mc lane hat geschrieben:Hallo Mr. Borla / Axel
Vielen Dank für die ausführlichen Darstellungen zum Thema. Da waren ein paar sehr interessante Neuigkeiten dabei. Vielen Dank auch vorab für die Klärung zum Thema Garantie. Das dürfte für viele hier, die sich ganz bewußt das "deutsche" Auto beim offiziellen "deutschen" Händler holen und dann noch den Ford Garantie Schutzbrief bis 7 Jahre / 140.000 km dazu holen, kaufentscheidend sein. Bei denen, die risikofreudiger sind und ein US-Import haben, ist das Thema Garantie sicher irrelevant. Ich würde in einem Garantie-OK von Ford Deutschland für den Verkauf eines der relevantesten Verkaufsargumente als Alleinstellungsmerkmal sehen.
ANTWORT:
Die Anrede "Mr. Borla" muss ich kurz kommentieren, denn sie steht nur Mr. Alexander Borla (CEO und Gründer) oder David Borla zu, der unser Marketingchef ist. Ich bin weder der Eine, noch der Andere.
Ich werde mich schlau machen, die Garantiefrage betreffend, aber.....
Einige Gedanken zum
Thema Garantie und nachträglicher Fahrzeugumbau vorab:
Alle Fahrzeugteile, die der Umrüstung eines serienmäßig gebauten und genehmigten Fahrzeugtyps dienen und die über ein gültiges Prüfzeugnis verfügen, entsprechen sämtlichen für das Fahrzeugteil geltenden Bauvorschriften, sonst wäre die besagte Genehmigung nicht erteilt worden. Diese Bauvorschriften muss der Autohersteller Ford bei der Konstruktion des Mustang Typ LAE beachten. Diese Vorschriften muss auch jeder Komponentenhersteller beachten, sofern er ein genehmigungspflichtiges Fahrzeugteil baut. Weil die geltenden Bauvorschriften eingehalten werden, fragt weder der Hersteller einer EG-typgenehmigten Anhängerkupplung, eines ECE-genehmigten Sportsitzes, eines Rückspiegels, eines Airbag-Lenkrades usw. und auch nicht der Hersteller eines EG-typgenehmigten Sportauspuffs den Fahrzeughersteller um eine weitere, zusätzliche Genehmigung. Ich befasse mich seit dem Jahr 1979 nahezu jeden Tag mit Kraftfahrzeugumrüstungen, war 14 Jahre lang Prüfing. in der Typprüfung und mache Homologation bei Borla seit 13 Jahren. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei denen ein Komponentenhersteller für ein nach internationalen Bauvorschriften genehmigtes Fahrzeugteil beim Autohersteller um ein extra Garantiestatement gefragt hätte.
Dies ist bitte nicht mit Fällen zu verwechseln, bei denen Fahrzeugteile eines Komponentenherstellers direkt in der EG-Typgenehmigung des Fahrzeuges enthalten sind, wie das zum Beispiel bei einigen BRABUS-Umbauten für Mercedes der Fall ist. Solche Bespiele gab und gibt es mehrere, aber Garantiefragen waren nicht ursächlich für solche Kooperationen zwischen Komponenten- und Fahrzeughersteller, obgleich die Herstellergarantie davon ganz sicher profitiert.
INFO BAUVORSCHRIFTEN: Früher wurden vermehrt nationale Vorschriften angewandt, die ein Autohersteller ausserhalb des nationalen Rechtsraumes dieser Vorschriften nicht einhielt, nicht einhalten musste, wollte bzw. konnte (StVZO, TA zur StVZO, VdTÜV-Merkblätter, DIN-Normen usw.). Heutzutage werden mehr und mehr EU-weit oder ECE-weit geltende Vorschriften angewandt, sogenannte harmonisierte Bauvorschriften, auch wenn diese längst noch nicht global gelten. Die USA sitzen bei der UNECE mit am Tisch, beraten unsere europäischen Vorschriften mit. Das tun auch Japan, Südkorea, Russland, Südafrika und viele Andere mehr.
EG-Richtlinien gelten in 28 Ländern; ECE-Regelungen gelten in mehr als 40 Ländern.
