

Aber das mim Verein hättest nicht erwähnen dürfen, sonst habt ihr womöglich bald regelmäßig Stau vor der Halle

Flatrock.de hat geschrieben:Darfst Du Dir eigentlich selber alles eintragenMarco83 hat geschrieben:Hallo zusammen,
ich bin hier zwar schon ein paar Tage unterwegs aber vorgestellt habe mich mich bis jetzt noch nicht. Passend zu meinem 32. Geburtstag hab ich mir meinen Wunsch erfüllt und einen Mustang GT Convertible in RaceRed und PP bestellt. Er wird aber leider erst 2016 bei mir eintreffenIch komme aus dem "schönen" Odenwald in Südhessen
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Durch meinen Job als Prüfingenieur (auf gutdeutsch TÜV-Prüfer) bei einer großen Überwachungsorganisation kann ich dem ein oder anderen vielleicht mal weiterhelfen bezüglich Umbauten/Zulassungsfragen.
Auf dass unser warten bald ein Ende hat![]()
Grüße
Marco
Fangen wir erstmal beim US Modell an. Man muss sich im klaren sein das jedes US Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erhält. Das heißt jedes Fahrzeug wird für sich genehmigt. Im Beispiel des Tagfahrlichtes im Scheinwerfer ist das so, dass in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung für diesen einen Fall erteilt wird und nicht für eine Reihe von Fahrzeugen. Das geschieht meistens vom zuständigen Regierungsprasidium des Zulassungsbezirkes. Aufgrund dieser Ausnahme kann eine "inetwa Wirkung" des Tagfahrlichtes genehmigt werden. Auch wenn diese Licht eigentlich nicht dem geltenden EU-Zulassungsrecht entspricht.Highway Patrol hat geschrieben:Na endlich kommst du, Marco!! Auf dich haben wir gewartet.
Dann kannst du uns ja jetzt mal in Ruhe erklären, warum das EU-Modell das Tagfahrlicht im Hauptscheinwerfer nicht benutzen darf, das US-Modell aber wohl.
Oder anders: Was ist zu tun, um das originale US-Tagfahrlicht im EU-Modell legal übern TÜV zu kriegen??????????
Wir hören dir alle ganz gespannt zu
Marco83 hat geschrieben:Fangen wir erstmal beim US Modell an. Man muss sich im klaren sein das jedes US Fahrzeug eine Einzelbetriebserlaubnis erhält. Das heißt jedes Fahrzeug wird für sich genehmigt. Im Beispiel des Tagfahrlichtes im Scheinwerfer ist das so, dass in diesem Fall eine Ausnahmegenehmigung für diesen einen Fall erteilt wird und nicht für eine Reihe von Fahrzeugen. Das geschieht meistens vom zuständigen Regierungsprasidium des Zulassungsbezirkes. Aufgrund dieser Ausnahme kann eine "inetwa Wirkung" des Tagfahrlichtes genehmigt werden. Auch wenn diese Licht eigentlich nicht dem geltenden EU-Zulassungsrecht entspricht.Highway Patrol hat geschrieben:Na endlich kommst du, Marco!! Auf dich haben wir gewartet.
Dann kannst du uns ja jetzt mal in Ruhe erklären, warum das EU-Modell das Tagfahrlicht im Hauptscheinwerfer nicht benutzen darf, das US-Modell aber wohl.
Oder anders: Was ist zu tun, um das originale US-Tagfahrlicht im EU-Modell legal übern TÜV zu kriegen??????????
Wir hören dir alle ganz gespannt zu
Dieses vorgehen lässt sich natürlich für jede andere Ausnahme fortführen (Tribar Fahrtrichtungsanzeiger, hinten rote Fahrtrichtungsanzeiger etc.)
Das Problem ist das die Tagfahrleuchten nicht den ECE/EG Vorschriften für Lichttechniche Einrichtungen entsprechen. Dies ist wie gesagt bei einer Einzelgenehmigung nicht unbedingt ein Problem, da dort in der Regel eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird.
Nun hat Ford allerdings das Problem das der Mustang bei uns ein reihenweise gefertigtes Fahrzeug ist und dementsprechend eine EG-Typgenhmigung beantragen muss um dieses Fahrzeug "Massenhaft" in der EU verkaufen zu können. Um diese EG-Typgenehmigung zu erhalten muss das Fahrzeug in jeder Hinsicht geltendem EU-Recht genügen. Dies ist im Falle der Kiemen leider nicht der Fall (deswegen die "Notlösung" der Nebelscheinwerfer).
Bezüglich der Möglichkeit diese Legal zu aktivieren lass ich mich morgen nochmal "aus"![]()
Gruß
Marco
Hallo Lukas,EcoLuk hat geschrieben:Hallo Marco, hallo Stefan,
auch von mir ein Herzliches Willkommen in diesem Forum. Freut mich, dass es immer mehr werden.
Stefan, hast du vielleicht Lust ein paar Fotos deines Mustangs im entsprechenden Thread hochzuladen?
Hallo Sebastian,Mustang1986 hat geschrieben:So jetzt komme ich auch endlich dazu mich vorzustellen.
Ich bin der Sebastian, 29 Jahre jung und komme aus NRW - Bielefeld. Bis dato bin ich überzeugter VW-Fahrer gewesen, möchte bzw. werde aber nun auf Ford/den Mustang wechseln. Eventuell gibt es hier ja auch in Zukunft ein paar Foren- oder Regionstreffen. Irgendwo muss ich mich dann soweit ich weiss auch noch hier in eine Bestellliste eintragen.
Bestellt habe ich mir vergangenen Montag diese Konfiguration:
Mustang GT Fastback
Schalter
Iridium Schwarz Metallic
PPS hinten
Klimatisierte Sitze
Navigation
Vielen Dank für die bisher so nette Aufnahme.
Nur zur Info: Die Ford Garantie startet bei Fahrzeugübergabe.GC-33 hat geschrieben:Hallo Oliver,
...willkommen hier bei den Mustang Verrückten...schöne Vorstellung
...wenn du ein Saisonkennzeichen wählst, ist es egal, wann du den Stang anmeldest
...Steuer und Versicherung zahlst du erst ab "Saisonstart"
Grüße aus dem Altmühltal (BY)
Günter
...danke für die Info - das war mir so nicht bekanntFelian88 hat geschrieben:Nur zur Info: Die Ford Garantie startet bei Fahrzeugübergabe.GC-33 hat geschrieben:Hallo Oliver,
...willkommen hier bei den Mustang Verrückten...schöne Vorstellung
...wenn du ein Saisonkennzeichen wählst, ist es egal, wann du den Stang anmeldest
...Steuer und Versicherung zahlst du erst ab "Saisonstart"
Grüße aus dem Altmühltal (BY)
Günter