Waldo Jeffers hat geschrieben: ↑19. Feb 2025, 10:52
Auf die "Wirkung" kommt es aber nunmal nicht an.
Denn bei den einen (Drogis, Alkis) sind es verhaltensbezogene Gründe, bei den Senioren altersbedingte und damit kaum beeinflussbare persönliche Gründe.
im Ergebnis kommt es sogar nur auf die Wirkung an - ist ein Verkehrsteilnehmer in seiner Wahrnehmung der Umwelt gestört, stark sehbeeinträchtigt oder neurologisch beeinträchtigt etc. kann und darf er erstmal nicht am Strassenverkehr teilnehmen - und zwar unabhängig von der Ursache (Krankheit, Sucht, Behinderung,Vorsatz oder Fahrlässigkeit) und unabhängig davon, ob das ggf. verbesserbar wäre ;
- das gilt schon für Brillenträger, die von der Polizei angehalten werden und ihre Brille/Sehhilfen nicht tragen = dürfen nicht weiterfahren;
Tragen von Sehhilfen ist übrigens im FS eingetragen = Diskriminierung ?!
- gleiches bei Medikamenteneinnahme = Diskriminierung ?! Noch nicht eingestellter Diabetes mellitus = Diskriminierung ?! Zustand nach Schlaganfall = 3 Monate Fahrverbot = Diskriminierung ?!
Waldo Jeffers hat geschrieben: ↑19. Feb 2025, 10:52
.....
Diese sind nur in engen Maßen und nur vielleicht verhaltensbedingt beeinflussbar (jeder altert, läßt nach und stirbt irgendwann) und dieser innerste Bereich des Individuums, den man vielleicht durch eine besonders gesunde Lebensführung womöglich beeinflussen kann, ist aus Gründen der Menschenwürde bei Grundrechtseingriffen oder Regelungen mit grundrechtseingreifendem Charakter der staatlichen Kontrolle entzogen.
Beides in einen Topf zu werfen ist übelste Diskriminierung.
......
Nein!
es gibt kein Menschenrecht zum Führen eine Fahrzeuges oder eine Verletzung der Menschenwürde wenn man durch mangelnde Eignung nicht mehr dazu fähig ist - egal ob krankheitsbedingt, altersbedingt oder was auch immer ;
der Erwerb des Führerscheins ist an Bedingungen gebunden, die Verlängerung ebenfalls und auch das Führen von Kraftfahrzeugen; und auch heute wird aus Anlass eines Unfalles nach amtsärztlicher Untersuchung der FS ggf. einbehalten, weil die Bedingungen nicht mehr erfüllt sind ;
Im Falle des Hörens und Sehens und auch bei neurologischen Erkrankungen kann man ja sehr vielen Menschen helfen und das wieder verbessern, was dann auch zur weiteren Teilnahme am Strassenverkehr befähigt; solche Tests/Auflagen wären also im Interesse aller Beteiligten, um die Situation zu verbessern und nicht primär um den Menschen die Führerscheine wegzunehmen;
das ist keine Verletzung der Menschenwürde, sondern es sind Regeln, die auch heute schon gelten.....
und man kann keine Diskriminierung daraus ableiten, denn dann wären alle diese Regeln ja bereits diskriminierend
es ist eigentlich auch völlig widersinnig, dass wir unsere Autos alle zwei Jahre zum TÜV bringen müssen, aber unsere Fahrtauglichkeit ein Leben lang nie mehr überprüft wird und der Sehtest, den man mit 18 mal gemacht hat, 70 Jahre später immer noch Bestand haben soll;
das ist doch eigentlich ziemlich lebensfremd oder ?
„Wenn ich die Menschen gefragt hätte was sie wollen, hätten sie gesagt, schnellere Pferde.“
(Henry Ford)