Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

tobiblueeyes
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Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von tobiblueeyes » 24. Feb 2016, 22:43

Wenn ich bei einem Händler einen neuen sofort verfügbaren Mustang finde - ist es denn möglich so ein Auto SOFORT zu leasen ?
Oder kann man so ein Auto nur durch Kauf oder Finanzierung erwerben ?
Wenn ja - wie funktioniert das ?

Weiß jemand alternativ Services die Mustangs sofort über Leasing anbieten ?

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GC-33
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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von GC-33 » 24. Feb 2016, 23:16

...wenn du einen Mustang gefunden hast, dann sprech mit dem Händler, er klärt dich dann auf, wie's funktioniert :Winkhappy:
Gruß Günter

PS. Hast du auch einen Namen?
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tobiblueeyes
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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von tobiblueeyes » 24. Feb 2016, 23:26

GC-33 hat geschrieben:...wenn du einen Mustang gefunden hast, dann sprech mit dem Händler, er klärt dich dann auf, wie's funktioniert :Winkhappy:
Gruß Günter

PS. Hast du auch einen Namen?

Ich heisse Tobi :)
Werde wohl von meinem Mustang-Kaufvertrag zurücktreten - weil mir die Warterei einfach zu viel wird...
deswegen überlege ich jetzt einen Mustang SOFORT zu leasen ... weiß halt nur nicht genau ob das überhaupt möglich ist...

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von RudiRabe » 24. Feb 2016, 23:31

Sofort wird immer durch die Prüfung der Kreditwürdigkeit eingeschränkt. Ist diese einwandfrei, wird dir jeder Händler gerne ein Angebot unterbreiten.
Ob sich der Mustang als Leasingobjekt wirklich gut eignet? Die Banken werden den Restwert sehr zurückhaltend bewerten. Entsprechend teuer werden die Raten. Übernahme zum späteren höheren Restwert ist dann meist zu teuer. Ein Leasing in Richtung Vollamortisation würde ich empfehlen, mit vertraglicher Übernahmevereinbarung ...

Neben den Fordbanken gibt es auch reichlich andere Leasinganbieter, die gerne Fahrzeugleasing anbieten, für jegliche Fahrzeuge. Aber auch hier würde ich die Übernahmebedingungen vertraglich fixieren ...

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von tobiblueeyes » 24. Feb 2016, 23:43

Ah ok - danke für die Info @Rudi !
Läuft dann so ein Leasingvertrag direkt über den Händler?
Geht das auch mit Fahrzeugen ab Lager - oder nur bei Bestellung eines Fahrzeugs ?
(die Rate und Restwert ist mir eigentlich egal, da ich den Mustang sowieso nur 1-2 Jahre fahren will ...
von daher lieber höhere Rate bezahlen als noch ewig warten)

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von RudiRabe » 25. Feb 2016, 00:00

Läuft über die Fordbank, organisiert vom Händler.
Geht auch mit Lagerfahrzeugen.

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von martins42 » 25. Feb 2016, 00:35

Es gibt auch unabhängig von der Ford-Bank Leasingmöglichkeiten, von denen unabhängige Gesellschaften. Da mal die Hausbank ansprechen, ob die sowas machen, oder eine Tochter/Schwester von denen. Das ist aus Sicht des Händlers dann eine Barzahlung.

Meine Leasingfinanzierung ist ähnlich wie Rudi es beschreibt organisiert. Mit langer Laufzeit (96 Monaten) bis zur Vollamortisation und Exit-Möglichkeiten aber dem vierten Jahr. Ab dem 4 Jahr werden sich Restwert- und Restfinanzierungs-Kurven voraussichtlich schneiden. Der Gap am Anfang der Finanzierung ist durch einen minimalen (!) Aufschlag der Rate abgesichert.

Sehe gerade dass das mit mit den anderen Leasinganbietern Rudi auch schon schrieb, nur zuletzt "läuft über Fordbank, organisiert von Händler" ?? Weiss jetzt nicht was er genau meinte. Jedenfalls kann man die Finanzierung auch völlig unabhängig von Fordbank und Händler machen.

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von tobiblueeyes » 25. Feb 2016, 00:49

Hi Martin,
hast du ein Lagerfahrzeug geleast oder neu konfiguriert ?
Wie hoch ist denn deine monatliche Rate ?

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von RudiRabe » 25. Feb 2016, 00:55

Er fragte, ob der Leasingvertrag über den Händler läuft.
Der Händler ist aber nur Vermittler und für die Abwicklung zuständig.

