Ne Google Streetview 360-Grad-Kamera auf dem Dach!Panomatic hat geschrieben:Am besten nimmst Du vier "Dashcams".
Je eine nach vorne, hinten, links und rechts...
Manövrierbarkeit des Mustang
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Servus,
nach etwas über 2 Wochen Mustang Convertible ist mir nur eine Sache richtig negativ aufgefallen.
Beim Rechtseinbiegen fehlt mir ein bischen die Sicht an der rechten A-Säule und Spiegel vorbei in die Strasse.
Das stellt sich mit unübersichtlich dar.
Rückwärts fahre ich schon immer über Spiegel wegen dem besseren Überblick seitlich.
Die Kamera erleichtert es ungemein!
Wendekreis geht für mich in Ordnung. Wenn es nicht reicht einmal mehr zurück und fertig.
nach etwas über 2 Wochen Mustang Convertible ist mir nur eine Sache richtig negativ aufgefallen.
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Das stellt sich mit unübersichtlich dar.
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
So groß wie oftmals geschrieben ist der Mustang gar nicht. Breite wie bei S-Max oder VW Sharan. Ein Coupé wie der Audi A 5 ist auch nicht kleiner. Die Front ist nach gewisser Eingewöhnung ausreichend übersichtlich. Parkpiepser vorn wären nett sind aber kein Muss. Nach hinten dank sehr guter Kamera und Piepsern kein Problem. Im Parkhaus kommen die typischen Probleme eines Zweitürers. Ungünstige Öffnungswinkel der Türen verlangen nach einem eher breiten Parkplatz. Ist aber bei deutschen Coupés von Audi, BMW oder Mercedes nicht anders. Ich parke aus Liebe zum Auto lieber etwas abseits, aber nicht erst seit ich Mustang fahre. In Waschstraßen gibt es keine Probleme. Der Mustang ist ein eher kleiner Ami und voll europatauglich.
Also keine Panik.
Gruß Michael

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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Es geht einfach nur darum, dass falls ich nach dem Einkaufen einen Kratzer am Auto finde aber der Wagen neben mir nicht mehr da ist, ich der Polizei ein Nummerschild nennen kann mit jemandem, der für den Schaden in Frage kommt. Festzustellen, ob derjenige der Verursacher ist, ist dann natürlich nicht meine Sache, genausowenig wie die Klärung der Schuld.Cayuse hat geschrieben:Frank, wenn du irgendwo nach bestem Wissen und Gewissen parkst und es kommt tatsächlich, für dich unvorhersehbar, zum Schaden, dann ist, und da stimme ich dir zu, der Verursacher Schuld. Ist er im rechtlichen Sinne in solchen Fällen immer. Gut für dich, wenn es dann vom Schadenshergang Zeugen gibt, die dann die Schuldfrage hinreichend klären können, wie bei deiner Kollegin/Bekannten.
Wenn du dich in eine Parksituation begibst, in der du dein Fahrzeug einem wie auch immer "erhöhten" Schadensrisiko aussetzt (z.B. enges Parkhaus o.ä.) und wohl wissend, dass es knifflig werden könnte, ein Foto machst, nachdem du eingeparkt hast.....dann bist du vlt. rechtlich immer noch nicht Schuld (wobei eine Teilschuldfrage hier zu prüfen wäre). Aber rein vom gesunden Menschenverstand musst du dir dann doch selber sagen: Hätte ich mal woanders geparkt. Fazit: Selbst schuld!
Unabhängig wie das Ganze sich nun darstellt, dein Foto beweist mal rein gar nichts.
Was die Polizei damit macht, ist nicht mein Problem. Aber zumindest erhöht es die Chancen, den Übeltäter zu erwischen und ggfs. anhand eines Lackvergleichs festzustellen, ob der Fahrer oder die Fahrerin in Frage kommt. Um es zu veranschaulichen hier ein Bild, dass ich gestern gemacht habe:
Es geht nur darum, dass, falls ich zurückkomme und an der Seite einen Kratzer finde, der vorher nicht da war, ich ein Foto habe von dem Auto, dass neben mir stand. Klar. damit ist nichts bewiesen aber es ist ein Indiz, dem man nachgehen kann und besser als gar nischt. Du wirst das ja wohl hoffentlich nicht als "Parken mit erhöhtem Schadensrisiko" betrachten

