Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Mein Händler hatte mich sogar auf eine Preisgarantie hingewiesen.
Grüße
Stefan
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Stefan
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Nochmal die Frage:
Bis wann muß ich den ausgelieferten Wagen anmelden?
Musste unterschreiben das ich als Käufer dies bis spätestens 4 Monate nach Übergabe machen muß um den alten Preis zu sichern.
Wenn aber z.B. Käufer und Halter nicht die selbe Person ist?
Bis wann muß ich den ausgelieferten Wagen anmelden?
Musste unterschreiben das ich als Käufer dies bis spätestens 4 Monate nach Übergabe machen muß um den alten Preis zu sichern.
Wenn aber z.B. Käufer und Halter nicht die selbe Person ist?
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Interessiert es den Händler ob das auto angemeldet wird ? Warum ?
Grüße
Stefan
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Wenn man einen Vertrag zum Preis X unterschreibt dann ist der Preis fest. Genauso wie man dann verpflichtet bist den Vertrag auch einzuhalten und das bestelle abzunehmen. Da kann der Preis erhöht werden wie er will, du zahlst das, was du unterschrieben hast.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Der Händler bekommt angeblich den alten Preis nur wenn das Auto innerhalb einer gewissen Zeit angemeldet wurde.
Bin davon auch nicht begeistert da ich noch meinen TOP ! 318 i E93 24tkm ! BMW habe und diesen zuvor verkaufen möchte, da Cabrio derzeit eher ungünstig.
Die Garantie geht sowieso ab Auslieferung, ist mir klar, somit spart sich Ford schon mal einige Zeit in diese Richtung.
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Die Garantie geht sowieso ab Auslieferung, ist mir klar, somit spart sich Ford schon mal einige Zeit in diese Richtung.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Ist bei vielen Händlern üblich, dass Käufer (laut Kaufvertrag) auch erster Halter sein MUSS. Angeblich legt das Ford Deutschland so fest. Mein Händler hat sich extra nochmal in Köln erkundigt. Laut deren Aussage, darf das Fahrzeug auch auf eine andere Person, jedoch mit dem gleichen Namen zugelassen werden (ist bei mir der Fall, aufgrund Kfz-Versicherung).mamba 2.3 hat geschrieben:Der Händler bekommt angeblich den alten Preis nur wenn das Auto innerhalb einer gewissen Zeit angemeldet wurde.
Bin davon auch nicht begeistert da ich noch meinen TOP ! 318 i E93 24tkm ! BMW habe und diesen zuvor verkaufen möchte, da Cabrio derzeit eher ungünstig.
Die Garantie geht sowieso ab Auslieferung, ist mir klar, somit spart sich Ford schon mal einige Zeit in diese Richtung.
Edit:
Was jedoch laut Ford Deutschland definitiv nicht geht (Aussage Sommer 2015): Fahrzeug mit Rabatt kaufen und direkt auf jemand anderen, außer die Person/Institution im Kaufvertrag zulassen.
Gruß Lukas
Order: 28.05.2015 Delivered: 29.01.2016
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Kurios, was einige hier für Klauseln in ihren Verträgen drin haben.
Bzgl. dieser...
Du bist Privatkäufer, nehme ich an. Dann solltest du im Zweifel prüfen lassen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist.
Wir unterliegen - wenn mir nicht was entgangen ist - in Deutschland immer noch der Endpreisauszeichnungsverordnung für Geschäfte Handel mit Privat. Und davon abgesehen, gibt es diverse Gesetze, die private Käufer vor Risikoverträgen schützen sollen.
Was schützt dich denn davor, dass Ford auf einmal (hypothetisch) die UVPs mal eben um 30% oder mehr anhebt? Im Minimum müsste diese Klausel ergänzt sein um einen Passus, der aussagt, dass du ab einem gewissen Prozentsatz von Preisveränderung nicht mehr zur Abnahme verpflichtet bist. Oder warum profitierst du nicht von eventuellen Preissenkungen? Im letzteren Falle wäre es zumindest noch eine - wenn auch ziemlich schlechte - Futures-Spekulation wie im Warentermingeschäft. Aber damit so was gültig würde, wäre eine umfangreiche Beratung bzgl. der Risiken mit entsprechender Protokollierung von Nöten.
Wenn dieser Fall nicht irgendwo explizit geregelt ist, dann ist so eine Klausel zumindest unbillig und tendenziell sittenwidrig.
Gruß
Martin
Bzgl. dieser...
