...hier ging es doch um Preiserhöhungen - oder?
...die PS sind mir völlig ausreichend




Gruß Günter
nein, habe ich nicht vergessen, habe jetzt erst bestellt und die 2000 euro mehr bezahlen müssen.....@Solid
ja klar, aber du vergisst das eben erst eine sehr massive Preiserhöhung von 2000 Euro war
wer es bis ultimo ausreizen möchte, kann auch noch bis zum 09.01.2016 zum alten Preis bestellenSolid hat geschrieben:bis 30.12. kann man ja noch zum alten Preis bestellen, wäre evtl. eine Option.
Scharrt er nicht ab und zu mit den Hufen weil er raus will?Bremenmob hat geschrieben:Alles richtig gemacht mit meiner Bestellung zum 01.03.2015![]()
Jetzt schlummert er erstmal für 3 Monate in der Garage mit gerade mal 2200 Kilometern auf dem Tacho
Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert der Hersteller/Importeur nach Vertragsabschluss die UVP ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend anzupassen.... So ähnlich steht is im Kaufvertrag.Mustang6 hat geschrieben:wer es bis ultimo ausreizen möchte, kann auch noch bis zum 09.01.2016 zum alten Preis bestellenSolid hat geschrieben:bis 30.12. kann man ja noch zum alten Preis bestellen, wäre evtl. eine Option.
So eine Klausel habe ich nicht im Vertrag. Mein Freundlicher hatte mich sogar darauf aufmerksam gemacht, dass ich, wenn ich bis Ende Dezember bestelle, nur den alten Preis zahlen muss.JFK hat geschrieben:Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert der Hersteller/Importeur nach Vertragsabschluss die UVP ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend anzupassen.... So ähnlich steht is im Kaufvertrag.Mustang6 hat geschrieben:wer es bis ultimo ausreizen möchte, kann auch noch bis zum 09.01.2016 zum alten Preis bestellenSolid hat geschrieben:bis 30.12. kann man ja noch zum alten Preis bestellen, wäre evtl. eine Option.
Da die aktuelle Lieferzeit ca. (min.) 6 Monate beträgt heißt für mich - alle, die ihr Fahrzeug bereits bestellt haben, es jedoch erst im nächsten Jahr ausgeliefert bekommen, müssen die Preiserhöhung zahlen...!!??
Ich z.B. habe im August bestellt, bekomme ihn im Februar (>4 Monate zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin...)
Ich habe einen verbindlichen Kaufvertrag. In den AGB's gibts keine Klausel in diese Richtung.Tim hat geschrieben:Schaue doch zur Sicherheit noch mal ob es nicht irgendwo einen Verweis auf einen AGB gibt die sich ändern kann.Vau8 hat geschrieben:
So eine Klausel habe ich nicht im Vertrag. Mein Freundlicher hatte mich sogar darauf aufmerksam gemacht, dass ich, wenn ich bis Ende Dezember bestelle, nur den alten Preis zahlen muss.
Ich halte einfach mal die Füße still und überweise kurz vor Abholung... steht bei mir ja auch nur im Kleingedruckten dass der Händler dazu "berechtigt" ist.WupperSen hat geschrieben:- Neue Preiserhöhung nach Januar 2016 bezahlen müssen?
- Weil mehr als 4 Monate zwischen Bestellung und Lieferung?
Hallo
Auch ich habe aufgrund der hier geführten Diskussion über eine bevorstehende Preiserhöhung ab Januar 2016 und die damit einhergehende Gefahr, diese Preiserhöhung tragen zu müssen, obwohl das Fahrzeug bereits bestellt ist, in meinem Kaufvertrag noch einmal die AGBs genau studiert. Dort ist eine solche Klausel nicht vorhanden. Weder mit einer zeitlichen Spanne versehen, noch ohne.
- Bestellt habe ich am 23. Oktober 2015.
- Liefertermin: 23. März 2016
Die schriftliche Auftragsbestätigung, die erst am 1.12.2015 kam, relativiert den gesetzten Liefertermin des Kaufvertrages zwar wortreich als „unverbindlichen Liefertermin“ und nimmt im darauffolgenden Text sogar explizit Bezug auf „hohe Nachfrage“ und „Europaweite Einführung“. Der Eindruck, den man dadurch bekommt ist schon stark geprägt von dem Gefühl, dass Ford/DE/USA den Händlern wohl nicht wirklich klar sagen, was denn nun wann geliefert wird.