Terrydo hat geschrieben:Motorradpolitesse? Aber nicht in Dortmund.....
ganz sicher!
Terrydo hat geschrieben:Motorradpolitesse? Aber nicht in Dortmund.....
Waldo Jeffers hat geschrieben:Gronden hat geschrieben:Heute hat mir eine sehr freundliche Mopedpolitesse aufgefordert mitzukommen zur Sachverständigen....Sie meinte das mein Auspuff zu laut war.... Messung durchgeführt, nichts zu beanstanden, keine Anzeige, keine Kosten, nur etwas Zeit investiert, leider kein Messprotokoll bekommen....also alles gut. Was mich gewundert hat, ist das die nicht mal untersgeschaut haben und nachgefragt haben, ob ein Klappenauspuff verbaut ist.. auch egal, starten tut er immer im Normalmodus
Erstaunlich. Wenn mich jemand anhalten und zwingen würde, meine Tagesplanung durcheinander zu würfeln und zwangsweise Untersuchungen eines Sachverständigen an einem serienmäßigen, fast neuen Fahrzeug durchführen zu lassen und dann stellt sich heraus, dass das Fahrzeug nicht manipuliert und vorschriftsmäßig war, dann würde das zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde und einer Kostenforderung führen. Abgesehen davon würde ich auf einer schriftlichen Dokumentation über die beanstandungsfreie Prüfung bestehen.
Je mehr Leute unberechtigte und letztlich dann auch bewiesener Maßen unbegründete Eingriffe einfach so über sich ergehen lassen, um so eher werden dann solche Eingriffe auch immer ungenierter durchgeführt. Die Zeche zahlen wird alle.
Ein nahezu neues Auto in serienmäßigem Zustand, da sollte man schon erwarten können, dass man damit nicht angehalten und zu einem Sachverständigen zwangsweise vorgeführt wird. Beim ersten Mal nehmen einige das sicher einfach mal so hin. Was aber, wenn es zum zweiten oder dritten Mal passiert ?
Was, wenn man an einen unseriösen "Sachverständigen" gerät, der nur von Aufträgen der Polizei lebt und bestrebt ist, die "gewünschten" Ergebnisse zu liefern ?
Spätestens dann will man ganz sicher die Dokumentation vorheriger, beanstandungsfreier Kontrollen in den Händen halten, glaubt mir.
Genauso, wie die völlig rücksichtslosen I...... mit extrem überlauten AGA aus dem Verkehr gezogen gehören (diejenigen, denen man überhaupt sowas wie "Schwerpunktkontrollen" und Vorurteile zu verdanken hat) genauso will man mit einem legalen Fahrzeug auch unbehelligt bleiben.
Davon abgesehen: Ich bleibe bei meiner Privatmeinung, nach der Klappenanlagen generell verboten gehören. Sowas ist immer dann, wenn mit offenen Klappen gefahren wird, eine Belästigung, manchmal je nach Verwendung sogar eine Körperverletzung und das ist auch für Freunde des guten Auspuffklangs nicht nötig. Und es gibt leider zu viele Leute, die mit den Klappenanlagen Schindluder treiben. Gut klingende Auspuffanlagen sind auch mit stets schallgedämpften AGA möglich.
Mittlerweile nevt es mich zB. im Stadtverkehr andauernd von irgendwelchen Porsches, Mercedes und Jaguars geradezu "angefurzt" zu werden, weil allzu viele von denen eine Klappenanlage verbaut haben und die Klappen öffnen, wenn sie den Mustang sehen, anscheinend weil sie um Aufmerksakeit betteln oder meinen, beim Sound mit meiner legalen fox catback ohne Klappe nicht anders mithalten zu können. Ich habe ehrlich gesagt noch nie das Empfinden gehabt, dass dieses Klappen-Gefurze schön klingt. Es war nur immer laut, prollig und peinlich.
Na, mein Lieber, dassGronden hat geschrieben:Ja, also vorab: ich bin im NORMALMODUS gefahren
hab ich aber anders verstanden/interpretiert!Gronden hat geschrieben: auch egal, starten tut er immer im Normalmodus
Einfache Antwort: Natürlich darfst du die Klappenanlage in den zugelassenen Betriebsmodi fahren.El Comandante hat geschrieben:Vielleicht steht "irgendwo hier im Forum" schon die Antwort, aber vielleicht kann man mir hier auch nur kurz und knapp (ggf nochmal) antworten.
