Mehrwertsteuer runter auf 16%
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Merkt euch eines...wenn ich was gelernt habe in diesem Staat...geschenkt bekommt man hier NICHTS!
Nahezu immer wird die Kohle irgendwo und irgendwie wieder zurück geholt. Über kurz oder lang!
Am Ende zahlt es immer der Steuerzahler, direkt oder indirekt durch die Hintertür.
Und genau das was Klammer sagt, wird auch passieren.
Die preise werden nicht fallen! Die Händler werden das als Kompensation nutzen gegen die Krise. Die Umstellung der Kassensysteme zb dürfen nur Authorisierte Kräfte (Fälschungssicherheit) ausüben. Die kosten aber Geld und rechnen nicht selten 150...250€ für ein System-Update ab.
Und am ende des Jahres wieder zurück zu 19%???...Da kommt dann die versteckte Erhöhung von 3%!
Das GANZE hat System...man muss es sich nur mal im Detail ansehen.
Nahezu immer wird die Kohle irgendwo und irgendwie wieder zurück geholt. Über kurz oder lang!
Am Ende zahlt es immer der Steuerzahler, direkt oder indirekt durch die Hintertür.
Und genau das was Klammer sagt, wird auch passieren.
Die preise werden nicht fallen! Die Händler werden das als Kompensation nutzen gegen die Krise. Die Umstellung der Kassensysteme zb dürfen nur Authorisierte Kräfte (Fälschungssicherheit) ausüben. Die kosten aber Geld und rechnen nicht selten 150...250€ für ein System-Update ab.
Und am ende des Jahres wieder zurück zu 19%???...Da kommt dann die versteckte Erhöhung von 3%!
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Moment...wenn ich Felgen bestellt habe und bereits bezahlt habe die aber erst im August kommen heißt das ich hab ein Recht, dass mir die Differenz 19 zu 16% erstattet wird?
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Das Datum der Rechnungsstellung entscheidet, welcher MwSt- Satz zur Anwendung kommt!
Weil - ganz einfach - die Rechnung (mit Datum) die Grundlage für den Buchungsvorfall (und damit neben der Höhe und Art auch für den Buchungsstichtag) ist ... !!!
Und jeder Kaufmann hat eine Buchführung zu führen! Alles andere würde zu einem heillosen Durcheinander (weltweit) führen.
Ausserdem heisst der Standardsatz, der die (bei 19% wie auch 16%) gültige Gesetzgebung rechtlich korrekt ausdrückt:
"zzgl. der gültigen, gesetzlichen MwSt."
Stehen im Vertrag dann die 19%, ist das nur als Beispielrechnung zu verstehen - d.h. der Bruttopreis (mit der "falschen"MwSt.) ist für den Händler bei der Rechnungsstellung nicht verpflichtend:
Also - wenn dann am 4. Januar 2021 der Mustang geliefert wird, kommen wieder die 19% (oder vielleicht sogar 20%
) zur Anwendung ...! Wer sich dagegen schützen möchte, muss im Kaufvertrag einen extra Passus vereinbaren ....!
MwSt. geht IMMER zu Lasten der Endverbrauchers - Risiko (oder auch in diesem Fall die Chance) trägt er.
Also - einfach auf das Datum in der Rechnung schauen ... und man weiss was man zu zahlen hat, bzw. dass man bei Vorauskasse (mit 19% auf der Rechnung) auch 19% zu zahlen hat(te) ... und im Zweifel auch nix zurückbekommt.
Die (zeitversetzte) Lieferung in einem 16% Zeitraum ist völlig unerheblich.
Im übrigen - wer gezahlt hat, trägt auch das Risiko bei Untergangs (bei Insolvenzen zum Beispiel)!!!
Wer klug ist, leistet (auch in den ersten Jahren der "Nach-Corna" Zeit) NIE eine Anzahlung (oder macht Vorauskasse oder ähnliches dummes).
Ich habe gerade beim Kaufvertrag mit im mittleren 5-stelligen Bereich eine Anzahlung aus diesem Grund (wg. "Corona-Zeiten") verweigert. Der Verkäufer hat es zähneknirschend geschluckt ...!
Gruesse
Weil - ganz einfach - die Rechnung (mit Datum) die Grundlage für den Buchungsvorfall (und damit neben der Höhe und Art auch für den Buchungsstichtag) ist ... !!!
Und jeder Kaufmann hat eine Buchführung zu führen! Alles andere würde zu einem heillosen Durcheinander (weltweit) führen.
Ausserdem heisst der Standardsatz, der die (bei 19% wie auch 16%) gültige Gesetzgebung rechtlich korrekt ausdrückt:
"zzgl. der gültigen, gesetzlichen MwSt."
Stehen im Vertrag dann die 19%, ist das nur als Beispielrechnung zu verstehen - d.h. der Bruttopreis (mit der "falschen"MwSt.) ist für den Händler bei der Rechnungsstellung nicht verpflichtend:
Also - wenn dann am 4. Januar 2021 der Mustang geliefert wird, kommen wieder die 19% (oder vielleicht sogar 20%

