
Ist nur ca. 2 Meilen von meinem derzeitigen Domizil weg.


Naja, wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
naja was soll ich jetzt schreiben? So wie es oben steht: Bis 28.04. konnte man den "alten" bestellen und hat man dies getan, könnte man bis zum 26.05. die Spezifikation des Fahrzeuges noch ändern.AKL44 hat geschrieben:Was passiert denn nun wenn ich nächste Woche bestelle ? Bekomme ich dann das FL ? Wenn der Pre FL nicht mehr bestellbar ist, müsste es doch mal Infos geben.Mustang6 hat geschrieben:weis nicht ob schon gepostet ... lieber doppelt als gar nicht![]()
- Letzter Produktionstag 31. August 2017
- Letzte Bestellmöglichkeit 28. April 2017
- Letzte Änderungsmöglichkeit 26. Mai 2017
Gruß
Andi
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Huch, der "Big-Block". Ich dachte immer im Mustang is auch ein Small-Block verbaut. Wie man sich irren kann.Mustang6 hat geschrieben:Mal eine Pressemitteilung von heute:
Mustang_Media_Drive_draft_180307_tracked_D.pdf
Das überrascht mich grade genauso. Ob Preislich Carbon drinnen ist oder nicht mal dahin gestellt (eher nicht). Aber ich lege es dennoch darauf an und schicke es mal zu FordSade2000 hat geschrieben:Da steht aber auch Folgendes, wovon wir wissen, dass es nur eine Beklebung ist.
..."Einen dezidierten Racing-Style erhält das Mustang-Interieur durch das optionale Carbon Sport-Paket. Es ist für alle Versionen der amerikanischen Sportwagenlegende erhältlich und umfasst unter anderem Blenden aus dem besonders leichten Kohlefaser-Werkstoff für die Einfassung des Instrumententrägers und den Schaltknauf."...
Papier ist geduldig![]()
Oder das ist so spitzfindig, dass der Schaltknauf und der Instrumententräger tatsächlich aus Carbon sind, die breite Blende am Amaturenbrett aber eben nicht.
Als Rechtsgrundlage dient das wohl eher weniger. Aber dein Vertrag kann man mit Sicherheit als Rechtsgrundlage nehmen.Mustang6 hat geschrieben:Mit "Einfassung des Instrumententrägers" kann m.E. vieles gemeint sein! Theoretisch muss diese ja nicht mal sichtbar sein.![]()
Leider bleibt da viel Interpretationsspielraum. Schade wenn dann die Erwartungen zu hoch geschraubt werden und die Freude aufs neue Auto leidet.
Ob eine Pressemitteilung auch eine Rechtsgrundlage bildet??? Ich vermute, wohl eher nicht.