... nein, so was steht in meinem Vertrags definitiv nicht drin und sollte allgemein nicht drin stehen. Fester Preis und Sabbat, egal welche Lieferfrist.JFK hat geschrieben:Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert der Hersteller/Importeur nach Vertragsabschluss die UVP ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend anzupassen.... So ähnlich steht is im Kaufvertrag.Mustang6 hat geschrieben:wer es bis ultimo ausreizen möchte, kann auch noch bis zum 09.01.2016 zum alten Preis bestellenSolid hat geschrieben:bis 30.12. kann man ja noch zum alten Preis bestellen, wäre evtl. eine Option.
Du bist Privatkäufer, nehme ich an. Dann solltest du im Zweifel prüfen lassen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist.
Wir unterliegen - wenn mir nicht was entgangen ist - in Deutschland immer noch der Endpreisauszeichnungsverordnung für Geschäfte Handel mit Privat. Und davon abgesehen, gibt es diverse Gesetze, die private Käufer vor Risikoverträgen schützen sollen.
Was schützt dich denn davor, dass Ford auf einmal (hypothetisch) die UVPs mal eben um 30% oder mehr anhebt? Im Minimum müsste diese Klausel ergänzt sein um einen Passus, der aussagt, dass du ab einem gewissen Prozentsatz von Preisveränderung nicht mehr zur Abnahme verpflichtet bist. Oder warum profitierst du nicht von eventuellen Preissenkungen? Im letzteren Falle wäre es zumindest noch eine - wenn auch ziemlich schlechte - Futures-Spekulation wie im Warentermingeschäft. Aber damit so was gültig würde, wäre eine umfangreiche Beratung bzgl. der Risiken mit entsprechender Protokollierung von Nöten.
Wenn dieser Fall nicht irgendwo explizit geregelt ist, dann ist so eine Klausel zumindest unbillig und tendenziell sittenwidrig.
Gruß
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Die Klausel ist ergänzt mit Preiserhöhung "5% oder mehr" - ab da könnte ich vom Kauf zurücktreten....martins42 hat geschrieben:
... nein, so was steht in meinem Vertrags definitiv nicht drin und sollte allgemein nicht drin stehen. Fester Preis und Sabbat, egal welche Lieferfrist.
Du bist Privatkäufer, nehme ich an. Dann solltest du im Zweifel prüfen lassen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist.
Wir unterliegen - wenn mir nicht was entgangen ist - in Deutschland immer noch der Endpreisauszeichnungsverordnung für Geschäfte Handel mit Privat. Und davon abgesehen, gibt es diverse Gesetze, die private Käufer vor Risikoverträgen schützen sollen.
Was schützt dich denn davor, dass Ford auf einmal (hypothetisch) die UVPs mal eben um 30% oder mehr anhebt? Im Minimum müsste diese Klausel ergänzt sein um einen Passus, der aussagt, dass du ab einem gewissen Prozentsatz von Preisveränderung nicht mehr zur Abnahme verpflichtet bist. Oder warum profitierst du nicht von eventuellen Preissenkungen? Im letzteren Falle wäre es zumindest noch eine - wenn auch ziemlich schlechte - Futures-Spekulation wie im Warentermingeschäft. Aber damit so was gültig würde, wäre eine umfangreiche Beratung bzgl. der Risiken mit entsprechender Protokollierung von Nöten.
Wenn dieser Fall nicht irgendwo explizit geregelt ist, dann ist so eine Klausel zumindest unbillig und tendenziell sittenwidrig.
Gruß
Martin
Ich gebe bescheid wenn ich bezahlt habe.

Als Händler würde ich es mir jedenfalls überlegen, meinen Kunden schon vor Neuwagenübergabe zu enttäuschen... der kommt vielleicht dann nie wieder....
Ein Leben ohne V8 ist möglich, aber sinnlos.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
@JFK
OK, mit dieser Rücktrittsmöglichkeit, die das Risiko begrenzt, wird das formal kaum anfechtbar sein. Aber immer noch unfein (und unüblich).
Wird leider Usus, dass da einerseits versucht wird Geschäfte zum Geldverdienen zu machen, andererseits das Risiko maximal auf den Kunden abzuwälzen. Bei Finanzierungen wird das auch immer übler. (Erst das Spiel beim internationalen Zocken verkacken, sich dann vom Steuerzahler retten lassen um dann für das weitere Zocken die Risiken gleich auf andere abzuwälzen.
)
So war das nicht gedacht, als Mensch den Handel erfunden hat.
OK, mit dieser Rücktrittsmöglichkeit, die das Risiko begrenzt, wird das formal kaum anfechtbar sein. Aber immer noch unfein (und unüblich).
