Mehrwertsteuer runter auf 16%
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Mehrwertsteuer runter auf 16%
Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt. So weit so gut, aber worauf ist dabei zu achten? Gilt das Datum der Rechnung, der Übergabe des Fahrzeugs oder gar das Datum der Bestellung oder der Auftragsbestätigung?
Ich bin sicherlich nicht der Einzige der gerne in den Genuss der kleinen Entschädigung für die verlängerte Wartezeit kommen würde und hätte gerne Klarheit bevor mein Händler mir bei Übergabe (hoffentlich im Herbst) mit JaAber.de kommt.
Gruß, Bodo
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Freu dich lieber nicht zu früh
"Die Theorie ist einfach, die Praxis aber weitaus komplizierter. So zogen in der Vergangenheit vor allem die Anbieter einen finanziellen Nutzen aus Mehrwertsteuersenkungen. Die Verkaufspreise blieben gleich, die Steuerersparnis wurde nicht an Verbraucher weitergereicht. Die Wirtschaft profitierte, Verbraucher hatten das Nachsehen. Die jetzige Mehrwertsteuer-Senkung ist ein gewagtes Experiment. Denn die prognostizierten Kosten in Höhe von 20 Milliarden Euro könnten letztendlich die Verbraucher zahlen.", so Tim Lilling, Leiter von blitzrechner.de.
Sollte die Mehrwertsteuersenkung von Händlern und Herstellern nicht an den Verbraucher weitergegeben werden, würden Produzenten mehr Gewinn erwirtschaften. Unter der Annahme, dass null Prozent der Steuersenkung beim Konsumenten ankäme, hieße das: 434,55 Euro mehr Gewinn beim neuen Golf, 17,36 Euro mehr Gewinn beim iPhone und 0,85 Euro mehr Gewinn beim Billy-Regal.
Die reine Senkung der Mehrwertsteuer bedeutet also noch lange nicht, dass wirklich eine finanzielle Erleichterung beim Konsumenten ankommt.
https://www.presseportal.de/pm/114339/4614308

"Die Theorie ist einfach, die Praxis aber weitaus komplizierter. So zogen in der Vergangenheit vor allem die Anbieter einen finanziellen Nutzen aus Mehrwertsteuersenkungen. Die Verkaufspreise blieben gleich, die Steuerersparnis wurde nicht an Verbraucher weitergereicht. Die Wirtschaft profitierte, Verbraucher hatten das Nachsehen. Die jetzige Mehrwertsteuer-Senkung ist ein gewagtes Experiment. Denn die prognostizierten Kosten in Höhe von 20 Milliarden Euro könnten letztendlich die Verbraucher zahlen.", so Tim Lilling, Leiter von blitzrechner.de.
Sollte die Mehrwertsteuersenkung von Händlern und Herstellern nicht an den Verbraucher weitergegeben werden, würden Produzenten mehr Gewinn erwirtschaften. Unter der Annahme, dass null Prozent der Steuersenkung beim Konsumenten ankäme, hieße das: 434,55 Euro mehr Gewinn beim neuen Golf, 17,36 Euro mehr Gewinn beim iPhone und 0,85 Euro mehr Gewinn beim Billy-Regal.
Die reine Senkung der Mehrwertsteuer bedeutet also noch lange nicht, dass wirklich eine finanzielle Erleichterung beim Konsumenten ankommt.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Mach dir keinen Kopf! Der von dir zu zahlende Endpreis wird sich nicht ändern 
.....
und nach Ablauf der Frist wird dann alles schlagartig um mind. 3% teuerer

.....
und nach Ablauf der Frist wird dann alles schlagartig um mind. 3% teuerer
"Thinking is the hardest work there is, which is probably the reason so few engage in it."
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
So siehts aus und das wird dann auch passieren, sehr schönes Geschenk zum Jahreswechsel. War in der Vergangenheit nicht anders.
Danke, Fr. Merkel...
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Grund mehr sich die Sachen selber zu importieren. .
Grüße
Sebastian
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Seit froh das es runter geht, hätte genauso gut nach oben
gehen können.
Haut das Geld während der Zeit rauß, ja teuerer um so mehr gespart.
gehen können.

