Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Benutzeravatar
stampeeder
Beiträge: 187
Registriert: 3. Jan 2016, 20:08
Postleitzahl: 555XX
Wohnort: Nordpfälzer Bergland
Land: Deutschland
Echtname: Emil
Mustang: 2017 GT Convertible Iridium-Schwarz
Sonstiges: USA Eigenimport, US Performance Pack, Hentzschel GT, Borla Touring, Bilstein B16, HRE FF01 265|305
Hat sich bedankt: 17 Mal
Danksagung erhalten: 16 Mal

Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von stampeeder » 28. Feb 2016, 06:06

RudiRabe hat geschrieben:Ace, mehr beim Thema können wir ja nicht sein. Ein wenig Hintergrundwissen sollte nicht schaden. Gerade wenn es um die Entscheidung über Leasing geht.

Mit Hintergrundwissen wüsste man auch, dass die Verbindung des Kaufvertrages mit einem Finanzierungsgeschäft ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht auslöst. Wobei der Rücktritt von der Finanzierung dann auch den Rücktritt vom Kaufvertrag bewirkt. Dies aber nur, wenn beide Verträge direkt miteinander verbunden sind (Autoverkäufer auch gleichzeitig Kreditvermittler z.B.)
Die 14 Tage gelten, wenn man eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Ohne Belehrung ist der Widerruf auch noch später möglich.

Bei einem Mustang sollte es aber auch nicht schwer sein, sich mit dem Verkäufer über einen Rücktritt zu einigen, falls keine Finanzierung abgeschlossen wurde. Ganz kostenfrei wird es aber wohl nicht gehen. Kommt auch etwas auf den ausgehandelten Nachlass an (je höher der Nachlass, desto besser lässt sich die Bestellung anderweitig unterbringen)
Auch könnte man als Käufer jemanden suchen, der in den Vertrag eintritt. Hier ist aber auch der Nachlass Erfolgsentscheidend.
Mit dem HGB unterm Arm lassen sich viele Probleme bis ins Unendliche ziehen, wenn man denn die (offensichtliche) Zeit und das (notwendige) Kleingeld hat. Vom freundlichen Empfang beim Haendler aber bitte bis ans Ende der Tage verabschieden! Nach dem Sprichwort "wie man in den Wald hineinruft.....so schallt es auch hinaus".

Ich denke eher, dass man mit offenen Absichtserklaerungen an den Verkaeufer | Verkaufsleiter besser faehrt als mit HGB Zitaten. Unsere Familie hat mit Ford Koeln in den letzten 30 Jahren mehrere hundert Fahrzeugkaeufe abgewickelt und mussten nicht als Anwaelte oder HGB Vorleser auftreten. Bisher hat sich bei bei Ford Werke AG| bei unserem Ford Haendler immer alles aussergerichtlich durch Kommunikation erledigen lassen - auch wenn das bereits auslieferungsbereite Ford Fahrzeug nicht der Bestellung entsprach. Give and take, aber mit HGB Parolen lassen sich Auseinandersetzungen garantiert nicht loesen. Verstehe auch absolut, wenn Haendler bestimmte Auseinandersetzungen ausstehen wollen und keine Hilfe mehr anbieten. Es gibt durchaus Kunden oder angehende Kunden, die den "roten Reiter" auf ihrer Kundenakte bekommen - bei der Arroganz einiger Kunden. Loyalitaet ist in der heutigen Zeit ein Fremdwort (vice versa), aber manchmal muss man leider als Haendler auf einige Kunden einfach verzichten.
This signature is not available in your country unfortunately. We apologize for any inconvenience caused.