Natürlich erzeugt ein EG-typgenehmigter Aussenspiegel keine 10 PS Mehrleistung und so wird er wohl kaum mit eventuellen Motorschäden während der Garantielaufzeit in Verbindung gebracht werden. Das ist bei einem Sportauspuff anders. Allerdings hatten wir einen solchen Fall noch nie, und damit meine ich seit dem Jahr 1978, dem Gründungsjahr von Borla Performance Industries. Uns Ingenieure wundert das kein bischen, denn unsere Freeflow-Auspuffanlagen tun absolut gar nichts, was einen solchen Garantiefall herauf beschwören könnte - absolut gar nichts.
Alex Borla hat sich den Begriff Catback einfallen lassen, um zu unterstreichen, dass die Auspuffanlage hinter Krümmern und Katalysatoren ansetzt und so die Schadstoffemissionsseite des Autos nicht negativ berührt - ich sagte bewusst nicht, dass sie sie nicht verändert. Die weiteren Wirkungen eines Freeflow-Auspuffs bestehen in der Reduzierung des Abgasgegendruckes und wenn er so gut gemacht ist wie unsere Auspuffanlagen, dann verbessert er den Füllgrad der Zylinder in bestimmten Drehzahl- und Lastbereichen. Dabei werden mehr verbrannte Altgase aus den Zylindern geleitet als beim Serienfahrzeug und entsprechend mehr kühlendes Frischgas zugeführt. Bei alledem werden die Lambda-Regelgrenzen der bordeigenen ECU nicht überschritten (sonst käme die gelbe Warnlampe). Daraus kann kein Garantiefall erwachsen. Bleibt dann noch die Erhöhung des effektiven Mitteldrucks in den Zylindern, der ja zwangsläufig ansteigen muss; sonst gäbe es keine Leistungs- und Drehmomentanhebung. Die Anhebungen, die ein Freeflow-Catback alleine bringt, liegen derart unterhalb der für den Motor erträglichen Belastungen, dass in Fachkreisen deswegen keine Garantiediskussion geführt wird. Aber richtig ist, dass wir keinen Hersteller explizit danach fragen. Das machen wir auch deshalb nicht, weil wir wissen, dass der Hersteller das nicht aus dem Handgelenk einfach so freigeben kann oder will. Dafür müsste er selbst Versuche und Dauerläufe gefahren haben.....und deren Ergebnisse gibt er uns dann? Wer glaubt das denn?
Hat ein Autobesitzer Bedenken wegen eintretender Garantiefälle, verursacht durch 10 PS Mehrleistung bei einem 400+ PS-Fahrzeug, dann ist das seine Entscheidung, die wir respektieren. Dann aber sollte man ebenfalls beachten:
Finger weg von ECU-Mods und -Tunes, die Zündzeitpunkte auf früher stellen und Einspritzmengen nach oben korrigieren. All das erzeugt noch wesentlich mehr effektiven Mitteldruck und es darf unterstellt werden, dass wohl kaum ordentlich reproduzierbare Dauerlauferprobungen stattgefunden haben, die auch nur ansatzweise mit dem mithalten können, was ein Fahrzeughersteller für die Serienfreigabe tut. Letztere ist eine der Grundlagen für die Gewährung der Garantie. Durchgeführt werden solche Mods aber in reichlicher Zahl. Man sieht's ja schließlich nicht. OK, das kann man jetzt fortführen bis zur Aufladung, aber das war hier ja nicht die Frage.
Üblich ist landauf, landab und das seit Jahrzehnten: Baut jemand in der Garantiezeit auf eine Sportauspuffanlage um, dann tut er das nur, wenn er den Platz hat, die abgebaute Originalauspuffanlage in der Garage an die Wand zu lehnen oder sonst irgendwo einzulagern. Zerfliegen ihm Motor oder Getriebe in der Garantiezeit, dann bestimmt nicht wegen einer Freeflow-Anlage, denn dafür gibt es technisch keinen Grund. Wegen des ECU-Mods oder in fachlicher Unkenntnis schlecht aufeinander abgestimmter Mehrfachumbauten schon eher, aber auch da nicht, wenn sie fachlich gut gemacht sind. Klug und nervenschonend wird es aber immer bleiben, wenn man das Originalteil parat, d.h. nicht weggeworfen hat. Einen Freibrief vom Autohersteller für solche Dinge, den kann es doch nicht geben.
Kennt jemand eine solche Garantie-Erklärung eines OEM für Nachrüstteile - bitte sofort her damit! Aber bitte jetzt nicht mit Räderfreigaben kommen
