Aber mal ehrlich...Wer verbietet es mir mit offenen Klappen in der Stadt zu fahren? Vielleicht möchte ich auch in der Stadt sportlich fahren?Remix hat geschrieben: ↑30. Sep 2024, 12:47
nein, unnötig Lärm machen ist nie ok und das kann Dir auch mit dem leisesten, langweiligsten legalen Auto passieren, wenn Du unnötig mit aufheulendem Motor und quietschenden Reifen dauernd um den Block fährst.....
ausserdem den Vorwurf des Vorsatz bei den Klappen, denn der Fahrer könnte ja auch von ausserorts kommend vergessen haben, die Klappen zu schliessen (also kein Vorsatz) und nur aufgrund der offenen Klappen muss bei niedrigeren Drehzahlen auch trotzdem noch nicht der Lärm-Pegel überschritten sein - dafür bräuchte es eine Messung; ebenso wissen Die Polizisten doch gar nicht, wann die automatische Steuerung die Klappen offen hält
Das ist doch alles erlaubt. Also kenne dazu kein Gesetz, dass einem Klappenauspuffbesitzer der abgenommen ist das verbietet.