Haut das Geld während der Zeit rauß, ja teuerer um so mehr gespart.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Für mich ist es eh zu spät, drücke alle die es betrifft die Daumen das eine Ersparnis rausspringt. Generell glaube ich nicht das viel bei uns ankommt, werden wohl kaum alle Preise im Handel neu berechnet.
Die 300€ pro Kind sind ja auch eine Mogelpackung, wird bei der Jahressteuer vom Kinderfreibetrag abgezogen.
Die 300€ pro Kind sind ja auch eine Mogelpackung, wird bei der Jahressteuer vom Kinderfreibetrag abgezogen.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Richtig, von den 3% kommt beim Endverbraucher nix an. Der Brutto-Preis bleibt der gleiche, und die 3% mehr Differenz zum Netto stecken sich die Händler in der Regel schön selbst in die Tasche.
Ich arbeite bei einem von Deutschlands größten e-commerce Software-Anbietern. Da gab es schon Umfragen bei unseren Usern, also den Händlern zu. Da haben bereits nach so kurzer Zeit seit Ankündigung fast 80% zugegeben, dass sie ihre Preise für den Kunden nicht ändern werden. Traurig, aber Geiz ist anscheinend halt geil...
Ich arbeite bei einem von Deutschlands größten e-commerce Software-Anbietern. Da gab es schon Umfragen bei unseren Usern, also den Händlern zu. Da haben bereits nach so kurzer Zeit seit Ankündigung fast 80% zugegeben, dass sie ihre Preise für den Kunden nicht ändern werden. Traurig, aber Geiz ist anscheinend halt geil...
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Die 20% haben allerdings dann einen Wettbewerbsvorteil. Naja mal abwarten.,
Grüße
Sebastian
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Um auf die Eingangsfrage zurück zu kommen:bikerbodo hat geschrieben: ↑4. Jun 2020, 14:50Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember wird der Mehrwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent gesenkt. So weit so gut, aber worauf ist dabei zu achten? Gilt das Datum der Rechnung, der Übergabe des Fahrzeugs oder gar das Datum der Bestellung oder der Auftragsbestätigung?
Bei Warenlieferungen gilt der Zeitpunkt, zu dem der Empfänger erstmals über die Ware verfügen kann, diese also ausgehändigt ist. Handelt es sich um eine Dienstleistung, gilt der Zeitpunkt, zu dem diese abgeschlossen ist. Bei Bauleistungen zählt der Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme.
Der Zeitpunkt der Zahlung hat keine Bedeutung. Ebenso wenig, wann der Vertrag geschlossen wurde, wann bezahlt wird oder auf welches Datum die Rechnung lautet, ob Vorauszahlungen geleistet wurden oder eine Ist-Versteuerung stattfindet.
In unserem Falle also der Tag der Übergabe des Mustangs. Rechnungsdatum oder Vertragsdatum spielt keine Rolle.
Ob der Händler dann den alten Nettopreis belassen muß oder nicht, liegt wieder am Vertrag.
Zwei Möglichkeiten:
a)Lautet der Preis "€ xx.xxx,xx zuzügl. der gesetzl. MWSt." kommen die 3% in jedem Falle dem Kunden zu Gute.
b) Lautet der Preis "€ xx.xxx,xx inkl. MWSt." oder "€ xx.xxx,xx" oder "€ xx.xxx,xx brutto", schaut der Käufer in die Röhre.
Viele Grüße
Dieter

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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Naja, wenn jemand wirklich 3% bei nem Auto-Kauf von 50000 runtergeht, kann das sicher ein Anreiz sein.
Aber für für die breite Masse und allgemeine Käufe, dürfte das eher keinen Unterschied machen.
Ich glaube nicht dass jemand jetzt weiter weg fährt zum einkaufen, oder in andere Läden geht als sonst, nur weil der Joghurt oder die Tafel Schokolade da jetzt 2 Cent günstiger ist.
Die Auswirkungen dürften sich wohl eher bei teuren Luxus-Gütern bemerkbar machen, und gerade da bleibt dann abzuwarten welcher Händler einen Preis-Vorteil wirklich uneigennützig abgibt.
Aber richtig, mal abwarten...
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
In meiner Auftragsbestätigung ist der Preis nach Möglichkeit a) aufgeschlüsselt. Also Nettopreis, gefolgt von Steuer und Endpreis. Also ganz sooo hoffnungslos scheint ein kleiner Bonus, zumindest in meinem Fall, nicht zu sein.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Das würde dann einen zusätzlichen Nachlass in Höhe von ca. 2,521% ergeben.
Schmeckt

