Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
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Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Moin, ich wollte jetzt keinen anderen Thread "hijacken" und hoffe daher, dass es okay ist, wenn ich ein zusätzliches Thema aufmache, da es für mehrere interessant sein könnte:
Ich habe vor zwei Wochen geordert und von meinem Händler die Info bekommen, dass er erst Mitte April bestellt, damit es ein 2019er MJ wird. Nun steht ja im Kleingedruckten, dass wenn die Lieferzeit stark abweicht, man Anrecht auf Entschädigung hätte. Mich würde aber viel eher interessieren, ob ich bspw. sagen könnte, wenn er im August einen auf dem Hof stehen hat, den ich gerne hätte, einfach den mitnehmen könnte stattdessen? Geht das so einfach?
Und als Zusatz: Weiß einer, ab wann man Velocity Blue bestellen kann?
Ich habe vor zwei Wochen geordert und von meinem Händler die Info bekommen, dass er erst Mitte April bestellt, damit es ein 2019er MJ wird. Nun steht ja im Kleingedruckten, dass wenn die Lieferzeit stark abweicht, man Anrecht auf Entschädigung hätte. Mich würde aber viel eher interessieren, ob ich bspw. sagen könnte, wenn er im August einen auf dem Hof stehen hat, den ich gerne hätte, einfach den mitnehmen könnte stattdessen? Geht das so einfach?
Und als Zusatz: Weiß einer, ab wann man Velocity Blue bestellen kann?
- mack
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Ich bin mir das gleiche am überlegen. Meiner hätte im April/Mai geliefert werden sollen, wurde aber auf August verschoben!!
Wenn ich nun im Mai einen "ab Lager" finde, würde ich meine Bestellung voraussichtlich auf versuchen zu stornieren.
Habe aber keine Ahnung ob das gehen würde....
Wenn ich nun im Mai einen "ab Lager" finde, würde ich meine Bestellung voraussichtlich auf versuchen zu stornieren.
Habe aber keine Ahnung ob das gehen würde....
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Hallo Julian,
...wenn dein Händler Mitte April bestellen will, dann wird er das Pony sicherlich nicht schon im August auf dem Hof stehen haben
...in 4 1/2 Monaten wird das nicht klappen, zumal in dieser Zeit auch noch der Betriebsurlaub in Flat Rock ansteht
...in dieser kurzen Zeit wirst du deinen Händler nicht Verzug setzen können - das ist meine Meinung
...bei meiner Bestellung - Januar 2015, Veraussichtliche Lieferung Juli 2015, Bestellung jedoch erst 30.06.2015 da hatte ich bessere Karten
...nach über 13 Monaten nach meiner Bestellung war der Mustang dann endlich da - hatte aber das falsche Betriebe
...erst jetzt konnte ich wechseln und den Händler auf Erstattung des Mehrpreises verklagen, da er mir kein entsp. Fahrzeug liefern konnte
...mir hatte mein RA tatkräftig unter die Arme gegriffen - allerdings brauchte ich dafür wiederum ein gutes Jahr "langen Atem"
Gruß Günter
...wenn dein Händler Mitte April bestellen will, dann wird er das Pony sicherlich nicht schon im August auf dem Hof stehen haben
...in 4 1/2 Monaten wird das nicht klappen, zumal in dieser Zeit auch noch der Betriebsurlaub in Flat Rock ansteht
...in dieser kurzen Zeit wirst du deinen Händler nicht Verzug setzen können - das ist meine Meinung
...bei meiner Bestellung - Januar 2015, Veraussichtliche Lieferung Juli 2015, Bestellung jedoch erst 30.06.2015 da hatte ich bessere Karten
...nach über 13 Monaten nach meiner Bestellung war der Mustang dann endlich da - hatte aber das falsche Betriebe
...erst jetzt konnte ich wechseln und den Händler auf Erstattung des Mehrpreises verklagen, da er mir kein entsp. Fahrzeug liefern konnte
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Gruß Günter
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Habt Ihr vor Ort beim Händler unterschrieben oder per Fax Email?
Gruß Dragan
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Das ist ein ziemlich klar geregelter kaufmännischer Prozess mit Terminsetzung, Verzugssetzung etc. der eingehalten werden muss.
Siehe z.B.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?fil ... erung&pp=4
Die Termine in den Kaufverträgen bei PKWs sind leider meist erst mal unverbindlich, weswegen da mit Ablauf der Überzugsfristen unbedingt eine Terminsetzung stattfinden muss.
https://www.focus.de/auto/experten/wint ... 50755.html
https://das.de/de/rechtsportal/verkehrs ... isten.aspx
Ggf. auch schauen, was der Vertrag dazu sagt.
