Wörtlich steht unter Punkt IV. 2. :gmork hat geschrieben:Habe gerade keinen Vertrag zur Hand: Was steht denn da, was dann passiert? Preisminderung?EcoLuk hat geschrieben: Habe am 28.05 bestellt. Lieferung spätestens November. Wird es Januar wird ein schönes Schreiben aufgesetzt. Steht ja im Vertrag drin: wenn unverbindlicher Liefertermin um 6 Wochen überschritten wird....![]()
Bei diesem Status sollte eigentlich eine Seriennummer vorliegen, aus der Du Dir dann die VIN ableiten kannst. Frag doch noch mal nach!EcoLuk hat geschrieben: P.S. FIN habe ich noch keine. Mein Händler könnte mir lediglich sagen, dass der Status des Fahrzeugs "in Produktion eingeplant" wäre. Was immer das bedeutet...
Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Diese Frist verkürzt sich auf 10 Tage bei Fahrzeugen, die beim Verkäufer vorhanden sind. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz einens Verzugschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
Eine Seriennummer gibt es laut Händler noch nicht.