Wird leider Usus, dass da einerseits versucht wird Geschäfte zum Geldverdienen zu machen, andererseits das Risiko maximal auf den Kunden abzuwälzen. Bei Finanzierungen wird das auch immer übler. (Erst das Spiel beim internationalen Zocken verkacken, sich dann vom Steuerzahler retten lassen um dann für das weitere Zocken die Risiken gleich auf andere abzuwälzen.

So war das nicht gedacht, als Mensch den Handel erfunden hat.

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Bei der Preiserhöhung damals im Juli hiess es eindeutig, dass es Neubestellungen(!) ab diesem Datum betrifft und keine laufenden Verträge.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Tja, "hiess es". JFK hat nun mal einen anderen Vertrag unterschrieben und das Problem damit am Backen.
Kann sogar sein, dass man den Händler bei Ford für das Geschäftsgebaren "anschwärzen" könnte. Wenn man den Krieg führen will.
Kann sogar sein, dass man den Händler bei Ford für das Geschäftsgebaren "anschwärzen" könnte. Wenn man den Krieg führen will.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Letzter Punkt unten. 
Das heißt das er auch für die was schon bestellt haben um 1000 Eure Teurer wird.
Erst ab 5 Prozent Erhöhung kann man vom Vertrag Kostenlos zurück treten.
Entschuldigt die Qualität.
Mein Scanner macht es nimma lange glaub ich

Das heißt das er auch für die was schon bestellt haben um 1000 Eure Teurer wird.
Erst ab 5 Prozent Erhöhung kann man vom Vertrag Kostenlos zurück treten.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Ich habe eine solche Klausel auch in meinem Vertrag.martins42 hat geschrieben:Kurios, was einige hier für Klauseln in ihren Verträgen drin haben.
Bzgl. dieser...
... nein, so was steht in meinem Vertrags definitiv nicht drin und sollte allgemein nicht drin stehen. Fester Preis und Sabbat, egal welche Lieferfrist.JFK hat geschrieben:Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert der Hersteller/Importeur nach Vertragsabschluss die UVP ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend anzupassen.... So ähnlich steht is im Kaufvertrag.Mustang6 hat geschrieben:
wer es bis ultimo ausreizen möchte, kann auch noch bis zum 09.01.2016 zum alten Preis bestellen
Du bist Privatkäufer, nehme ich an. Dann solltest du im Zweifel prüfen lassen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist.
Wir unterliegen - wenn mir nicht was entgangen ist - in Deutschland immer noch der Endpreisauszeichnungsverordnung für Geschäfte Handel mit Privat. Und davon abgesehen, gibt es diverse Gesetze, die private Käufer vor Risikoverträgen schützen sollen.
Was schützt dich denn davor, dass Ford auf einmal (hypothetisch) die UVPs mal eben um 30% oder mehr anhebt? Im Minimum müsste diese Klausel ergänzt sein um einen Passus, der aussagt, dass du ab einem gewissen Prozentsatz von Preisveränderung nicht mehr zur Abnahme verpflichtet bist. Oder warum profitierst du nicht von eventuellen Preissenkungen? Im letzteren Falle wäre es zumindest noch eine - wenn auch ziemlich schlechte - Futures-Spekulation wie im Warentermingeschäft. Aber damit so was gültig würde, wäre eine umfangreiche Beratung bzgl. der Risiken mit entsprechender Protokollierung von Nöten.
Wenn dieser Fall nicht irgendwo explizit geregelt ist, dann ist so eine Klausel zumindest unbillig und tendenziell sittenwidrig.
Gruß
Martin
Aber: Der Kaufpreis ist ja bereits fixiert! Und nur zu diesem habe ich eine Willenserklärung abgegeben. Wenn sich Ford also eine Erhöhung (in nicht bestimmter Höhe - aber prozentual gedeckelt) vorbehält, heißt das nicht, dass ICH automatisch auch eine Verpflichtung habe, diesen höheren Preis auch zu zahlen.
Ich kann dann vom Vertrag zurücktreten, was ich auch tun werde. Ich hatte ja zwischenzeitlich reichlich Gelegenheit hier mitzulesen ...ich weiß jetzt, warum der Mustang wesentlich billiger als Deutsche Sportwagen ist.
Ford kann dann gern "meinen" Mustang an jemanden anderen verkaufen. 2016 wird das Jahr der Preisnachlässe in Deutschland, mal schau'n was es dann an günstigen Alternativen geben wird.
