
also irgendwie bin ich jetzt ein wenig verwirrt...
ich versuche mal zu formulieren, wie ich das verstanden habe:
hole ich mir ein Auto beim offiziellen Ford-Händler, dann hat das Auto 2 jahre garantie. in der Konsequenz bedeutet das: geht was kaputt (außer Glühbirnen etc.), dann kann ich das bei jedem Ford-Händler in Europa kostenlos reparieren lassen.
kaufe ich mir dann den fgs (Ford garantie Schutzbrief) für das 3. bis 5. Jahr (bis 100.000 km) (kostet für den mustand 1210 euro, dann habe ich für 5 jahre meinen Seelenfrieden (selbst navi, elektrische sitzverstellung und ähnlicher Unsinn ist im fgs drin)
dann kann ich die A1 Gebrauchtwagen Garantie dranhängen (nach dem 5. Jahr, bis max zum 12. Jahr). diese deckt dann nur noch wesentliche baugruppen ab und hat laufzeitabhängige Selbstbehalte. ist aber ebenfalls bei jedem fordhändler einlösbar
wenn ich beim freien Importeur kaufe, dann habe ich dem gegenüber einen Anspruch. fliegt der Händler ab, habe ich das Problem...
wenn mir der freie Importeur eine garantieversicherung mitverkauft, dann deckt diese bestimmte baugruppen ab mit bestimmten maximalen erstattungssummen. meistens ist es so, daß ich den schaden beim Importeur melden muß, und der das Vorrecht hat, die Reparatur durchzuführen (ich muß also zu dem hin), oder er kann in Abstimmung mit der garantieversicherung freigeben, dass ich mir eine eigene Werkstatt suche, die das erledigen soll... am ende eine menge herumgeeier, statt die kaputte karre einfach bei Ford auf den Hof zu stellen, zu sagen, mach heil, und nix dazubezahlen.
daher meine Wahl: eu mit 2 jahren garantie plus fgs für 3. bis 5. jahr bis 100tkm...