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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Die Frage ist nur ob so etwas nicht durch AGBs verhindert werden kann.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
[/quote]
Bei Warenlieferungen gilt der Zeitpunkt, zu dem der Empfänger erstmals über die Ware verfügen kann, diese also ausgehändigt ist.
In unserem Falle also der Tag der Übergabe des Mustangs. Rechnungsdatum oder Vertragsdatum spielt keine Rolle.
Ob der Händler dann den alten Nettopreis belassen muß oder nicht, liegt wieder am Vertrag.
Zwei Möglichkeiten:
a)Lautet der Preis "€ xx.xxx,xx zuzügl. der gesetzl. MWSt." kommen die 3% in jedem Falle dem Kunden zu Gute.
b) Lautet der Preis "€ xx.xxx,xx inkl. MWSt." oder "€ xx.xxx,xx" oder "€ xx.xxx,xx brutto", schaut der Käufer in die Röhre.
[/quote]
Das sehe ich auch so.
In meinem Fall stammt die Bestellung (soweit ich erkennen kann) aus einem Ford Händler Softwarepaket:
Preis Netto "€ xx.xxx,xx“
zzgl. MWSt. 19% "€ xx.xxx,xx "
Preis Brutto "€ xx.xxx,xx"
In diesem Fall macht es für den Händler keinen Unterschied ob er 16% oder 19% an den Fiskus abführt, er hat immer nur das vereinbarte Netto für sich. Deshalb wird er gerne die 3% an den Kunden weitergeben, kostet ihn ja nix.
Wenn er weiter Brutto mit 19% in Rechnung stellt, würde er wahrscheinlich nicht mehr lange frei rumlaufen….
Bei Warenlieferungen gilt der Zeitpunkt, zu dem der Empfänger erstmals über die Ware verfügen kann, diese also ausgehändigt ist.
In unserem Falle also der Tag der Übergabe des Mustangs. Rechnungsdatum oder Vertragsdatum spielt keine Rolle.
Ob der Händler dann den alten Nettopreis belassen muß oder nicht, liegt wieder am Vertrag.
Zwei Möglichkeiten:
a)Lautet der Preis "€ xx.xxx,xx zuzügl. der gesetzl. MWSt." kommen die 3% in jedem Falle dem Kunden zu Gute.
b) Lautet der Preis "€ xx.xxx,xx inkl. MWSt." oder "€ xx.xxx,xx" oder "€ xx.xxx,xx brutto", schaut der Käufer in die Röhre.
[/quote]
Das sehe ich auch so.
In meinem Fall stammt die Bestellung (soweit ich erkennen kann) aus einem Ford Händler Softwarepaket:
Preis Netto "€ xx.xxx,xx“
zzgl. MWSt. 19% "€ xx.xxx,xx "
Preis Brutto "€ xx.xxx,xx"
In diesem Fall macht es für den Händler keinen Unterschied ob er 16% oder 19% an den Fiskus abführt, er hat immer nur das vereinbarte Netto für sich. Deshalb wird er gerne die 3% an den Kunden weitergeben, kostet ihn ja nix.
Wenn er weiter Brutto mit 19% in Rechnung stellt, würde er wahrscheinlich nicht mehr lange frei rumlaufen….
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Das würde ich aber sehr bezweifeln. Entscheidend ist nämlich ausschließlich die Rechnung, das ist das einzige steuerrechtlich relevante Dokument.
Von einem Kauf-Vertrag oder einem reinen Auftrag kann ein Händler zudem in der Regel einseitig zurücktreten, oder es wäre zumindest verwunderlich wenn er das nicht mit entsprechenden Klauseln in den AGB geregelt hätte da sowas durchaus üblich ist. Normalerweise ist zudem ja immer ein Abschnitt zu finden, der besagt dass die Ware bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Händlers bleibt.
Ob jetzt aber ein Händler wirklich wegen den 3% die der Kunde ggf. weniger zahlen will auf einem bestellten Wagen sitzenbleiben möchte wäre natürlich weit hergeholt. Ich denke da wird man als Auto-Käufer sicherlich eher gute Karten haben sofern noch nix bezahlt wurde, da kein Händler deswegen seinen Ruf gefährden oder den Wagen an der Backe haben möchte.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Enso hat geschrieben: ↑4. Jun 2020, 18:20Das würde ich aber sehr bezweifeln. Entscheidend ist nämlich ausschließlich die Rechnung, das ist das einzige steuerrechtlich relevante Dokument.
Mag ja sein - ist aber trotzdem so im deutschen Steuerrecht, in dem übrigens auch Umsätze ohne schriftliche Rechnung voll steuerpflichtig sind.
Von einem Kauf-Vertrag oder einem reinen Auftrag kann ein Händler zudem in der Regel einseitig zurücktreten, oder es wäre zumindest verwunderlich wenn er das nicht mit entsprechenden Klauseln in den AGB geregelt hätte da sowas durchaus üblich ist.
Ein allgemeines Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag gibt es im deutschen Zivilrecht nicht, und ebenso wenig in den AGB von Ford (zumindest aus den AGB zu meinem KV).
Normalerweise ist zudem ja immer ein Abschnitt zu finden, der besagt dass die Ware bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Händlers bleibt.
Der Eigentumsvorbehalt hat aber mit Kaufpreis und Rücktrittsrecht nichts zu tun.
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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Hier noch einer der wohl vielen Artikel zu dem Thema...
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -99-308587
Hoffen wir mal das bereits bestellte Ponies mit der Mehrwertsteuer Senkung dann berücksichtigt werden, ich werde auf jeden Fall mal meinen FFH hierzu befragen...wobei mir noch viel wichtiger wäre das Pony im Herbst endlich mal geliefert zu bekommen
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ ... -99-308587
Hoffen wir mal das bereits bestellte Ponies mit der Mehrwertsteuer Senkung dann berücksichtigt werden, ich werde auf jeden Fall mal meinen FFH hierzu befragen...wobei mir noch viel wichtiger wäre das Pony im Herbst endlich mal geliefert zu bekommen