Ich denke, dass Ford eher dringlichst daran interessiert ist, den alten Preis einzuhalten (auch wenn dann 9 - 12 Monate !!! ab Vertragsunterzeichnung ins Land gegangen sind), als auf dem veralteten Auto sitzenzubleiben. Schließlich kündigt sich ja in 2016 ja schon das Nachfolgemodell für 2017 an. Meinen Preis werden sie sowieso einhalten - der von mir georderte Mustang hat "Vollausstattung" ... und bekanntlich wird mit der Zusatzausstattung der Profit gemacht.
Ich denke, Eure Sorgen sind völlig unbegründet.
Gruß vom MustangFan
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Niemand der bereits einen Vertrag hat muss den höheren Preis zahlen. Die erste 2.000€ Erhöhung galt ja auch nicht für die ganzen Frühbesteller. Immerhin hat man einen Vertrag unterzeichnet und der wird auch so eingehalten.
Wieso der Mustang qualitativ günster sein sollte als andere Autos in der Preisklasse kann ich weiterhin nicht nachvollziehen. Manche erwarten wohl den Porsche zum halben Preis. Aber gut, das Thema hatten wir ja schon in genug Topics
Wieso der Mustang qualitativ günster sein sollte als andere Autos in der Preisklasse kann ich weiterhin nicht nachvollziehen. Manche erwarten wohl den Porsche zum halben Preis. Aber gut, das Thema hatten wir ja schon in genug Topics
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Unfug. Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, in dem drinsteht, dass wenn die Lieferung sich über einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten verzögert, du aus Erhöhung des UVP resultierende Erhöhung des Preis von bis zu 5% ohne Exit-Option akzeptierst, dann hast du genau dafür eine Willenserklärung abgegeben. "Überraschender Weise" zählt auch solch Kleingedrucktes. Man sollte schon lesen und verstehen, was man unterschreibt. (Ich weiss, im Eifer des Gefechts...)MustangFan hat geschrieben:Ich habe eine solche Klausel auch in meinem Vertrag.martins42 hat geschrieben:Kurios, was einige hier für Klauseln in ihren Verträgen drin haben.
Bzgl. dieser...
... nein, so was steht in meinem Vertrags definitiv nicht drin und sollte allgemein nicht drin stehen. Fester Preis und Sabbat, egal welche Lieferfrist.JFK hat geschrieben: Liegen zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 4 Monate und ändert der Hersteller/Importeur nach Vertragsabschluss die UVP ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis der Änderung der UVP entsprechend anzupassen.... So ähnlich steht is im Kaufvertrag.
Du bist Privatkäufer, nehme ich an. Dann solltest du im Zweifel prüfen lassen, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist.
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Was schützt dich denn davor, dass Ford auf einmal (hypothetisch) die UVPs mal eben um 30% oder mehr anhebt? Im Minimum müsste diese Klausel ergänzt sein um einen Passus, der aussagt, dass du ab einem gewissen Prozentsatz von Preisveränderung nicht mehr zur Abnahme verpflichtet bist. Oder warum profitierst du nicht von eventuellen Preissenkungen? Im letzteren Falle wäre es zumindest noch eine - wenn auch ziemlich schlechte - Futures-Spekulation wie im Warentermingeschäft. Aber damit so was gültig würde, wäre eine umfangreiche Beratung bzgl. der Risiken mit entsprechender Protokollierung von Nöten.
Wenn dieser Fall nicht irgendwo explizit geregelt ist, dann ist so eine Klausel zumindest unbillig und tendenziell sittenwidrig.
Gruß
Martin
Aber: Der Kaufpreis ist ja bereits fixiert! Und nur zu diesem habe ich eine Willenserklärung abgegeben. Wenn sich Ford also eine Erhöhung (in nicht bestimmter Höhe - aber prozentual gedeckelt) vorbehält, heißt das nicht, dass ICH automatisch auch eine Verpflichtung habe, diesen höheren Preis auch zu zahlen.
Ich kann dann vom Vertrag zurücktreten, was ich auch tun werde. Ich hatte ja zwischenzeitlich reichlich Gelegenheit hier mitzulesen ...ich weiß jetzt, warum der Mustang wesentlich billiger als Deutsche Sportwagen ist.
Ford kann dann gern "meinen" Mustang an jemanden anderen verkaufen. 2016 wird das Jahr der Preisnachlässe in Deutschland, mal schau'n was es dann an günstigen Alternativen geben wird.