Wenn Unsicherheiten sind -> Anwalt.
Grüße
Martin
Siehe z.B.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php?fil ... erung&pp=4
Die Termine in den Kaufverträgen bei PKWs sind leider meist erst mal unverbindlich, weswegen da mit Ablauf der Überzugsfristen unbedingt eine Terminsetzung stattfinden muss.
https://www.focus.de/auto/experten/wint ... 50755.html
https://das.de/de/rechtsportal/verkehrs ... isten.aspx
Ggf. auch schauen, was der Vertrag dazu sagt.
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Grüße
Martin
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
@Jules
Ich verstehe nicht, was Du willst... wenn der Händler die Bestellung von etwa Ende März auf Mitte April zieht, damit es ein MJ 2019 wird, dann ist das doch i.d.R. nur gut ... weiterhin... das Thema Lieferverzug kann ja erst ziehen, wenn Dir ein Liefertermin mitgeteilt wurde ... und wenn Du unbedingt dieses Blau haben willst, dann soll Dein Händler erst dann bestellen, wenn es dieses Blau gibt...
Hier kann Dir der Händler eher helfen, als jeder andere aus diesem Forum... warum klärst Du das nicht mit Deinem Händler?
@mack
Ich bin kein Jurist, aber wenn Du schon schreibst, der Wagen sollte April oder Mai geliefert werden, sieht das sehr nach voraussichtlichem Liefertermin aus ... und wenn die Lieferverzögerung nicht durch ein Verschulden des Händlers erfolgt, dann wirst Du erst einmal an Deinen Vertrag mit dem Händler gebunden sein ... schliesslich kann der Händler nichts dafür, dass es z.B. Lieferschwierigkeiten mit MR-Fahrwerken gibt ... auch hier gilt m.M.n ... mit dem Händler sprechen und nach einer Lösung suchen
Ich verstehe nicht, was Du willst... wenn der Händler die Bestellung von etwa Ende März auf Mitte April zieht, damit es ein MJ 2019 wird, dann ist das doch i.d.R. nur gut ... weiterhin... das Thema Lieferverzug kann ja erst ziehen, wenn Dir ein Liefertermin mitgeteilt wurde ... und wenn Du unbedingt dieses Blau haben willst, dann soll Dein Händler erst dann bestellen, wenn es dieses Blau gibt...
Hier kann Dir der Händler eher helfen, als jeder andere aus diesem Forum... warum klärst Du das nicht mit Deinem Händler?
@mack
Ich bin kein Jurist, aber wenn Du schon schreibst, der Wagen sollte April oder Mai geliefert werden, sieht das sehr nach voraussichtlichem Liefertermin aus ... und wenn die Lieferverzögerung nicht durch ein Verschulden des Händlers erfolgt, dann wirst Du erst einmal an Deinen Vertrag mit dem Händler gebunden sein ... schliesslich kann der Händler nichts dafür, dass es z.B. Lieferschwierigkeiten mit MR-Fahrwerken gibt ... auch hier gilt m.M.n ... mit dem Händler sprechen und nach einer Lösung suchen
- Ace
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
An sich sollte es wie folgt sein: In deinem Vertrag muss ein Lieferdatum stehen. Auch wenn dort unverbindliches Lieferdatum steht, ist das trotzdem rechtlich bindend. Je nachdem was in deinem Vertrag an Kleingedruckten steht, kannst du dann nach einer gewissen Zeit nach dem Lieferdatum (bei mir sind es zB laut Vertrag 6 Wochen nach Lieferdatum) mahnen zur Erfüllung der Lieferung mit einer entsprechenden Frist (z.B. weitere 2 Wochen). Verstreicht die Frist ist der Vertragspartner nun im Verzug, hier könnte man dann entsprechend Anspruch auf Verzugsschaden oder einen Rücktritt einfordern.
Jedoch würde ich in deinem Fall einfach klären, ob du nicht vorbei am rechtlichen Einfordern ggf. auf einen auf dem Hof wechseln kannst. An sich sollte das für den Händler kein großes Problem sein sich darauf zu einigen, wenn man nicht gerade eine schlechte zu verkaufende Kombination geordert hat. Ich weiß z.B. dass manche Händler quasi keine MTs für ihren Hof bestellen, da die meisten eben die AT suchen
Jedoch würde ich in deinem Fall einfach klären, ob du nicht vorbei am rechtlichen Einfordern ggf. auf einen auf dem Hof wechseln kannst. An sich sollte das für den Händler kein großes Problem sein sich darauf zu einigen, wenn man nicht gerade eine schlechte zu verkaufende Kombination geordert hat. Ich weiß z.B. dass manche Händler quasi keine MTs für ihren Hof bestellen, da die meisten eben die AT suchen
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren

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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Supi, danke für eure Antworten! Werde dann die Tage mit meinem Händler quatschen, ob das so klappen könnte, wie Ace es beschreibt, denn mehr möchte ich gar nicht: Wenn meiner erst Ende des Jahres kommt, im August aber einer auf dem Hof steht, der die gleiche Austattung hat, würde ich einfach den nehmen. 