MwSt. geht IMMER zu Lasten der Endverbrauchers - Risiko (oder auch in diesem Fall die Chance) trägt er.
Also - einfach auf das Datum in der Rechnung schauen ... und man weiss was man zu zahlen hat, bzw. dass man bei Vorauskasse (mit 19% auf der Rechnung) auch 19% zu zahlen hat(te) ... und im Zweifel auch nix zurückbekommt.
Die (zeitversetzte) Lieferung in einem 16% Zeitraum ist völlig unerheblich.
Im übrigen - wer gezahlt hat, trägt auch das Risiko bei Untergangs (bei Insolvenzen zum Beispiel)!!!
Wer klug ist, leistet (auch in den ersten Jahren der "Nach-Corna" Zeit) NIE eine Anzahlung (oder macht Vorauskasse oder ähnliches dummes).
Ich habe gerade beim Kaufvertrag mit im mittleren 5-stelligen Bereich eine Anzahlung aus diesem Grund (wg. "Corona-Zeiten") verweigert. Der Verkäufer hat es zähneknirschend geschluckt ...!
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Der Händler kann nun ohne Einbußen seine Artikel günstiger anbieten. Wenn die Nachfrage stimmt, kann er natürlich auch die 3% Mwst. selbst einstecken. Das entscheidet dann der Markt.Klammer hat geschrieben: ↑7. Jun 2020, 17:20Und noch etwas ...
Viele werden die Umsatzsteuervorteile nicht an den Kunden weitergeben, oder denkt hier jemand, dass Lebensmittel oder generell täglicher Bedarf nun günstiger wird?
Im Gegenteil, wenn jetzt mit 16% gerechnet wird, könnte es dazu führen, dass im Dezember die 3% einfach noch mal oben drauf geschlagen werden ...
Grüße
Sebastian
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
jedenfalls sind einige Mustangs (Händler-/Lagerfahrzeuge), die ich noch in meiner Beobachtungsliste bei mobile.de habe, direkt nach der Bekanntgabe der MwSt.-Senkung gut 2000,- Euro teurer geworden...
praktischerweise steht ja in der Beobachtungsliste, mit welchem Preis ich das Angebot "geparkt" hatte ;
die MwSt.-Senkung wird also teilweise auch nicht weitergegeben.... soviel steht schonmal fest
Gruß rmx
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Definitiv nicht korreckt - relevant für 16% oder 19% MWSt ist alleine der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe an den Kunden (=Leistungserbringung des Händlers).PonyWhisperer hat geschrieben: ↑8. Jun 2020, 06:20Das Datum der Rechnungsstellung entscheidet, welcher MwSt- Satz zur Anwendung kommt!
Weil - ganz einfach - die Rechnung (mit Datum) die Grundlage für den Buchungsvorfall (und damit neben der Höhe und Art auch für den Buchungsstichtag) ist ... !!!
....
Also - einfach auf das Datum in der Rechnung schauen ... und man weiss was man zu zahlen hat, bzw. dass man bei Vorauskasse (mit 19% auf der Rechnung) auch 19% zu zahlen hat(te) ... und im Zweifel auch nix zurückbekommt.
Die (zeitversetzte) Lieferung in einem 16% Zeitraum ist völlig unerheblich.
Hier die Anleitung einer der drei grössten Steuerkanzleien in Deutschland für ihre Kunden:
Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend
Maßgeblich für die Anwendbarkeit der neuen Umsatzsteuersätze ist grundsätzlich,
wann die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Hierbei
sind bei der üblichen Sollbesteuerung die Vereinbarung und Vereinnahmung des
Entgelts nicht entscheidend. Weder der Tag der Ausstellung der Rechnung noch
der Tag der Zahlung sind relevant; dies gilt auch für Teilleistungen.
...
Werden Anzahlungen oder Vorauszahlungen vor dem Stichtag vereinnahmt, die
Lieferung oder sonstige Leistung jedoch erst zwischen dem 1. Juli und dem 31.
Dezember 2020 ausgeführt, wäre zunächst der derzeitige Umsatzsteuersatz
anwendbar und später eine Berichtigung auf den niedrigeren Umsatzsteuersatz
durchzuführen.
Und jetzt können alle Hobby-Umsatzsteuerexperten fleissig weiter alternative Modelle entwickeln

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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Sag ich doch.
https://mustang6.de/viewtopic.php?f=56& ... 20#p348993
"alternative Modelle": Der ist gut.