Darf ich denn nu mit offener Klappe fahren oder nicht? Wenn ich es nicht dürfte.... warum wird der Wagen dann zu gelassen?
...
Das hingegen ist NICHT erlaubt weil eben kein zugelassener BetriebsmodusEl Comandante hat geschrieben: ...von daher wird meine Klappe immer offen sein.
Danke für die LärmbelästigungEl Comandante hat geschrieben:Vielleicht steht "irgendwo hier im Forum" schon die Antwort, aber vielleicht kann man mir hier auch nur kurz und knapp (ggf nochmal) antworten.
Darf ich denn nu mit offener Klappe fahren oder nicht? Wenn ich es nicht dürfte.... warum wird der Wagen dann zu gelassen?
Um offen und ehrlich zu sein, der Sound war einer DER Gründe das Auto zu kaufen, von daher wird meine Klappe immer offen sein.
Steht aber weiter oben schon einmalEl Comandante hat geschrieben:Das klingt schon besser - möchte mir nämlich (bei einem aktuellen Serien-KFZ) nicht immer Gedanken machen müssen, darf ich "das" jetzt gerade oder eben nicht. DANKE!
Sehr geehrter Herr G.....,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach Rücksprache mit unserer internen Fachabteilung möchten wir Ihnen folgendes mitteilen: Bis auf den Rennstrecken-Modus (Track Mode) dürfen die verfügbaren Modi im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Dies wird im Fahrerinformationsdisplay bei Selektierung des Fahrmodus angezeigt. Im Track Mode werden unter anderem die Abgasklappen vollständig geöffnet, sodass gegen die gesetzlichen Lärmschutzvorschriften verstoßen wird. Zusätzlich wechselt die elektronische Stabilitätskontrolle in einen performanceorientierten Modus, der für den öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist. Einen Hinweis auf die Unzulässigkeit der Verwendung des Rennstrecken-Modus (Track Mode) im öffentlichen Straßenverkehr kann dem Kapitel „Stabilitätsregelung“ der Betriebsanleitung entnommen werden, welche bei Bedarf kostenfrei über die Internetpräsenz http://www.ford.de unter dem Menüpunkt Service abgerufen werden kann. Abweichende Informationen können wir nicht nachvollziehen.
Nicht so einfach, die Lärmvorschriften gelten dennoch. Oder was ist denn wenn eine standard AGA irgendwann mal ein Loch hat und deshalb zu laut wird?embe71 hat geschrieben:Nicht schon wieder dieser Blödsinn...."verboten" ist gar nichts, da das Auto sonst nie homologiert hätte werden können. Da wird in sämtlichen Fahrmodi gemessen.
Übrigens ist die Lärmkontrolle auf Rennstrecken, wenn dort vom Betreiber gemessen wird, teilweise strenger (!) als im Straßenverkehr, da es da eben kein Schlupfloch in Form eines Messbereichs mit geschlossenen Klappen gibt, sondern i.d.R. bei hohen Geschwindigkeiten und somit geöffneten Klappen gemessen wird.
Es gibt genug Kandidaten denen deshalb z.B. die Teilnahme an Trackdays untersagt wurde.
Warum sollte man nicht darüber diskutieren? Ein Diskussionforum, das sagt schon der Name, ist dafür da um über Themen zu diskutieren? Die Aussage verstehe ich nicht.dark star hat geschrieben:@embe71, @hdgram und den Rest:
Ich bin ja auch eher skeptisch bezüglich der Aussage von Ford bezüglich des Auspuffmodus "Rennstrecke", aber damit dieser Thread nicht geschlossen wird, sollten wir die Aussage von Ford so stehen lassen und nicht weiter darüber diskutieren.
(Auch wenn dies ein Diskussionsforum ist.)
Freuen wir uns doch einfach, dass nach jedem abstellen des Motors der Auspuffmodus Modus wieder auf "Normal" schaltet und damit nur schwer nachzuweisen sein dürfte, dass man jemals im Modus "Rennstrecke" unterwegs war, was man natürlich auch nie tun würde.![]()
Was man sich eventuell verkneifen sollte ist, im My Mode den Modus "Rennstrecke" zu hinterlegen.
Aber so weit in den Menüs müsste erst einmal ein Gutachter den Mustang kennen, bis er das erkennt.