Die lange Laufzeit kann man auch durch hohe Kilometerleistung ersetzen. Diese muss man ja nicht fahren. Das lohnt sich aber nur, wenn man das Fahrzeug übernehmen möchte ...
Ganz wichtig ist dabei, sich die Übernahmemöglichkeit zum Restbuchwert bestätigen zu lassen (nicht nur Restwert), bzw. bei gewerblichem Leasing die Übernahmemöglichkeit durch eine vom Leasingnehmer zu bestimmenden Person (natürlich auch zum Restbuchwert.

Bei Ford gibt es aber auch Finanzierungsverträge mit Rückkaufgarantie des Händlers. Finanzierung mit Ballonrate also, zu der der Händler das Fahrzeug zurück nimmt. Dürfte für Privatleute deutlich interessanter sein.

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von martins42 » 25. Feb 2016, 01:21

tobiblueeyes hat geschrieben:Hi Martin,
hast du ein Lagerfahrzeug geleast oder neu konfiguriert ?
Wie hoch ist denn deine monatliche Rate ?
Neu konfiguriert. Ecoboost manuell, Premium Pack, Metallic.
15.000 km im Jahr.
Gewerblich etwas über 450,-€ / Monat.
Da sind die Überführung und die Winterräder mit drin.

Gruß
Martin

PS: Die Option, die Rudi zuletzt genannt hat, könnte für dich interessant sein. Haben wir für unsere Privatwagen oft gemacht.

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von super-itz » 25. Feb 2016, 04:01

tobiblueeyes hat geschrieben: Ich heisse Tobi :)
Werde wohl von meinem Mustang-Kaufvertrag zurücktreten - weil mir die Warterei einfach zu viel wird...
deswegen überlege ich jetzt einen Mustang SOFORT zu leasen ... weiß halt nur nicht genau ob das überhaupt möglich ist...
Rücktritt aus welchem Grund?
Hat Dein Händler Dir einen festen Liefertermin in den Vertrag geschrieben und nicht eingehalten, obwohl Du
ihn in Verzug gesetzt hat. Dann, aber auch nur dann kannst Du vom Vertrag zurücktreten.

Ein generelles Rücktrittsrecht von Verträgen gibt es im deutschen Recht entgegen landläufiger Meinung nämlich nicht.
Nur bei Online-Käufen oder Haustürkäufen gilt es ein 14tägiges Widerrufsrecht. Und nur da. Es sei denn, Dein Händler
hat Dir im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Was ich aber so nicht glaube.

Das geht sogar soweit, dass der Händler Dich in Verzug setzen kann und Du zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises
verpflichtet bist. Oder er kann Schadenersatz von Dir verlangen, wenn er den Mustang nicht sofort weiter verkaufen kann.

Ist halt so eine komische Sache mit Kaufverträgen, die sollten eigentlich eingehalten werden.
Dass der Mustang eine Lieferzeit von 8 - 9 Monaten hat, ist hinlänglich bekannt und "Ich habe keine Lust mehr zu warten"
ist kein Rücktrittsgrund. Versteh mich jetzt bitte nicht falsch, aber das hättest Du Dir vorher überlegen müssen.

Gruß
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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von stampeeder » 25. Feb 2016, 04:04

Uiuiuiui.......hier wird aber einiges wild durcheinander gepurzelt.....nach dem Motto "you can trust me I am your banker". Besser mal auf Wikipaedia nachlesen oder in einschlaegiger Fachliteratur.
In meinem ersten Leben habe ich Neu- und Gebrauchtwagen verkauft - aus Erfahrung einige Tips.

Finanzierung:

1. Klassisch: nach Ablauf gehoert das Fzg Dir (Anzahlung, Zinssatz, Laufzeit variabel)
2. Ballon (Anzahlung, Zinssatz, Laufzeit, Ballon (gemaess realistischem Marktwert) variabel)

Leasing:

1. Restwert Leasing (Leasingnehmer verpflichtet sich fuer den Restwert - mit vollem Marktrisiko)
2. KM Leasing (Leasinggeber verpflichtet sich fuer den Restwert)

Das heisst im Klartext: Du musst den Vertrag fuer Dich und Deine Verhaeltnisse waehlen. Als Privatperson ist die Ballonfinanzierung mit dem Wunsch nach einer kleinen Rate wahrscheinlich die bessere Wahl. Als gewerblicher Leasingnehmer ist idR das KM Leasing die bessere Wahl - es sei denn man uebernimmt das Fzg und moechte sich dann mit dem Finanzamt anlegen.