Wenn ich die Wahl hätte, würde ich sowieso lieber jeden Tag um 21 Uhr einkaufen gehen, weil dann die Chancen auf Parkrempler entschieden gesunken sind:

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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Ja, habe ich schon verstanden! Deine Beweggründe kann ich sehr gut nachvollziehen, wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es m.E. nichts bringt. Und auf Stellplatz 193 würde ich, aus besagten Gründen, mit meinem (zukünftigen) Mustang nicht parken 

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Manövrierbarkeit des Mustang
Um Kratzer zu vermeiden parke ich in meinem Stammparkhaus in Hamburg immer an diesem Platz...der ist auch immer frei
. Und noch nie nen Kratzer oder ne Delle abbekommen.
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Der Platz ist echt spitze! Würde ich aktuell auch nehmen! Und wenns noch knapper wird, kannst du ja auf den Fiesta deiner Frau ausweichen 

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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Den Fiesta parke ich dann aber längs einCayuse hat geschrieben:Der Platz ist echt spitze! Würde ich aktuell auch nehmen! Und wenns noch knapper wird, kannst du ja auf den Fiesta deiner Frau ausweichen
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Die sind oft frei, weil sich keiner traut, so nah um den Betonpfeiler herumzufahren. Ich habe damit kein ProblemCayuse hat geschrieben:Ja, habe ich schon verstanden! Deine Beweggründe kann ich sehr gut nachvollziehen, wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es m.E. nichts bringt. Und auf Stellplatz 193 würde ich, aus besagten Gründen, mit meinem (zukünftigen) Mustang nicht parken

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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Ist zwar offtopic, aber sollte ich jemals so ein Arxxxloch erwischen garantiere ich für diese Person das höchstmögliche Mass an Stress mit Versicherungen, Behörden, Anwälten und der Justiz.Wer aber vom Unfallort ohne zu warten verschwindet, ist ein riesiger Vollidiot und verdient die Strafe, die ihn erwartet. Ganz zu schweigen vom Vergnügen der Familie und dem Arbeitgeber zu erklären, warum man auf einmal als vorbestraft gilt.
Innerhalb von 3 Jahren musste ich jetzt 2 x die Vollkasko in Anspruch nehmen weil unsere Autos nach Unfallflucht beschädigt worden sind und die Reparaturkosten bei 3 k bzw. bei fast 6 k lagen.
Das ist besonders geil, wenn man die Karre einfach nur parkte und ein Wohnmobil rückwärts mit der montierten Trittleiter reinsemmelt. Und zwar mit solch einer Wucht, das eine zerstörte Vorderfront mit defekter Beleuchtung, gerissenem Kühler und runterhängender Stossstange vom eigenen Auto überbleibt. Hat sicherlich auch nichts von mitbekommen, weil er Musik gehört hat...

Das Ganze im Auslandsurlaub mit Ferienhaus weiter weg von der nächsten Ortschaft; und dann stehs't plötzlich da mit deinem Talent und kannst mal schauen wie du den Resturlaub organisierst....
Sorry, aber diesen Typen (und Typinnen wie weiter oben geschildert) wünsche ich die Krätze an den Darmausgang, aber in Verbindung mit einer beidseitigen Handlähmung.
Zurück zum Thema: Ich werde ein paar größere/höhere Pappkartons einladen, die irgendwo an einem geeigneten Ort unterschiedlich platzieren und dann mal ein paar Rangierbewegungen zum Üben machen. Wenn die Dinger berührt werden ist's harmlos und kostet nix.
Und er sprach: Das größte Rätsel, süßes Kind, das ist die Liebe - doch wir wollen es nicht lösen. (Heinrich Heine)
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Da gebe ich dir absolut recht. Sowohl beim Gen 6 als auch beim S197 BJ2007. Die A-Säule auf der Beifahrerseite ist breit genug um ein sich von rechts näherndes Fahrzeug komplett unsichtbar zu machenQuastenfloesser hat geschrieben:Beim Rechtseinbiegen fehlt mir ein bischen die Sicht an der rechten A-Säule und Spiegel vorbei in die Strasse.
Das stellt sich mit unübersichtlich dar.