RudiRabe
Beiträge: 465
Registriert: 9. Feb 2016, 18:50
Land: Deutschland
Hat sich bedankt: 15 Mal
Danksagung erhalten: 52 Mal

Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von RudiRabe » 28. Feb 2016, 10:49

stampeeder hat geschrieben:
Wow....wuesste nicht, warum die Voll- oder Teilamortisation des Leasinggebers erheblich fuer das Finanzierungsvorhaben eines Leasingnehmers beim Fahrzeugkauf ist? Als Endverbraucher braucht man lediglich einen einfachen Taschenrechner oder Kopfrechnung, um ein Leasing- oder Finanzierungsangebot vollstaedig zu bewerten.
Das ist auch privat interessant, je nach Abrechnungsart und wer das Verwertungsrisiko trägt. Nicht wenige Privatleasingnehmer bekommen am Ende noch mal eine dicke Rechnung präsentiert.
Auch wenn ich privat das Auto übernehmen möchte, kann Leasing zum Schluss sehr teuer werden ...

RudiRabe
Beiträge: 465
Registriert: 9. Feb 2016, 18:50
Land: Deutschland
Hat sich bedankt: 15 Mal
Danksagung erhalten: 52 Mal

Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von RudiRabe » 28. Feb 2016, 10:54

stampeeder hat geschrieben:
RudiRabe hat geschrieben:Ace, mehr beim Thema können wir ja nicht sein. Ein wenig Hintergrundwissen sollte nicht schaden. Gerade wenn es um die Entscheidung über Leasing geht.

Mit Hintergrundwissen wüsste man auch, dass die Verbindung des Kaufvertrages mit einem Finanzierungsgeschäft ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht auslöst. Wobei der Rücktritt von der Finanzierung dann auch den Rücktritt vom Kaufvertrag bewirkt. Dies aber nur, wenn beide Verträge direkt miteinander verbunden sind (Autoverkäufer auch gleichzeitig Kreditvermittler z.B.)
Die 14 Tage gelten, wenn man eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Ohne Belehrung ist der Widerruf auch noch später möglich.

Bei einem Mustang sollte es aber auch nicht schwer sein, sich mit dem Verkäufer über einen Rücktritt zu einigen, falls keine Finanzierung abgeschlossen wurde. Ganz kostenfrei wird es aber wohl nicht gehen. Kommt auch etwas auf den ausgehandelten Nachlass an (je höher der Nachlass, desto besser lässt sich die Bestellung anderweitig unterbringen)
Auch könnte man als Käufer jemanden suchen, der in den Vertrag eintritt. Hier ist aber auch der Nachlass Erfolgsentscheidend.
Mit dem HGB unterm Arm lassen sich viele Probleme bis ins Unendliche ziehen, wenn man denn die (offensichtliche) Zeit und das (notwendige) Kleingeld hat. Vom freundlichen Empfang beim Haendler aber bitte bis ans Ende der Tage verabschieden! Nach dem Sprichwort "wie man in den Wald hineinruft.....so schallt es auch hinaus".

Ich denke eher, dass man mit offenen Absichtserklaerungen an den Verkaeufer | Verkaufsleiter besser faehrt als mit HGB Zitaten. Unsere Familie hat mit Ford Koeln in den letzten 30 Jahren mehrere hundert Fahrzeugkaeufe abgewickelt und mussten nicht als Anwaelte oder HGB Vorleser auftreten. Bisher hat sich bei bei Ford Werke AG| bei unserem Ford Haendler immer alles aussergerichtlich durch Kommunikation erledigen lassen - auch wenn das bereits auslieferungsbereite Ford Fahrzeug nicht der Bestellung entsprach. Give and take, aber mit HGB Parolen lassen sich Auseinandersetzungen garantiert nicht loesen. Verstehe auch absolut, wenn Haendler bestimmte Auseinandersetzungen ausstehen wollen und keine Hilfe mehr anbieten. Es gibt durchaus Kunden oder angehende Kunden, die den "roten Reiter" auf ihrer Kundenakte bekommen - bei der Arroganz einiger Kunden. Loyalitaet ist in der heutigen Zeit ein Fremdwort (vice versa), aber manchmal muss man leider als Haendler auf einige Kunden einfach verzichten.
Schlecht geschlafen?

Wo habe ich etwas von klagen oder Gericht geschrieben? Das Wort "einigen" hast du gelesen?
Und ja, würde ein Händler mein Widerrufsrecht beschneiden, würde ich sogar klagen.

Ist übrigens BGB ... nicht HGB ...

Antworten

Zurück zu „Allgemeines zum Mustang 6“