Faustregel: je kuerzer die Laufzeit und hoeher die Anzahlung - desto guenstiger das Leasing oder Finanzierung. Leasing ist idR teurer als Finanzierung und wesentlich unflexibler - Leasing kann man nicht ohne weiteres beenden.

Der Ausdruck "Amortisation" im Privatleasing oder -finanzierung ist natuerlich voelliger Unsinn, da sich der Kauf nie amortisieren wird. Die Begriffe Amortisation oder Amortisierung (von französisch amortir, ‚tilgen‘) umfassen mehrere Bedeutungen. Die gebräuchlichste bezeichnet den Prozess, in dem anfängliche Aufwendungen für ein Objekt durch dadurch entstehende Erträge gedeckt werden. Die Dauer dieses Prozesses wird Amortisationszeit genannt. Neuwagenkauf ist bis auf wenige Exoten immer Verlustgeschaeft - da amortisiert sich nichts. Im alltaeglichen Leasing entspricht der Restwert relativ genau dem Marktwert - der Hersteller schiebt aber schon mal eine Abverkaufspraemie rein (nur fuer den verkaufenden Haendler erhaeltlich).
Es wird nunmal immer mit Wasser gekocht - am besten immer die persoenliche Praeferenz gegen die reinen Finanzierungskosten abwaegen. Privat zahle ich das Fzg immer gerne gg einen geringen Zins mit hoher Anzahlung ab (24 oder 36 Mo LZ). Im gewerblichen Bereich kannst Du den Restwert gg die monatl Raten und AZ runterschreiben lassen (glaubhaft) und dann privat uebernehmen. Kohle wird also immer benoetigt - frueher oder spaeter. Die Finanzierungskosten oder persoenliche Verhaeltnisse geben den Ausschlag.
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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von RudiRabe » 25. Feb 2016, 07:03

Stampeeder ... nichts für Ungut ... aber mit Wiki - Halbwissen sollte man nicht klugsch...

Manche hier haben den professionellen Background und kennen die Begriffe Teil - und Vollamortisation im Zusammenhang mit Leasing ohne bei Wiki nachlesen zu müssen.

Zudem war hier gar nicht klar, ob der Leasingvertrag vor privatem oder gewerblichem Hintergrund geschlossen werden soll.

Die Amortisationsart des Leasingvertrages bezieht sich auf den Leasinggeber. Hierbei ist lediglich erheblich, ob die Summe der Zahlungen aus dem Leasingvertrag die kompletten Kosten des Leasinggebers abdeckt (Vollamortisation) oder erst durch die anschliessende Verwertung des Investition, bzw. einer Abschlusszahlung (Teilamortisation).

Ich kann sowohl mit Restwertleasing oder Kilometerleasing Voll - oder Teilamortisation erreichen. Bei Kilometerleasing, welches bei vielen Herstellerbanken einzige Berechnungsgrundlage ist, gestalte ich die Vollamortisation durch eine Jahreskilometerleistung, die eine entsprechende Höhe hat, auch wenn die tatsächliche Kilometerleistung deutlich geringer ist.
Bei der steuerlichen Betrachtung (nur bei gewerblichem Leasing für den Leasingnehmer relevant) sind Leasingdauer (Mindest - und Höchstdauer in Abhängigkeit der AfA - Dauer, 40 - 60% zur Aktivierung beim Leasinggeber ) und Höhe der Zahlung zur Übernahme durch den Leasingnehmer wichtig (darf nicht niedriger sein als der Restbuchwert des Leasingge ers, bzw. soll mindestens dem Buchwert bei linearer Abschreibung entsprechen, oder dem zum entwprechendem Zeitpunkt tatsächlichem Marktwert).
Hier hat man Spielraum durch die Darlegung einer höheren Abnutzung oder man übernimmt den Leasinggegenstand nicht selbst, sondern hat "die Übernahme durch eine vom Leasingnehmer zu bestimmenden Person zum Restbuchwert" vertraglich vereinbart (Ehefrau, bei GmbH als Leasingnehmer der GF oder Gesellschafter als Privatperson ...)

Alles jetzt recht vereinfacht dargestellt ...

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von MustangFan » 25. Feb 2016, 07:11

Interessantes Thema,

hat jemand schon einen Leasingvertrag abgeschlossen?

