren :Winkhappy:

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Waldo Jeffers
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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Waldo Jeffers » 14. Aug 2015, 10:15

MustangFan hat geschrieben: Verstehe ich jetzt nicht - Du hast doch einen gültigen (beidseitig) unterschriebenen Kaufvertrag. Der ist zu erfüllen!
Eine (Auftrags-)Bestätigung mit (einseitig) geänderten Bedingungen ist ungültig.
Richtig !
MustangFan hat geschrieben:Wenn allerdings die AGB dies erlauben, ist die Bestätigung allerhöchstens als neues Angebot des Händlers anzusehen - der alte Kaufvertrag wäre dann nach AGB (bzw. BGB) erloschen. Hier müsstest Du dann erst einmal neu verhandeln. Mit Sicherheit gilt (Dein) Schweigen nicht als die Annahme des Angebots zu einem neuen Kaufvertrag ! Bist Du Dir darüber bewusst, dass Du unter diesen Umständen derzeit keinen wirksamen Kaufvertrag hast ?
Entschuldigung, aber das ist so nicht ganz richtig formuliert, auch wenn Du wohl das Richtige meinst.

Nicht jede AGB ist wirksam. Sonst würde vielleicht irgend ein Autohändler in die AGB rein schreiben, dass der Wagen 2000 Euro teurer wird, wenn der (männliche) Kunde den Wagen nicht mit rosa Schleife im Haar, Minirock und High Heels in Größe 44 abholen kommt.

Es gibt zahlreiche gesetzliche Regeln und eine Unmenge an Rechtsprechung dazu, wann AGB nicht (mehr) gültig sind und wie man all den Streit um AGB regelt. Aus den Gründen gibt es ja alle paar Jahre auch neue höchstrichterliche Rechtsprechung zu Banken-AGB und wenn dann mal wieder eine Bank vor dem BGH "geschlachtet" wurde, kriegen wir ein paar Wochen danach neue Banken-AGB zugeschickt. :Devil:

So aus der hohlen Hand würde ich sagen, dass eine AGB, die einen individuell ausgehandelten Kaufvertrag automatisch unwirksam machen oder Preis oder Kaufgegenstand sehr erheblich abändern kann, ohne dass der Kunde dann mindestens vom Kaufvertrag zurück treten könnte, selber unwirksam ist. Das Problem liegt aber oft woanders - und da kommen wir wieder zusammen.

Und zwar deswegen, weil der Kfz.- Handel meistens nur BESTELL-Formulare verwendet. Der Kunde bestellt also nur ein Auto. Das ist nur ein Angebot an den Händler, zu diesen Bedingungen einen Kaufvertrag zu schließen. Oft sieht das Bestellformular eine Frist vor, in der der Händler dieses Angebot schriftlich annehmen muss, damit der Kaufvertrag zu den Bedingungen aus der Bestellung zu Stande kommt. Erfolgt das nicht, ist das Angebot des Kunden aus der Bestellung erloschen. Wenn dann der Händler ankommt, und dem Kunden eine neue, von der Bestellung abweichende "Auftragsbestätigung" mitteilt, ist das in Wahrheit keine "Auftragsbestätigung" (da es ja keinen "Auftrag" mehr gibt, der eigentlich ein Angebot war, das erloschen ist) sondern das ist ein neues Angebot des Händlers.

Solange der Kunde ein "Verbraucher" ist, also "in normalem Deutsch" eine Privatperson, die nicht gewerblich oder freiberuflich tätig ist, ist Schweigen keine Annahme des Angebots. Und so sind wir wieder bei Deiner im Ergebnis völlig richtigen Frage, ob es überhaupt noch einen gültigen Vertrag gibt.

Aus dem Grunde habe ich noch NIE bei einem Autokauf eine "Bestellung" unterschrieben. Meistens habe ich den Händler veranlasst, das Wort "Bestellung" und alle Texte durchzustreichen, die sich auf eine einseitige Bestellung bezogen. Wir haben dann handschrifltich "Kaufvertrag" darüber geschrieben und als Bedingungen, vor Allem bei der Lieferzeit solche Regelungen, bei der der Händler keine Angst haben musste, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann. Wenn man vernünftig miteinander redet und gegenseitig fair ist, geht das alles ohne Probleme. Das hat bisher bei jedem meiner Autokäufe funktioniert.
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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Ron » 14. Aug 2015, 11:28

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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Waldo Jeffers » 14. Aug 2015, 12:49

So sieht es wohl aus. Das Schlimme ist aber auch, dass wenn Du den Wagen forderst, der Händler ihn Dir nicht geben muss. Wenn da ein Neukunde kommt und freiwillig 50 Euro mehr zahlt, kann er den Wagen an den Anderen geben. Oder als Probefahrer zulassen. Aus dem Grunde macht die Branche das ja seit Jahrzehnten so. Man setzt darauf, dass der Kunde, der bestellt hat, sein Formular nicht liest. Und darauf, dass ein Kunde, der ein neues Auto bestellt hat, es auch abnehmen wird. Der Händler aber bleibt im Prinzip rechtlich ungebunden.
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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von diagnostiker » 14. Aug 2015, 13:57

Für mich ist die Übersendung einer VIN gleichbedeutend einer Auftragsbestätigung :engel:
Jippie, macht der Startknopf Spass, könnt den ganzen Tag an/aus machen :supergrins:

:love: = :Drive: :S550_TRI: @ Bild

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Re: Wie ein Händler nicht sein sollte

Beitrag von Ron » 14. Aug 2015, 17:14

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