Viele Grüße
Dieter

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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Ach ja - und den Zeitpunkt teilt man der Dame (intern in) der Buchhaltung mit ?pool hat geschrieben: ↑8. Jun 2020, 12:06Definitiv nicht korreckt - relevant für 16% oder 19% MWSt ist alleine der Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe an den Kunden (=Leistungserbringung des Händlers).PonyWhisperer hat geschrieben: ↑8. Jun 2020, 06:20Das Datum der Rechnungsstellung entscheidet, welcher MwSt- Satz zur Anwendung kommt!
Weil - ganz einfach - die Rechnung (mit Datum) die Grundlage für den Buchungsvorfall (und damit neben der Höhe und Art auch für den Buchungsstichtag) ist ... !!!
....
Also - einfach auf das Datum in der Rechnung schauen ... und man weiss was man zu zahlen hat, bzw. dass man bei Vorauskasse (mit 19% auf der Rechnung) auch 19% zu zahlen hat(te) ... und im Zweifel auch nix zurückbekommt.
Die (zeitversetzte) Lieferung in einem 16% Zeitraum ist völlig unerheblich.
Hier die Anleitung einer der drei grössten Steuerkanzleien in Deutschland für ihre Kunden:
Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend
Maßgeblich für die Anwendbarkeit der neuen Umsatzsteuersätze ist grundsätzlich,
wann die Leistung tatsächlich ausgeführt wurde (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Hierbei
sind bei der üblichen Sollbesteuerung die Vereinbarung und Vereinnahmung des
Entgelts nicht entscheidend. Weder der Tag der Ausstellung der Rechnung noch
der Tag der Zahlung sind relevant; dies gilt auch für Teilleistungen.
...
Werden Anzahlungen oder Vorauszahlungen vor dem Stichtag vereinnahmt, die
Lieferung oder sonstige Leistung jedoch erst zwischen dem 1. Juli und dem 31.
Dezember 2020 ausgeführt, wäre zunächst der derzeitige Umsatzsteuersatz
anwendbar und später eine Berichtigung auf den niedrigeren Umsatzsteuersatz
durchzuführen.
Und jetzt können alle Hobby-Umsatzsteuerexperten fleissig weiter alternative Modelle entwickeln![]()
In anderen Worten, man sagt ihr, sie soll nicht das Datum der Rechnung buchen, sondern das Datum welches der Service Mitarbeiter ihr auf den kleinen gelben PostIt Zettel (aufgeklebt auf die Rechnung) aufgeschrieben hat ...?



Gruesse
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
[/quote]
Ach ja - und den Zeitpunkt teilt man der Dame (intern in) der Buchhaltung mit ?
In anderen Worten, man sagt ihr, sie soll nicht das Datum der Rechnung buchen, sondern das Datum welches der Service Mitarbeiter ihr auf den kleinen gelben PostIt Zettel (aufgeklebt auf die Rechnung) aufgeschrieben hat ...?
Gruesse
[/quote]
Exakt - das müssen aber auch Herren in der Buchhaltung genau so machen:
Per Übergabetag wird das Fz aus dem Bestand ausgebucht und zum gleichen Tag wird USt fällig, die dann mit der nächsten USt-Voranmeldung abzuführen ist. Wann und wie der Verkäufer die Rg schreibt, ist (für die USt) irrelevant.
Wer schon mal eine USt-Prüfung hatte, weiss wie das geht, und auch welche Vorstellungen der Steuerprüfer von einem ordnungsgemässen kleinen gelben PostIt Übergabeprotokoll hat.
Ach ja - und den Zeitpunkt teilt man der Dame (intern in) der Buchhaltung mit ?
In anderen Worten, man sagt ihr, sie soll nicht das Datum der Rechnung buchen, sondern das Datum welches der Service Mitarbeiter ihr auf den kleinen gelben PostIt Zettel (aufgeklebt auf die Rechnung) aufgeschrieben hat ...?



