Eine „nachträgliche“ Eintragung wird aussichtslos sein.KosoTheOne hat geschrieben: ↑2. Sep 2024, 09:10Moin, ich habe bei mir die Originalen Roten sequentiell Blinkenden Rückleuchten verbaut und diese sind als Sondergenehmigung auch eingetragen. War wohl ein Akt meinte der Vorbesitzer, aber ihm war der ganze Umbau zu "stressig" und VLAND gab es noch nicht.
Also ich denke es ist nicht unmöglich diese eingetragen zu bekommen. Einfach mal auf komplett Original zurück bauen und beim TÜV seiner Vertrauens vorfahren.
Dies ist nur möglich in Verbindung mit der ersten §21 nach dem Import!