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von Triple-M » 16. Mär 2024, 11:50
Es geht damit los, dass es ein Verstoß nach §5 StVo Abs. 6 Satz 1 ist. Sowohl der Überholende als auch der Gegenverkehr werden bei dem im Video gezeigten Manöver aufgrund des grob verkehrswidrigen Verhaltens gefährdet. Das ist dann bereits eine Straftat nach § 315c StGB Abs. 1 2. b), die mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann.
Der Fahrer war schon so „clever“ sich filmen zu lassen. Hier das Vergehen auch noch öffentlich zuzugeben, würde ich dann als den Gipfel der Dummheit empfinden.
Es muss ja nicht gleich Knast sein. Mal ne Weile ohne Lappen wäre bei so jemandem schon ein Lösungsansatz.
Viele Grüße
Martin