
Bei meinem Disco bemerke ich noch keine sichtbare Abnutzung, 100.000 Km jetzt. Das Leder ist ziemlich dick und bekommt einmal im Jahr Lederpflege bei der Generalreinigung

Gruss,
Torten
Das stimmt nicht - bei meinem Alltagsauto (BMW) habe ich Vollleder - da ist an den Wangen nix abgeschliffen - alles Tippitoppi!Calle hat geschrieben:In meinen Prospekt steht: Premium- Lederpolsterung ( Sitzmittelbahnen in Leder, Seitenwangen in Vinyl) in Schwarz.
Ich gehe einfach mal davon aus das sich die Seitenwangen in echtem Leder schneller abnutzen beim ein und aussteigen,.... .
Nein, sie bestehen aus "Leder-Optik".Ace hat geschrieben:Und was ist jetzt mit den Vinyl, bestehen die Seitenwangen vom Premium jetzt daraus? Fragen über Fragen
Von mir wird man das nicht hören, wobei immer die Frage ist, ob man den Krieg führen will, was es zu gewinnen gibt. Jedenfalls wird da von nirgendwoher ein Komplett-Echtleder-Sitz vom Himmel fallen. Wandlung/Nachbesserung ist schon mal nicht. Am besten vom Händler einen Gefallen einfordern. (Z.B. Gutschein für Leihwagen, wenn man mal was größeres zu transportieren hat oder was in der Art.)Sebbo hat geschrieben:Bin gespannt wie lange es dauert bis der erste um die Ecke kommt der behauptet dass man mit Falschaussagen im Prospekt halt abfinden muss wenn man ein US Car kauft, das für 40.000 + x ja praktisch geschenkt ist, und dass man den Mustang nicht liebt wenn man sich über solche Lappalien aufregt
Für mich also nichts neues.* Premium-Lederpolsterung (Sitzmittelbahnen in Leder, Sitzwangen in Vinyl) in Schwarz
Klage:Der Kläger bestellte bei der Beklagten em Neufahrzeug Opel GT 2.0 Turbo mit Innenausstattung "Leder Ebenholz Schwarz" zum Preis von 33.955 €. Bei dem an den Kläger ausgelieferten Fahrzeug wurden jedenfalls die Türinnenverkleidungen, die Kopfstützen und die Sitzwangen nicht mit Leder, sondern mit Kunstleder bezogen.
Vergleich:Der Kläger hat beantragt (BI. 55 f. d. A.),
1. die Beklagte zu verurteilen, an ihn ein neues Fahrzeug Opel GT 2.0 Turbo mit der weiteren Ausstattung gemäß Anlage K 1 zur Klageschrift, sowie mit den Bezügen der Sitze, der Kopfstützen und der Türinnenverkleidungen aus Leder zu liefern und zu übereignen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen XXX, Fahrzeug-Ident.-Nr. XXX.
Möglich ist das also...1. Die Beklagte verpflichtet sich, an dem Kraftfahrzeug Ope1 GT 2.0 Turbo, Fahrzeug-Ident-Nr.: XXX durch einen Kfz-Sattlerbetrieb die Sitzflächen an beiden Sitzen aufpolstern zu lassen sowie beide Sitze - mit Ausnahme der Rückseiten - vollständig, insbesondere auch die Kopfstützen sowie die Türinnenverkleidungen mit Leder in der Farbgebung der vorhandenen Bezüge beziehen zu lassen. Sollte die beauftragte Sattlerei anzeigen, dass diese Arbeiten ganz oder zum Teil nicht ausgeführt werden können oder sollte die Sattlerei Bedenken gegen die Ausführung der Arbeiten erheben, so verpflichtet sich die Beklagte, den Kläger hierüber zu informieren, und strebt mit diesem eine geeignete Ersatzlösung an. Für die Dauer der Durchführung der Arbeiten stellt die Beklagte dem Kläger kostenlos ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Mit Erfüllung dieses Vergleichs sind sämtliche Ansprüche des Klägers hinsichtlich der streitgegenständlichen Mängel erledigt.
Diejenigen, die den Kontakt haben wollten und sich so rechtlich dagegen gewehrt haben, hatten einen Ansprechpartner. Mit Standard meinte ich ein Sammelsurium an erfolgreichen Klagen und auch schon alle Informationen von Opel und den Herstellern der "Lederware" etc.martins42 hat geschrieben: By the way: Was meint "Standardverfahren"? So was wie Sammelklagen gibt es in D nicht. Wenn der sich jetzt von jedem GT-Fahrer einzeln bezahlen lässt, ist der Anwalt natürlich ein gemachter Mann.
Sebbo hat geschrieben:Bin gespannt wie lange es dauert bis der erste um die Ecke kommt der behauptet dass man mit Falschaussagen im Prospekt halt abfinden muss wenn man ein US Car kauft, das für 40.000 + x ja praktisch geschenkt ist, und dass man den Mustang nicht liebt wenn man sich über solche Lappalien aufregt