Würde mich 'mal interessieren, wie Ford (Der Händler / die Bank) den Restwert in Bezug auf km-Leistung und Laufzeit bewertet?

Porsche-ähnlich oder LADA-ähnlich ... - nur 'mal so im Groben!

Gruß vom MustangFan :ROFL:

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von mamba 2.3 » 25. Feb 2016, 07:29

Man kann z.B. auch bei Sixt den Mustang nachsehen.

Anbei ECO.
Screenshot_2016-02-20-19-50-30.png
Zuletzt geändert von mamba 2.3 am 25. Feb 2016, 08:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von Ace » 25. Feb 2016, 07:41

Ich glaube ein Streit um die Fachhintergründe zum Leasing bringen Tobi nicht weiter, also bleibt doch bitte beim Thema. :Kaffee:

Vom Grundprinzip unterschiedet sich ein Leasing vom Modell für den Kunden nicht viel von der Ballon-Finanzierung. Du machst ggf eine Anzahlung, zahlst über Monate deine Rate und hast am Ende einen Restwert zu dem du den Wagen weiterfinanzieren oder dem Händler überlassen kannst. In der Regel ist aber eine Leasingrate höher als zu den gleichen Werten einen Finanzierung abzuschließen.

Wann hast du denn bestellt Tobi? Denn in der Tat ist es nicht so einfach vom Kaufvertrag zurückzutreten. Habt ihr ein Lieferdatum im Kaufvertrag festgelegt? Hast du ihn schon in Verzug gesetzt, wenn du darüber hinaus bist?

VG Steve
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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von StangLover » 25. Feb 2016, 07:54

super-itz hat geschrieben:
Rücktritt aus welchem Grund?
Hat Dein Händler Dir einen festen Liefertermin in den Vertrag geschrieben und nicht eingehalten, obwohl Du
ihn in Verzug gesetzt hat. Dann, aber auch nur dann kannst Du vom Vertrag zurücktreten.

Dass der Mustang eine Lieferzeit von 8 - 9 Monaten hat, ist hinlänglich bekannt und "Ich habe keine Lust mehr zu warten"
ist kein Rücktrittsgrund. Versteh mich jetzt bitte nicht falsch, aber das hättest Du Dir vorher überlegen müssen.

Gruß
Detlef
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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von RudiRabe » 25. Feb 2016, 07:59

Ace, mehr beim Thema können wir ja nicht sein. Ein wenig Hintergrundwissen sollte nicht schaden. Gerade wenn es um die Entscheidung über Leasing geht.

Mit Hintergrundwissen wüsste man auch, dass die Verbindung des Kaufvertrages mit einem Finanzierungsgeschäft ein 14 - tägiges Rücktrittsrecht auslöst. Wobei der Rücktritt von der Finanzierung dann auch den Rücktritt vom Kaufvertrag bewirkt. Dies aber nur, wenn beide Verträge direkt miteinander verbunden sind (Autoverkäufer auch gleichzeitig Kreditvermittler z.B.)
Die 14 Tage gelten, wenn man eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Ohne Belehrung ist der Widerruf auch noch später möglich.

Bei einem Mustang sollte es aber auch nicht schwer sein, sich mit dem Verkäufer über einen Rücktritt zu einigen, falls keine Finanzierung abgeschlossen wurde. Ganz kostenfrei wird es aber wohl nicht gehen. Kommt auch etwas auf den ausgehandelten Nachlass an (je höher der Nachlass, desto besser lässt sich die Bestellung anderweitig unterbringen)
Auch könnte man als Käufer jemanden suchen, der in den Vertrag eintritt. Hier ist aber auch der Nachlass Erfolgsentscheidend.

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von tobiblueeyes » 25. Feb 2016, 09:57

super-itz hat geschrieben:
tobiblueeyes hat geschrieben: Ich heisse Tobi :)
Werde wohl von meinem Mustang-Kaufvertrag zurücktreten - weil mir die Warterei einfach zu viel wird...
deswegen überlege ich jetzt einen Mustang SOFORT zu leasen ... weiß halt nur nicht genau ob das überhaupt möglich ist...
Rücktritt aus welchem Grund?
Hat Dein Händler Dir einen festen Liefertermin in den Vertrag geschrieben und nicht eingehalten, obwohl Du
ihn in Verzug gesetzt hat. Dann, aber auch nur dann kannst Du vom Vertrag zurücktreten.

