
...zur elterlichen Aufsichtspflicht
...zur Einführung

...mein Sohn, damals 38 Jahre wohnt in der Innenstadt einer Kleinstadt mit ca. 19.000 Einwohner
...seine Bemühungen um eine Garage war seit über 5 Jahren erfolglos - er kann aber mittels Parkausweis innerstädtische Parkraum nutzen
...was war passiert
...sein Fahrzeug (MB E ) war auf der gesamten linken Seite zerkratzt - der Schaden um die 2.200 €
...drei weitere Fahrzeuge mit ähnlichen Schäden waren ebenfalls betroffen
...ca. 3 Wochen später - die Motorhaube, der Kopperraumdeckel und das Dach mit Dellen - jemand war über das Fahrzeug gelaufen
...ähnliche Schäden wieder bei 5 Fahrzeugen
...diese Vandalismusschäden zogen sich in den Sommermonaten 2012 über mehrere Monate hin
...mein Sohn war wieder in zwei Fällen betroffen - der Parkplatz an einem anderen Ort
...die Aufklärung
...dann - im September 2012 eine Meldung in der örtlichen Tageszeitung
...eine Zivilstreife hatte in der Nacht um 4:10 h drei Kinder im Alter 12, 14 und 13 Jahren auf frischer Tat ertappt
...ein Junge 12, die Schwester 14 und der Kumpel der beiden 13
...das Ende
...mein Sohn stellte mittels Anwalt Strafantrag auf Vernachlässigung der Aufsichtpflicht und bekam auch vor dem Gericht Recht
...denn Kinder in dem Alter haben um 4:10 h nichts auf der Straße ohne ihre Eltern verloren
...der Schaden bei meinem Sohn belief sich laut Rechnungssumme auf gesamt 5.200 €
...bei den Elter war nicht zu holen, denn die waren Harzt IV Empfänger
...der Schluss
...mein Sohn setzte sich mit den Eltern in Verbindung - die Eltern des 12 jährigen und der 14 jährigen zeigten Einsicht und zahlten in Raten
...2/3 von 5.200 € Betrag 3.466,67 € + Zinsen in Raten von 50 € wurden vereinbart - die letzte Rate ist im Januar 2019 fällig
...der 13 jährige Anführer und dessen Eltern wollten sich vor der Zahlung drücken
...dann - vor 3 Jahren, der Anführer war jetzt 16 Jahre sollte dieser seine Lehrstelle in einem Handwerksbetrieb beginnen
...der Anwalt meines Sohnes signalisierte ihm, eine Lohnpfändung bei seinem künftigen Lehrherrn einzuleiten
...die restlichen 1/3 des Schadens + Zinsen wurden jetzt von dem Schuldner in einer Einmalzahlung beglichen
...das Resümee
...der Zeitpunkt der "Straftaten" (4:10 h) hatte laut Rerichtsurteil Einfluss auf die Aufsichtspflicht der Eltern
...trotz Schadensregulierung bleibt letztendlich immer noch der Ärger
Gruß Günter
PS. Bernd - mein Beileid, aber auch bei dir ist alles gut ausgegangen