Auf Grund dieser Tatsache schaue ich inzwischen immer ein zweites mal nach rechts beim Einfahren in die Kreuzung. Das hat mindestens einmal mein Pony und ein anderes Mal einen Radfahrer gerettet.
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Doch, bringt ggf. was.Cayuse hat geschrieben:Ja, habe ich schon verstanden! Deine Beweggründe kann ich sehr gut nachvollziehen, wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es m.E. nichts bringt. Und auf Stellplatz 193 würde ich, aus besagten Gründen, mit meinem (zukünftigen) Mustang nicht parken
Solch ein Photo eines "Parknachbarn" hat mir dieses Jahr grad das Leben leichter gemacht.
Mir hat wer auf einem Baumarkt-Parkplatz in meiner Abwesenheit eine schöne Schramme in den hinteren Radlauf gefahren und Fahrerflucht begangen. Dank des Photos konnte PKW, Halter und Fahrer zügig ermittel werden.
Theoretisch hätte auch ein anderes Fahrzeug zwischendurch den Schaden verursachen können, das wurde aber durch einen Gutachter der Staatsanwaltschaft anhand Position, Lackvergleich etc. zweifelsfrei geklärt.
Hat alles ewig gedauert aber am Ende alles gut. Sonst wäre ich auf den Reparaturkosten sitzen geblieben.
Gruß
Martin
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Auch das ist keine Mustang-typische Eigenheit. Das Problem hat mein Tiguan auch. Wenn ich an eine Kreuzung heranrolle, kann es passieren, dass das von rechts kommende Auto in meiner A-Säule verschwindet.buzz-dee hat geschrieben:Die A-Säule auf der Beifahrerseite ist breit genug um ein sich von rechts näherndes Fahrzeug komplett unsichtbar zu machen![]()
Einmal vorbeugen und gucken hilft.

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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Wegen einem Parkrempler (Schaden 300,- € ??) hat die Staatsanwaltschaft ein teures Gutachten mit Lackanalyse etc. beauftragt? Respekt!! Bei mir wollte die Polizei nicht mal ausrücken, obwohl ich den Verursacher "auf frischer Tat" erwischt hatte. Nach endloser Diskussion und langen 45 Minuten Wartezeit haben die beiden netten Beamten den Fall dann vor Ort gar nicht aufgenommen. Das müsste ich selber zivilrechtlich klären. Für "ruhenden Verkehr" ist die Polizei lt. eigener Aussage nicht zuständig. Der Verursacher wollte dann auch nicht bezahlen und ich habe den Schaden dann am Schluss selber begleichen müssen.martins42 hat geschrieben:Dank des Photos konnte PKW, Halter und Fahrer zügig ermittel werden. ...
..., das wurde durch einen Gutachter der Staatsanwaltschaft anhand Position, Lackvergleich etc. zweifelsfrei geklärt.
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Der Opelfahrer gehört aber auch zur Gattung der Kunstparker.Goedi hat geschrieben:......

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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Naja, wenn du ihn auf frischer Tat ertappt hast, war es halt keine Fahrerflucht, also keine Straftat. Bei kleineren Unfällen mit Blechschaden, wo alle Beteiligten noch am Unfallort sind, rückt die Polizei halt nicht mehr aus. Da reichen ja ein paar Handyfotos und der Austausch der Versicherungsdaten zumeist ausParaffinium hat geschrieben:Wegen einem Parkrempler (Schaden 300,- € ??) hat die Staatsanwaltschaft ein teures Gutachten mit Lackanalyse etc. beauftragt? Respekt!! Bei mir wollte die Polizei nicht mal ausrücken, obwohl ich den Verursacher "auf frischer Tat" erwischt hatte. Nach endloser Diskussion und langen 45 Minuten Wartezeit haben die beiden netten Beamten den Fall dann vor Ort gar nicht aufgenommen. Das müsste ich selber zivilrechtlich klären. Für "ruhenden Verkehr" ist die Polizei lt. eigener Aussage nicht zuständig. Der Verursacher wollte dann auch nicht bezahlen und ich habe den Schaden dann am Schluss selber begleichen müssen.martins42 hat geschrieben:Dank des Photos konnte PKW, Halter und Fahrer zügig ermittel werden. ...
..., das wurde durch einen Gutachter der Staatsanwaltschaft anhand Position, Lackvergleich etc. zweifelsfrei geklärt.

