wer die Preise von deutschen Händlern wie Velocity (um nur mal einen zu nennen) mit den US-Händlern vergleicht, wird heftige Unterschiede merken.#
So kostet die Ford Racing AGA bei Velocity 2200 EUR (Klick), während sie bei Ford Racing für gerade einmal 1455 USD erhältlich ist (Klick).
Preislich also fast 1000 EUR Unterschied, Lieferzeiten dürften ähnlich sein, da beide direkt aus USA importieren.
Ich hatte bisher noch keine Erfahrungen mit dem Zoll und habe mich daher an die Grünen gewandt, hier die sehr freundliche und ausführliche Antwort zu den Einfuhrbestimmungen:
Vielleicht ja für euch auch interessantSehr geehrter Herr xxx,
Danke für Ihre Anfrage.
Autoteile sind grundsätzlich uneingeschränkt einfuhrfähig unabhängig davon, ob Sie diese im Ausland im Handel oder von einer Privatperson erwerben.
Der Versender muss auf der Außenseite der Sendung in geeigneter Weise eine vollständig und leserlich ausgefüllte, internationale Zollinhaltserklärung (Pakete: CN 23) anbringen, welche die Angaben zu Wert und Inhalt enthält. Die dazugehörige Rechnung ist der Sendung ebenfalls außen zugänglich anzubringen, vorzugsweise in einer selbstklebenden, transparen-
ten Hülle.
Bei der postalischen Einfuhr von Waren aus Ländern oder Gebieten, die nicht zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören, sind grundsätzlich für alle Waren, die Sie empfangen, Einfuhrabgaben zu entrichten.
Die Höhe der gesetzlichen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) richtet sich stets nach der Art und Beschaffenheit, dem Sendungswert sowie dem Herkunftsland der Ware.
Im Postverkehr ist der Sendungswert für die Erhebung der Einfuhrabgaben (EA) entscheidend:
--> bis 22 Euro keine EA,
--> zwischen 22 Euro und 150 Euro allein die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sowie
--> über 150 Euro gesamte EA (Zollabgabe + EUSt).
Über 150 Euro Sendungswert wird jede Ware im Elektronischen Zolltarif (EZT) einer elfstelligen Zolltarifnummer (Codenummer) zugeordnet. Jede einzelne Codenummer enthält Zollsätze, den Maßstab für den entstehenden Zollbetrag.
Auspuffanlage -> Position 8708 EZT -> Zollsatz 4,5 % wenn aus Stahl und gesenkgeschmiedet; sonst 3,5 %
Für die EUSt gelten die Vorschriften für Zölle sinngemäß, weshalb diese Steuer bei der Einfuhrabfertigung von der Zollverwaltung mit erhoben wird (19 % Mehrwertsteuer).
Bei nicht kommerziellen Einfuhrsendungen wird das Porto zur Abgabenerhebung nur einbezogen, wenn es auf der Rechnung oder einer anderen, die Sendung begleitenden Unterlage, enthalten ist.
Berechnung der EA bei einem Warenwert über 150 Euro
Warenwert + separat angegebenes Porto = Zollwert
Zollwert x Zollsatz (aus EZT) = Zollabgabe
Zollwert + Zollabgabe = EUSt-Wert
EUSt-Wert x EUSt-Satz = EUSt-Abgabe
Zollabgabe + EUSt-Abgabe = gesamte EA
Kosten für die deutsche Zollabfertigung werden grundsätzlich nicht erhoben.
Wenn die Sendung von der Deutschen Post AG befördert wird und alle Angaben vollständig sind, wird der Zollantrag für die Waren von der Deutschen Post AG abgegeben und von ihr die Einfuhrabgaben dazu entrichtet, welche an der Haustür rückvereinnahmt werden. Wenn jedoch die Postsendung nicht direkt bei Ihnen zustellbar ist, weil z.B. Angaben und/oder die Rechnung fehlen oder die Waren den Verboten und Beschränkungen (z.B.: Einfuhrverbot ozonabbauender Stoffe und Produkte) unterliegen, wird die Sendung auf Grund von Sondervorschriften an Ihr Heimatzollamt übersandt. Dazu erhalten Sie von der Deutschen Post AG eine schriftliche Benachrichtigung mit den Öffnungszeiten des Zollamtes sowie den dort vorzulegenden Unterlagen. Die Verzollung ist dann von Ihnen zu beantragen und die Einfuhrabgaben zu entrichten. Nichtabgeholte Postsendungen werden nach 14 Tagen vom Zoll an die Deutsche Post AG zurückgegeben.
Wird die Sendung von anderen Fracht- oder Kurierdiensten (DHL, TNT, UPS, DPD, FedEx …) befördert, hat der Versender ebenfalls das Paket entsprechend zu beschriften. Die Fracht- oder Kurierdienste erbitten von Ihnen eine Vertretungsvollmacht zur Erledigung der Zollformalitäten. Sollten sich bei der Abfertigung Unstimmigkeiten ergeben (fehlende Angaben/Unterlagen), erfolgt keine Weiterleitung an das für den Empfänger zuständige Zollamt. Sondern der Fracht- oder Kurierdienst setzt sich in solchen Fällen direkt mit dem Empfänger in Verbindung. Die fehlenden Angaben/Unterlagen übermittelt der Empfänger an den Fracht- oder Kurierdienst, der anschließend die Förmlichkeiten gegenüber dem Zollamt erfüllt. Auch die Kurier- und Expressdienste gehen für die entstandenen Einfuhrabgaben in Vorkasse und verlangen diese bei der Auslieferung vom Empfänger zurück. Manche Dienstleister verlangen für die Vornahme der Zollabfertigung zusätzlich privatrechtliche Gebühren laut Vertrag.
Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxx
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

Viele Grüße