Gruesse
[/quote]
Exakt - das müssen aber auch Herren in der Buchhaltung genau so machen:
Per Übergabetag wird das Fz aus dem Bestand ausgebucht und zum gleichen Tag wird USt fällig, die dann mit der nächsten USt-Voranmeldung abzuführen ist. Wann und wie der Verkäufer die Rg schreibt, ist (für die USt) irrelevant.
Wer schon mal eine USt-Prüfung hatte, weiss wie das geht, und auch welche Vorstellungen der Steuerprüfer von einem ordnungsgemässen kleinen gelben PostIt Übergabeprotokoll hat.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Eine Rechnung darf nicht vor Lieferung erstellt werden, wenn nicht eindeutig das Lieferdatum aus ihr hervorgeht, oder dass Wort Anzahlung oder Vorauszahlung enthält!
Daher muss auf einer Rechnung das Lieferdatum ja angegeben werden, bzw. bei noch nicht erfüllter Leistung, den voraussichtlichen Zeitpunkt.
Diese Vorauszahlungsrechnungen dürfen bis zum Geldfluss auch noch nicht umsatzsteuerrechtlich verbucht werden. Erst mit Zahlung bzw. Geldeingang darf die Vorsteuer geltend gemacht und muss die Umsatzsteuer abgeführt werden.
Ja, und deshalb muss der Händler die Umsatzsteuer erstatten!
Er hat auch nichts davon, wenn er die Steuer mit 19% berechnet, denn er muss sie auch bei zu hohem Steuersatz in der ausgewiesenen Höhe abführen (Umsatzsteuer gehört zu keinem Zeitpunkt dem Händler).
Eine zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer darf man in dieser Höhe dann allerdings nicht als Vorsteuer geltend machen. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Korrektur.
Daher muss auf einer Rechnung das Lieferdatum ja angegeben werden, bzw. bei noch nicht erfüllter Leistung, den voraussichtlichen Zeitpunkt.
Diese Vorauszahlungsrechnungen dürfen bis zum Geldfluss auch noch nicht umsatzsteuerrechtlich verbucht werden. Erst mit Zahlung bzw. Geldeingang darf die Vorsteuer geltend gemacht und muss die Umsatzsteuer abgeführt werden.
Ja, und deshalb muss der Händler die Umsatzsteuer erstatten!
Er hat auch nichts davon, wenn er die Steuer mit 19% berechnet, denn er muss sie auch bei zu hohem Steuersatz in der ausgewiesenen Höhe abführen (Umsatzsteuer gehört zu keinem Zeitpunkt dem Händler).
Eine zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer darf man in dieser Höhe dann allerdings nicht als Vorsteuer geltend machen. Daraus ergibt sich die Pflicht zur Korrektur.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
@Klammer - Danke, hätte ich klarer formulieren sollen:
Wann und wie der Verkäufer nach der Lieferung die Rg schreibt, ist (für die USt) irrelevant.
Wann und wie der Verkäufer nach der Lieferung die Rg schreibt, ist (für die USt) irrelevant.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Info heute von meinem FFH. Die Mehrwertsteuer Absenkung wird an mich weitergegeben, somit ein unerwarteter Bonus für die zusätzliche Corona Wartezeit
Pony soll nun im September ausgeliefert werden 


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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Hab auch Nachricht vom Händler:
1215,- € runter.
Feines Extrageld für Felgen.
1215,- € runter.
Feines Extrageld für Felgen.

Ich hörte von Pferden, die tatsächlich Benzin saufen 
"If you think you are too old to rock’n’roll then you are"
Gruß Bernd

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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
wenn ich @Klammer richtig verstehe , hat der FFH gar keine andere Wahl.
macht sich sonst strafbar.
aber Versuchen wird es bestimmt der eine oder andere .
Mein FFH hat mir schriftlich auch die korrekte Abrechnung versprochen.
bin gespannt , wir sind ja hier zum Glück gut beraten.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Noch einmal: Das kommt auf die genaue Formulierung im Kaufvertrag an.
"..... zum Preis von € xx.xxx,xx brutto" oder "..... zum Preis von € xx.xxx,xx inkl. MWSt" oder auch nur "..... zum Preis von € xx.xxx,xx" dann guckst Du in die Röhre.
"..... zum Preis von € xx.xxx,xx zuzügl. der gesetzlichen MWSt" dann sind die 3% die Deinen.
Strafbar macht er sich nicht. Wenn Du einen Vertrag hast über 50KK, er schreibt eine Rechnung über 52KK und Du bezahlst die Widerspruchslos, dann hat er Dich vielleicht beschissen, er hat sich aber nicht strafbar gemacht.
Viele Grüße
Dieter

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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Ich hatte ja schon gepostet wie meine Bestellung aussieht. : zzgl. 19% MwSt.
also in meinem Fall hat er keine andere wahl.
Und bescheixxen ist nicht strafbar ?
immerhin handelt der Händler dann m. M. n. gegen geltendes Gesetz.
also in meinem Fall hat er keine andere wahl.
Und bescheixxen ist nicht strafbar ?
immerhin handelt der Händler dann m. M. n. gegen geltendes Gesetz.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
...
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