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Re: Mehrwertsteuer runter auf 16%
Auf alle Fälle habt ihr in Deutsch´land eine gute Basis, um zumindest Winterkompletträder ausverhandeln zu können.
Als Ösi darf ich zunächst die 19% oder vielleicht doch nur 16% deutsche MWSt. löhnen, bei Einfuhr nach Österreich wird zusätzlich unser wunderschön runder, 20%iger Mehrwertsteuersatz (+18% NoVA beim EB) fällig. Nachdem die Zulassung in Ö erfolgt, zahlt mir der deutsche Händler die MWSt. (die er ja nun nicht mehr abführen muss) wieder zurück. Da ist es mir einerlei, ob es 16 oder 19 Prozent sind.
Evtl. lässt sich der
dazu überreden, nur 16 % zu kassieren und 19 % zurückzuzahlen.
Könnte jemanden mit gutem Verhandlungsgeschick gebrauchen...

Als Ösi darf ich zunächst die 19% oder vielleicht doch nur 16% deutsche MWSt. löhnen, bei Einfuhr nach Österreich wird zusätzlich unser wunderschön runder, 20%iger Mehrwertsteuersatz (+18% NoVA beim EB) fällig. Nachdem die Zulassung in Ö erfolgt, zahlt mir der deutsche Händler die MWSt. (die er ja nun nicht mehr abführen muss) wieder zurück. Da ist es mir einerlei, ob es 16 oder 19 Prozent sind.

Evtl. lässt sich der


Könnte jemanden mit gutem Verhandlungsgeschick gebrauchen...
Frei nach Hans Krankl: "Ich muss die Streifen haben, alles andere ist primär."![Bild]()