Ein generelles Rücktrittsrecht von Verträgen gibt es im deutschen Recht entgegen landläufiger Meinung nämlich nicht.
Nur bei Online-Käufen oder Haustürkäufen gilt es ein 14tägiges Widerrufsrecht. Und nur da. Es sei denn, Dein Händler
hat Dir im Kaufvertrag ein Rücktrittsrecht eingeräumt. Was ich aber so nicht glaube.

Das geht sogar soweit, dass der Händler Dich in Verzug setzen kann und Du zur Abnahme und Zahlung des Kaufpreises
verpflichtet bist. Oder er kann Schadenersatz von Dir verlangen, wenn er den Mustang nicht sofort weiter verkaufen kann.

Ist halt so eine komische Sache mit Kaufverträgen, die sollten eigentlich eingehalten werden.
Dass der Mustang eine Lieferzeit von 8 - 9 Monaten hat, ist hinlänglich bekannt und "Ich habe keine Lust mehr zu warten"
ist kein Rücktrittsgrund. Versteh mich jetzt bitte nicht falsch, aber das hättest Du Dir vorher überlegen müssen.

Gruß
Detlef
Hi Detlef,

ich habe mir extra eine Rücktrittsklausel handschriftlich in den Vertrag schreiben lassen . Damit kann ich JEDERZEIT vom Vertrag zurücktreten (solange das Fzg. noch nicht übergeben wurde).
Der Nachteil ist dabei natürlich, dass ich meine Anzahlung (die ich bereits bezahlt habe) nicht mehr wiederbekomme...

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Re: Mustang Leasing SOFORT - möglich ?

Beitrag von stampeeder » 28. Feb 2016, 06:03

RudiRabe hat geschrieben:Stampeeder ... nichts für Ungut ... aber mit Wiki - Halbwissen sollte man nicht klugsch...

Manche hier haben den professionellen Background und kennen die Begriffe Teil - und Vollamortisation im Zusammenhang mit Leasing ohne bei Wiki nachlesen zu müssen.

Zudem war hier gar nicht klar, ob der Leasingvertrag vor privatem oder gewerblichem Hintergrund geschlossen werden soll.

Die Amortisationsart des Leasingvertrages bezieht sich auf den Leasinggeber. Hierbei ist lediglich erheblich, ob die Summe der Zahlungen aus dem Leasingvertrag die kompletten Kosten des Leasinggebers abdeckt (Vollamortisation) oder erst durch die anschliessende Verwertung des Investition, bzw. einer Abschlusszahlung (Teilamortisation).

Ich kann sowohl mit Restwertleasing oder Kilometerleasing Voll - oder Teilamortisation erreichen. Bei Kilometerleasing, welches bei vielen Herstellerbanken einzige Berechnungsgrundlage ist, gestalte ich die Vollamortisation durch eine Jahreskilometerleistung, die eine entsprechende Höhe hat, auch wenn die tatsächliche Kilometerleistung deutlich geringer ist.
Bei der steuerlichen Betrachtung (nur bei gewerblichem Leasing für den Leasingnehmer relevant) sind Leasingdauer (Mindest - und Höchstdauer in Abhängigkeit der AfA - Dauer, 40 - 60% zur Aktivierung beim Leasinggeber ) und Höhe der Zahlung zur Übernahme durch den Leasingnehmer wichtig (darf nicht niedriger sein als der Restbuchwert des Leasingge ers, bzw. soll mindestens dem Buchwert bei linearer Abschreibung entsprechen, oder dem zum entwprechendem Zeitpunkt tatsächlichem Marktwert).
Hier hat man Spielraum durch die Darlegung einer höheren Abnutzung oder man übernimmt den Leasinggegenstand nicht selbst, sondern hat "die Übernahme durch eine vom Leasingnehmer zu bestimmenden Person zum Restbuchwert" vertraglich vereinbart (Ehefrau, bei GmbH als Leasingnehmer der GF oder Gesellschafter als Privatperson ...)

Alles jetzt recht vereinfacht dargestellt ...
Wow....wuesste nicht, warum die Voll- oder Teilamortisation des Leasinggebers erheblich fuer das Finanzierungsvorhaben eines Leasingnehmers beim Fahrzeugkauf ist? Als Endverbraucher braucht man lediglich einen einfachen Taschenrechner oder Kopfrechnung, um ein Leasing- oder Finanzierungsangebot vollstaedig zu bewerten.
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