ich möchte hier einen neuen Thread zur CarGarantie bei Gebrauchtwagen aufmachen, da die bisherigen Posts dazu sich auf Neuwagenanschlussgarantien bezogen. Ich hoffe, die Mods segnen das ab

https://www.cargarantie.com/fahrzeughal ... e-gibt-es/
Ich habe dazu eben folgende Mail-Anfrage gestartet:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe aktuell die CarGarantie für meinen 2017er Mustang EcoBoost mit 317 PS bei Ihnen
• über FORD
• direkt im Anschluss an die FORD-Neuwagengarantie abgeschlossen
und kenne Sie auch noch von meinem Motorrad K1200S, welches aber mittlerweile verkauft ist.
Ich interessiere mich aktuell für einen Tausch meines Mustang gegen einen anderen Gebrauchten. Dabei zeigte mir ein AUDI-Händler das im Anhang beigefügte Infoblatt mit Stand 02/22.
Da lt. Infoblatt die Versicherungsbedingungen anscheinend etwas anders sind als bei meiner CarGarantie, interessiert mich nun das genaue Procedere:
• Kann mir nur dieser Händler Ihre Garantie anbieten oder jeder x-beliebige?
• Kann ich diese Garantie im anderen Fall direkt bei Ihnen abschließen, wenn sie mir der Autoverkäufer nicht anbietet?
• Kann ich die Garantie auch abschließen bei Gebrauchtkauf von Privat?
• Wie wären die Konditionen, wenn ich mir ein noch stärkeres Auto wie z.B. einen AUDI S3 mit 310 PS oder einen Mustang mit 450 PS anschaffen würde?
Ich bedanke mich für eine schnelle Antwort, da ich mir bereits jetzt am MO, 06.03.23 den AUDI S3 mit 310 PS ansehen werde.
Mit freundlichen Grüßen "
Und heute gleich super schnell die Rückantwort:
"vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da wir ausschließlich mit dem Fahrzeughandel zusammen arbeiten, ist ein Vertragsabschluss über uns direkt nicht möglich.
Ein Vertrag kann im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf oder innerhalb der Herstellergarantie von einem Händler angeboten werden.
Sofern sich Ihr Fahrzeug in der Herstellergarantie befinden oder ein aktueller Kauf zugrunde liegt, wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner vor Ort.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen / Best regards"