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Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 15:46
von Sekulpa
Hallo zusammen, hab diese Frage auch schon im Begrüßungsforum gestellt aber ich denke hier ist sie besser aufgehoben...

Ein Händler hat mir gesagt, Ford erhöht die Preise zum 01.07 für den Mustang. Was insofern richtig ist. Aber da ich einige Händler nach dem besten Angebot abgeklappert habe, gibt es etwas das mich verwundert.
Ein einziger Händler hat behauptet, die Preise vor dem 01.07 können nur von Ford für 4 Monate gehalten werden, sollte die Lieferung danach erfolgen, zahlt man den neuen Preis....Drei andere Händler haben steif und fest behauptet, der Alte Preis gilt..... egal bis wann die Lieferung erfolgt, der alte Preis ist das was zählt.
Wer hat den nun recht?

Liebe Grüße und danke für Infos
Sekulpa

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 15:50
von Auf_Wunsch_gelöscht3
Kommt drauf an was in deinem Kaufvertrag steht. Es gibt Preisanpassungsklauseln welche in so einem Fall greifen würden. In meinem Vertrag z.B. steht nichts derartiges, daher ungültig...

Auszug ADAC:
Liegt zwischen dem Kauf und der Lieferung des Fahrzeugs eine lange Zeitspanne, so kann es sein, dass der Preis für Ihren Neuwagen zwischenzeitlich steigt. Der Händler wird versuchen, diese Preiserhöhung auf Sie abzuwälzen. Sie als Käufer müssen den Mehrpreis aber nur bezahlen, wenn eine wirksame Preisanpassung vertraglich vereinbart wurde.
Bestehen Sie bei Vertragsschluss darauf, dass ein Festpreis vereinbart wird, damit eventuelle Erhöhungen nicht zu Ihren Lasten gehen. Sollte sich dennoch eine Preisanpassungsklausel in den AGB befinden, so ist diese nur wirksam, wenn zwischen Kaufvertrag und dem vereinbarten Liefertermin mindestens 4 Monate liegen. Zusätzlich muss dem Käufer eine Rücktrittsmöglichkeit eingeräumt werden, wenn die Preiserhöhung erheblich ist.

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 15:51
von Highway Patrol
Dann bestell doch einfach bei einem der 3, die dir den alten Preis unbefristet garantieren. Lass dir das aber schriftlich geben!

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 15:52
von dealer32839
Bei Vertragsabschluss vor dem 01.07.2015 gewährt Ford Preisschutz. Der Händler hat die Verträge per Anfang Juli bei Ford mit den Kundendaten zu melden.Die Fahrzeuge werden dem Händler bei Lieferungen ab dem 01.07.2015 mit den neuen Preisen in Rechnung gestellt. Nach Zulassung auf den gemeldeten Käufer erhält der Händler die entsprechende Gutschrift Differenz Preiserhöhung. Nach Anlieferung müßen die Fahrzeuge jedoch umgehend (innerhalb von 4 Wochen) auf den Endkunden angemeldet werden. Hat also nichts mit der Lieferdauer zu tun. Gruß Maik

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 15:58
von Highway Patrol
Also darf ich nicht frei entscheiden, ob ich MEIN Auto auf meinen Namen anmelde, oder ob z.B. meine Schwester (oder wer auch immer) es anmeldet??
Bei mir im Kaufvertrag steht nicht drin, dass ich das Auto innerhalb von 4 Wochen auf meinen Namen anzumelden habe, oder anderenfalls 2000 € Aufpreis zahlen muss. Wäre ja auch noch schöner....

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 16:02
von dealer32839
Wäre schon sinnvoll, wenn der Händler wüsste auf wen das Fahrzeug angemeldet wird. Kann natürlich auch in der Preisschutzmeldung jegliche andere Person angegeben werden.

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 16:05
von dealer32839
Preisschutz hin oder her-Ihr habt in der Regel alle Verträge, in denen keine Weitergabe einer Preiserhöhung vorgesehen ist. Der Preis im Vertrag ist verbindlich. Alle anderen Klauseln finde ich höchst unseriös. Selbstverständlich könnt Ihr Euer Fahrzeug auf wen auch immer zulassen/mit der Anmeldung warten. Der Händler hat dann nur ein Problem mit den Werken/Vergütung Preisschutz.

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 16:20
von Highway Patrol
Das ist ja SEIN Problem. Ich fahre da eh nie wieder hin, weil viel zu weit weg, also ist es mir egal.
Aber wenn er die 2000 € mit mir teilt, melde ich das Auto rechtzeitig auf meinen Namen an. Mache ich zwar sowieso, aber das muss ich ihm ja nicht auf die Nase binden :Devil: :Devil:

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 16:21
von Rookie
Sekulpa hat geschrieben: Ein einziger Händler hat behauptet, die Preise vor dem 01.07 können nur von Ford für 4 Monate gehalten werden, sollte die Lieferung danach erfolgen, zahlt man den neuen Preis....
Auszug aus meinem Vertrag:
"Die angegebenen Preise sind Festpreise für die Dauer von 4 Monaten ab Bestelldatum...."
Insofern sollte man bei Bestellung ein Lieferdatum in den Vertrag aufnehmen, welches innerhalb der Frist liegt.
Sollte der PKW später eintreffen, ist es ja nun nicht Deine Schuld und Du könntest bei z.B. 6 Wochen über Lieferfrist
ggfs. von Deiner Seite aus Ansprüche auf Erfüllung erheben (insofern verb. Liefertermin vorliegt).

...Es gelten jedoch die am Tage der Lieferung gültigen Ab-Werk-Preise bei Bestehen oder Vereinbarung einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten...
Solltest Du eine Lieferfrist für z.B. Frühjahr/Sommer 2016 anpeilen, würde die Preisänderung greifen, wenn nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird.

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 16:40
von Highway Patrol
Ich glaube nicht, dass hier jemand einen Vertrag mit einem verbindlichen Lieferdatum vorliegen hat.
Demnach müssten die meisten hier die 2000 € bzw. 3000 € Aufschlag zahlen, sofern die 4-Monats-Klausel bei denen im Vertrag steht.

Kommt mein Auto nicht pünktlich, und will der dann tatsächlich 2000 € mehr haben, kann er es behalten. Dann kaufe ich mir das US-Modell beim Importeur.

Re: Preisgarantie für Bestellungen vor 1.7

Verfasst: 20. Jun 2015, 17:59
von Rookie
Highway Patrol hat geschrieben:Ich glaube nicht, dass hier jemand einen Vertrag mit einem verbindlichen Lieferdatum vorliegen hat.
Demnach müssten die meisten hier die 2000 € bzw. 3000 € Aufschlag zahlen, sofern die 4-Monats-Klausel bei denen im Vertrag steht.
Der verbindliche Liefertermin bezog sich aus meiner Sicht auch auf die Erfüllung des Vertrages bzw. auf den Anspruch des Käufers bei Nichterfüllung.
Kein seriöser Händler buttert Dir bei Vertragsabschluss mit unverbindlichen Liefertermin und einer ausgehandelten Summe
plötzlich die neuen Konditionen unter, wenn es lediglich zu Lieferverzögerungen des Herstellers kommt. Die zur Zeit des Abschlusses gültigen Konditionen
haben ja nun mal Bestand und auch der Händler als Einkäufer wird als Grundlage eine Kalkulation zum Zeitpunkt des Vertrages genutzt haben.