Ich denke, dass Ford eher dringlichst daran interessiert ist, den alten Preis einzuhalten (auch wenn dann 9 - 12 Monate !!! ab Vertragsunterzeichnung ins Land gegangen sind), als auf dem veralteten Auto sitzenzubleiben. Schließlich kündigt sich ja in 2016 ja schon das Nachfolgemodell für 2017 an. Meinen Preis werden sie sowieso einhalten - der von mir georderte Mustang hat "Vollausstattung" ... und bekanntlich wird mit der Zusatzausstattung der Profit gemacht.
Ich denke, Eure Sorgen sind völlig unbegründet.
Gruß vom MustangFan
Und wegen der Risikobeschränkung/Deckelung schätze ich auch die Anfechtbarkeit der Klausel für gering ein.
Gruß
Martin
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Wir hatten das Thema schon bei der 2.000,- Euro Preiserhöhung.
noch mal in Kurzform:
Wenn ein Händler den Preis für eine bestehende Bestellung nach oben korrigiert (auch wenn vertraglich festgelegt), dann gibt es nur einen der sich den Mehrerlös in die Tasche steckt .... die Ford Werke jedenfalls nicht!
Mit einer aktiven Verkaufsmeldung (der Händler muss natürlich auch Kundendaten auf das Fahrzeug eingegeben haben und nicht nur den Vertrag in den Schreibtisch legen) hat der Händler Anrecht auf Preisschutz. Dass heißt: er muss erst mal bei Anlieferung den aktuellen Preis bezahlen, kann sich aber mit einer Zulassung auf den gemeldeten Käufer die Preiserhöhung zurück holen.
Das bedeutet: dass ein Händler schwerlich damit leben kann, wenn ein Mustang mit Preisschutz nicht zeitnah zugelassen wird bzw. einen anderen Halter bekommt.
noch mal in Kurzform:
Wenn ein Händler den Preis für eine bestehende Bestellung nach oben korrigiert (auch wenn vertraglich festgelegt), dann gibt es nur einen der sich den Mehrerlös in die Tasche steckt .... die Ford Werke jedenfalls nicht!

Mit einer aktiven Verkaufsmeldung (der Händler muss natürlich auch Kundendaten auf das Fahrzeug eingegeben haben und nicht nur den Vertrag in den Schreibtisch legen) hat der Händler Anrecht auf Preisschutz. Dass heißt: er muss erst mal bei Anlieferung den aktuellen Preis bezahlen, kann sich aber mit einer Zulassung auf den gemeldeten Käufer die Preiserhöhung zurück holen.
Das bedeutet: dass ein Händler schwerlich damit leben kann, wenn ein Mustang mit Preisschutz nicht zeitnah zugelassen wird bzw. einen anderen Halter bekommt.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Hab jetzt mal bei Ford Angerufen...
Der Preis der beim KV Unterschrieben wurde gilt. Also die 1000 Euro betreffen uns die schon bestellt haben nicht.
Der Preis der beim KV Unterschrieben wurde gilt. Also die 1000 Euro betreffen uns die schon bestellt haben nicht.

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Und du hast ein direktes Vertragsverhältnis mit Ford?Mozll hat geschrieben:Hab jetzt mal bei Ford Angerufen...
Der Preis der beim KV Unterschrieben wurde gilt. Also die 1000 Euro betreffen uns die schon bestellt haben nicht.
Guck mal lieber noch mal nach, wer laut Bestellung/Kaufvertrag dein Vertragspartner ist.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016
Danke für die Erklärung! Wieder was gelerntMustang6 hat geschrieben:Wir hatten das Thema schon bei der 2.000,- Euro Preiserhöhung.
noch mal in Kurzform:
Wenn ein Händler den Preis für eine bestehende Bestellung nach oben korrigiert (auch wenn vertraglich festgelegt), dann gibt es nur einen der sich den Mehrerlös in die Tasche steckt .... die Ford Werke jedenfalls nicht!![]()
Mit einer aktiven Verkaufsmeldung (der Händler muss natürlich auch Kundendaten auf das Fahrzeug eingegeben haben und nicht nur den Vertrag in den Schreibtisch legen) hat der Händler Anrecht auf Preisschutz. Dass heißt: er muss erst mal bei Anlieferung den aktuellen Preis bezahlen, kann sich aber mit einer Zulassung auf den gemeldeten Käufer die Preiserhöhung zurück holen.
Das bedeutet: dass ein Händler schwerlich damit leben kann, wenn ein Mustang mit Preisschutz nicht zeitnah zugelassen wird bzw. einen anderen Halter bekommt.

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