Paladien2810 hat geschrieben: ↑6. Jan 2018, 13:19
Wir wollten unser Pony letztes Jahr in die Werkstatt bringen, mit Roten, da wurde uns mitgeteilt, da das Fahrzeug eine Zulassung hat, darf dort kein anders Kennzeichen benutz werden.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
§ 16 Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen
(1)
Ein Fahrzeug darf, wenn es vorbehaltlich der Sätze 3 und 4 nicht zugelassen ist, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten
in Betrieb gesetzt werden,
wenn eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und das Fahrzeug unbeschadet des § 16a
ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (
rotes Kennzeichen)
führt.
Dies gilt auch für notwendige Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich solcher Fahrten nach Satz 1 sowie
für notwendige Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge.
Ein Fahrzeug, dem nach § 9 Absatz 3 ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, darf außerhalb des Betriebszeitraums nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden,
wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__16.html
Das wird Jens vermutlich nicht mehr interessieren oder war seinerzeit vielleicht tatsächlich Gesetz aber aktuell wollte ich das nur für die Nachwelt richtig stellen, da ich gerade in der selben Situation bin. Und nein, ich möchte damit keinen Klugschei´ßer-Preis gewinnen
Ich habe ebenfalls Saisonkennzeichen (April-Oktober) und wollte mein kleines

zwecks Inspektion, neues Fahrwerk etc. bereits am 29.03. in die Werkstatt bringen, damit es pünktlich vor den Ostertagen wieder fahrbereit ist und ich direkt in den Urlaub starten kann
Meine Werkstatt darf mich Versicherungstechnisch nicht mit deren roten Kennzeichen fahren lassen und müsste mir somit die Überführung ebenfalls in Rechnung stellen. Da dies mit 90-120€ zu Buche schlägt, wollte ich mir gerade anschauen, wie ich das selbst hinbekomme und was die entsprechenden Kosten sind. Unser Serviceportal in Bremen lässt aber zu Wünschen übrig....Termine gehen noch nicht so weit in die Zukunft und die Kurzzeitkennzeichen sind auch nicht als Terminwunsch anwählbar