Anders verhält es sich, wenn Fahrerflucht, also eine Straftat, vorliegt. Dem muss die Polizei nachgehen.
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
So ist es. Der Gutachter kam ins Spiel, weil die Staatsanwaltschaft die Täterschaft eindeutig feststellen wollte. Für die Polizei, die eine Stunde nach dem Unfall beim Unfallgegner war, war die Sache schon eindeutig. Der Staatsanwaltschaft hat das aus irgendwelchen Gründen aber nicht gereicht.MacGuffin hat geschrieben:Naja, wenn du ihn auf frischer Tat ertappt hast, war es halt keine Fahrerflucht, also keine Straftat. Bei kleineren Unfällen mit Blechschaden, wo alle Beteiligten noch am Unfallort sind, rückt die Polizei halt nicht mehr aus. Da reichen ja ein paar Handyfotos und der Austausch der Versicherungsdaten zumeist ausParaffinium hat geschrieben:Wegen einem Parkrempler (Schaden 300,- € ??) hat die Staatsanwaltschaft ein teures Gutachten mit Lackanalyse etc. beauftragt? Respekt!! Bei mir wollte die Polizei nicht mal ausrücken, obwohl ich den Verursacher "auf frischer Tat" erwischt hatte. Nach endloser Diskussion und langen 45 Minuten Wartezeit haben die beiden netten Beamten den Fall dann vor Ort gar nicht aufgenommen. Das müsste ich selber zivilrechtlich klären. Für "ruhenden Verkehr" ist die Polizei lt. eigener Aussage nicht zuständig. Der Verursacher wollte dann auch nicht bezahlen und ich habe den Schaden dann am Schluss selber begleichen müssen.martins42 hat geschrieben:Dank des Photos konnte PKW, Halter und Fahrer zügig ermittel werden. ...
..., das wurde durch einen Gutachter der Staatsanwaltschaft anhand Position, Lackvergleich etc. zweifelsfrei geklärt.
Anders verhält es sich, wenn Fahrerflucht, also eine Straftat, vorliegt. Dem muss die Polizei nachgehen.
Wobei am Ende dem Unfallgegner nicht nachweisbar war, dass er den Kontakt hat bemerken müssen. Es war plausibel, dass er es - wie er sagte - nicht gehört haben muss. Der Kontakt war tatsächlich relativ leicht. Der Vorsatz war am Ende vom Tisch, damit auch der Straftatbestand. Was mir letztlich recht war, habe ja nix persönlich gegen den älteren Herren.
Der Gutachter hatte auch gleich bei der Begrüßung erläutert, dass sei Einsatz eigentlich völlig unökonomisch ist, weil teuerer als der Schaden. Aber bei Straftatsverdacht ticken da die Uhren wohl anders.
Mit 300,- € kommt man bei Mustang übrigens nicht weit. Der Schaden war eigentlich minimal, das meiste hätte man wegpolieren können. (Der Lack - Magnetic Grau Metallic - ist laut dem Gutachter sehr robust.) Der Radlauf war aber an der Kante etwas verbeult/deformiert (alles im Millimeter-Bereich), da der Lack weg. Da musste dann irgendwie gespachtelt und flächig lackiert werden, auch um keine sichtbaren Übergänge zu produzieren.
Da ist man dann zum Normalpreis mit 800,- € dabei. (Mein Händler ist Partnerwerkstatt der gegnerischen Versicherung, da ist es dann für die Versicherung wohl billiger.)
Gruß
Martin
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
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Zuletzt geändert von Panomatic am 22. Sep 2022, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Manövrierbarkeit des Mustang
Sofern sich nicht noch ein Smart zwischen Fahrzeug und Säule quetschen willPanomatic hat geschrieben:So bekommt man aber auch keine "Parkrempler"...Der Opelfahrer gehört aber auch zur Gattung der Kunstparker.

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