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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Bin ich gespannt... ich hatte meinen Händler auch dazu gefragt, was wir machen können, wenn meiner einfach nicht in absehbarer Zeit kommt. Es hieß dann, man könnte schon einen vom Hof nehmen, dann ist aber jegliche Rabatt-Übernahme, die man evtl. verhandelt hat, nicht möglich, da dieser Rabatt angeblich nur auf neue Ordnernummern gebucht werden kann...Jules hat geschrieben:Supi, danke für eure Antworten! Werde dann die Tage mit meinem Händler quatschen, ob das so klappen könnte, wie Ace es beschreibt, denn mehr möchte ich gar nicht: Wenn meiner erst Ende des Jahres kommt, im August aber einer auf dem Hof steht, der die gleiche Austattung hat, würde ich einfach den nehmen.
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Irgendwie auch komisch, es wird grade mal vorsichtig Frühling, es hat noch quasi niemand einen 2018er, da wird man schon auf 2019er "vertröstet".
Ich bin echt immer beeindruckt, wieviel Wartezeit Ponyfahrer akzeptieren und wie gute eure Nerven sind.
Sind ja keine handgeklopften Nischenautos à la Morgan, um die es geht.
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Das sind zwei Paar Schuhe:
Wenn Händler damit einverstanden ist (Lagerwagen gegen bestellten Wagen) dann ist es ein reiner Goodwill deines Händlers. Einen Rechtsanspruch hast du meines Erachtens nicht darauf, da der Kaufvertrag personalisiert und somit ein "Genau dieses Auto will ich" - ich glaube der Terminus heiße Stückkauf, ist.
Wenn der Händler sagt "Nö" und verweist auf die Bestellung, die für Dich verbindlich ist, dann hast du m. E. keine Chance.
Dies ist dann zu unterscheiden zu der Frage mit der Lieferverzögerung. Der korrekte Weg wurde schon beschrieben. Den Händler unter Verzug setzen und den Rücktritt von Kaufvertrag, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist androhen. Ich erachte jedoch eine Frist von zwei Wochen als nicht angemessen, da niemand es zu einem angemessen Aufwand schafft einen Mustang, der bekanntlich in den USA gebaut wird, innerhalb von zwei Wochen fix und fertig zu liefern und die Lieferverpflichtung zu erfüllen.
Die andere Möglichkeit ist die Abnahme der verspäteten Erfüllung und Geltendmachung eines Schadenersatzes. Die Bemessung dieses Schadens sehe ich jedenfalls für eine Privatperson mit dem Mustang als Spaßauto als nur schwer objektiv zu beurteilen, ausserdem hast du eine Schadenbegrenzungspflicht.
Wie auch immer, alles eine Sache für den jur. Spezialisten. Ob man sich den Streß und dem Risiko aussetzen will? Kann man, muss man aber nicht.
Only my 50 ct.
Lieber freuen als sich frusten
VG
Det
Wenn Händler damit einverstanden ist (Lagerwagen gegen bestellten Wagen) dann ist es ein reiner Goodwill deines Händlers. Einen Rechtsanspruch hast du meines Erachtens nicht darauf, da der Kaufvertrag personalisiert und somit ein "Genau dieses Auto will ich" - ich glaube der Terminus heiße Stückkauf, ist.
Wenn der Händler sagt "Nö" und verweist auf die Bestellung, die für Dich verbindlich ist, dann hast du m. E. keine Chance.
Dies ist dann zu unterscheiden zu der Frage mit der Lieferverzögerung. Der korrekte Weg wurde schon beschrieben. Den Händler unter Verzug setzen und den Rücktritt von Kaufvertrag, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist androhen. Ich erachte jedoch eine Frist von zwei Wochen als nicht angemessen, da niemand es zu einem angemessen Aufwand schafft einen Mustang, der bekanntlich in den USA gebaut wird, innerhalb von zwei Wochen fix und fertig zu liefern und die Lieferverpflichtung zu erfüllen.
