Ja klar geht das auch. Wichtig ist halt nur eine normale Zulassung und wenn es nur für einen Tag ist. Kannst gleich am nächsten Tag auf Saison ummelden. Für die normalen Zulassung holst du dir ganz einfache billige Kennzeichen. Die Kosten liegen bei 15,- Euro pro Satz (hier im Forum war mal ein Anbieter vertreten). Brauchst natürlich vorher ein Wunschkennzeichen, aber der Zehner dafür ist beim online Kennzeichen Shop schnell eingespart.commander-joe hat geschrieben: ↑4. Okt 2019, 12:33Ja, vermutlich wird es nicht anders gehen, dass man erst mal normal zulässt und dann nochmal später innerhalb der Saison dann auf ein Saisonkennzeichen wechselt. Ist halt sehr umständlich. Eigentlich wollte ich 3D-Kennzeichen draufmachen und (ohne zu bohren) kletten. Schilder sind ja sehr teuer. Dann muss ich paar Monate später beim Wechsel auf Saison wieder neue (teure) Schilder fertigen lassen.
Eine andere Überlegung wäre vielleicht noch, das Fahrzeug im Januar nur kurz normal zuzulassen, es dann wieder abzumelden und im April dann mit Saison wieder anmelden. Dann müsste eigentlich die Ruheversicherung auch noch greifen. Bin mir da aber nicht so sicher. Vielleicht hat ja jemand im Forum schon mal Erfahrung damit gesammelt?
Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen
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Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen

O729 Daniel
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Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen
Die Frage ist aber doch, ob das am nächsten Tag schon geht, wenn es noch außerhalb des Saisonzeitraums ist?
Beispiel: Ich melde am 10.01. an und am 14.01. möchte ich gerne umstellen auf Saison 4-10.
Muss ich dann warten, bis die Saison angefangen hat oder geht es es eben schon am 14.01. mit der Konsequenz, dass ich dann erst ab April fahren dürfte, jedoch schon bis dahin den Ruheschutz in der Garage habe, sollte es zu Schäden kommen.
Das konnte mir bislang niemand wirklich sagen. Bei Neufahrzeugen geht die Umstellung auf Saison außerhalb des Zeitraums jedenfalls nicht.
Beispiel: Ich melde am 10.01. an und am 14.01. möchte ich gerne umstellen auf Saison 4-10.
Muss ich dann warten, bis die Saison angefangen hat oder geht es es eben schon am 14.01. mit der Konsequenz, dass ich dann erst ab April fahren dürfte, jedoch schon bis dahin den Ruheschutz in der Garage habe, sollte es zu Schäden kommen.
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Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen
Nur mal am Rande und vollkommen OT .Basco hat geschrieben: ↑3. Okt 2019, 20:10Hallo,
ich hab einen neuen 2020er GT Cabrio bestellt der Mitte Nov. zum Händler kommen soll.
Jetzt bringt mir eig. ein Cabrio im Winter nicht so viel und ich wollte eig. ein Saisonkennzeichen machen (März-Nov.).
Zudem wäre mir eine Zulassung 2020 eh lieber weil ich denke, es würde sich später evtl. besser verkaufen mit 2020 statt 2019.
Jetzt steht aber in meinem Kaufvertrag, dass ich das Auto innerhalb eines Monats anmelden muss.
Würde das gehen, mit einem Überführungskennzeichen wo ich dann das Auto noch ein paar Monate in meiner Garage stehen lassen kann? Gilt das dann als angemeldet?
Und wo und wie macht man sowas?
Gibt es sonst noch was was man beachten sollte?
Oder was würdet ihr machen?
Produktionsbeginn für das MY 2020 war der 26.08.2019 , woher nimmst du die Aussage , dass das Pony Mitte November beim
Händler stehen soll ?
Wünschen würde ich es dir

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Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen
Das Ding wurde am 9.9 produziert. Am 1.10 im Hafen. Und das mit Mitte Nov. hab ich vom Händler.Gnatsum hat geschrieben: ↑4. Okt 2019, 16:27Nur mal am Rande und vollkommen OT .Basco hat geschrieben: ↑3. Okt 2019, 20:10Hallo,
ich hab einen neuen 2020er GT Cabrio bestellt der Mitte Nov. zum Händler kommen soll.
Jetzt bringt mir eig. ein Cabrio im Winter nicht so viel und ich wollte eig. ein Saisonkennzeichen machen (März-Nov.).
Zudem wäre mir eine Zulassung 2020 eh lieber weil ich denke, es würde sich später evtl. besser verkaufen mit 2020 statt 2019.
Jetzt steht aber in meinem Kaufvertrag, dass ich das Auto innerhalb eines Monats anmelden muss.
Würde das gehen, mit einem Überführungskennzeichen wo ich dann das Auto noch ein paar Monate in meiner Garage stehen lassen kann? Gilt das dann als angemeldet?
Und wo und wie macht man sowas?
Gibt es sonst noch was was man beachten sollte?
Oder was würdet ihr machen?
Produktionsbeginn für das MY 2020 war der 26.08.2019 , woher nimmst du die Aussage , dass das Pony Mitte November beim
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Re: Frage zur Anmeldung mit Kurzkennzeichen
Ja geht definitiv am nächsten Tag. Um eine Saisonzulassung in der Ruhezeit machen zu können ist es für die Versicherung nur nötig, dass das Fahrzeug vorher schon mal zugelassen war (kein KZK und kein ÜFK). Damit besteht dann aus diesem Zulassungsverhältnis eine Ruheversicherung.commander-joe hat geschrieben: ↑4. Okt 2019, 16:08Die Frage ist aber doch, ob das am nächsten Tag schon geht, wenn es noch außerhalb des Saisonzeitraums ist?
Beispiel: Ich melde am 10.01. an und am 14.01. möchte ich gerne umstellen auf Saison 4-10.
Muss ich dann warten, bis die Saison angefangen hat oder geht es es eben schon am 14.01. mit der Konsequenz, dass ich dann erst ab April fahren dürfte, jedoch schon bis dahin den Ruheschutz in der Garage habe, sollte es zu Schäden kommen.
Das konnte mir bislang niemand wirklich sagen. Bei Neufahrzeugen geht die Umstellung auf Saison außerhalb des Zeitraums jedenfalls nicht.

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Abholung 18.11.2016