Die andere Möglichkeit ist die Abnahme der verspäteten Erfüllung und Geltendmachung eines Schadenersatzes. Die Bemessung dieses Schadens sehe ich jedenfalls für eine Privatperson mit dem Mustang als Spaßauto als nur schwer objektiv zu beurteilen, ausserdem hast du eine Schadenbegrenzungspflicht.
Wie auch immer, alles eine Sache für den jur. Spezialisten. Ob man sich den Streß und dem Risiko aussetzen will? Kann man, muss man aber nicht.
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- Michael FFM
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Hallo,
ich habe das schöne Wochenende dazu genutzt und mich in meiner Umgebung mal bei Ford-Händlern umgeschaut. Also wer einen 2018 FL wünscht kann sofort einen von der Stange bekommen und zwar in allen Variationen und auch mit MR. Wer also nicht warten will/kann sollte wenn es geht zurücktreten und einen von der Stange nehmen.
Gruß Michael
ich habe das schöne Wochenende dazu genutzt und mich in meiner Umgebung mal bei Ford-Händlern umgeschaut. Also wer einen 2018 FL wünscht kann sofort einen von der Stange bekommen und zwar in allen Variationen und auch mit MR. Wer also nicht warten will/kann sollte wenn es geht zurücktreten und einen von der Stange nehmen.
Gruß Michael
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Michael FFM hat geschrieben:Hallo,
ich habe das schöne Wochenende dazu genutzt und mich in meiner Umgebung mal bei Ford-Händlern umgeschaut. Also wer einen 2018 FL wünscht kann sofort einen von der Stange bekommen und zwar in allen Variationen und auch mit MR. Wer also nicht warten will/kann sollte wenn es geht zurücktreten und einen von der Stange nehmen.
Gruß Michael
Leider, nein eher zum Glück wegen der Rechtssicherheit für alle Parteien gibt es die gesetzlichen Bestimmungen sowie den Passus "unverbindlicher Liefertermin".
Bei allem Respekt: Wir sind alle erwachsen und können die Auswirkungen unserer Entscheidungen einschätzen und zwar zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung.
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Fühlst du dich die letzten Tage auch so schlapp und hast das Gefühl du trägst eine riesige Last auf dem Rücken? Dann liegt es vielleicht an den Bären den du dir hast aufbinden lassen?Wondrazil hat geschrieben:
Bin ich gespannt... ich hatte meinen Händler auch dazu gefragt, was wir machen können, wenn meiner einfach nicht in absehbarer Zeit kommt. Es hieß dann, man könnte schon einen vom Hof nehmen, dann ist aber jegliche Rabatt-Übernahme, die man evtl. verhandelt hat, nicht möglich, da dieser Rabatt angeblich nur auf neue Ordnernummern gebucht werden kann...
Spaß bei Seite.

Die Ford Werke interessiert es gar nicht zu welchen Preis der Händler seine Fahrzeuge verkauft und auch eine verkaufte Order kann nachträglich in eine freie Order umschrieben werden.
Vorausgesetzt die beiden Verkaufsmeldungen sind von der selben Person.
Der Einzige der etwas dagegen haben könnte, wäre der Händler. So lange es aber mit seiner Lagerpolitik konform ist, sollten hier keine Steine in den Weg gelegt werden.
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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Hehe, danke für die Bestätigung. Zum Glück fühl ich mich nicht beeinträchtigt, da ich den Bären gar nicht erst an mich rangelassen habeMustang6 hat geschrieben: Fühlst du dich die letzten Tage auch so schlapp und hast das Gefühl du trägst eine riesige Last auf dem Rücken? Dann liegt es vielleicht an den Bären den du dir hast aufbinden lassen?
Spaß bei Seite.![]()
Die Ford Werke interessiert es gar nicht zu welchen Preis der Händler seine Fahrzeuge verkauft und auch eine verkaufte Order kann nachträglich in eine freie Order umschrieben werden.
Vorausgesetzt die beiden Verkaufsmeldungen sind von der selben Person.
Der Einzige der etwas dagegen haben könnte, wäre der Händler. So lange es aber mit seiner Lagerpolitik konform ist, sollten hier keine Steine in den Weg gelegt werden.


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Re: Rücktritt wegen Lieferverzögerung?
Ich würde mir, falls vorher vom Händler zugesichert, eine Lieferung b.z.w. Anmeldung VOR September schriftlich bestätigen lassen um nicht bei einer etwaigen Erhöhung der Steuer durch die geänderte Berechnungsart unverschuldet auf den Kosten sitzen bleibt.