Garantieunterschie EU - US - Modell

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Pony
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Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von Pony » 23. Dez 2016, 19:03

Hallo Forengemeinde,

Ist die 2-Jährige Garantie die gleiche bei einem Importeur wie die Neuwagengarantie bei Ford EU? Oder gibt es gravierende Unterschiede zu der Werksgarantie? Vlt. Kann mich jemand aufklären.
Bisher war für mich ja immer Pro-EU die Neuwagengarantie.
Ist der Motor kalt, gib ihm Sechseinhalb :usa:

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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von listener » 23. Dez 2016, 19:47

Ist definitiv nicht das Gleiche. Was der einzelne freie Import-Händler an Garantie dazugibt hat mit der DE Ford-Werksgarantie gar nichts zu tun. Die original US-Garantie erlischt mit dem Export des US-Fahrzeug aus den USA. Deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber deinem Händler sind von dieser Regelung nicht betroffen, die musst du allerdings selber durchsetzen. Ford DE wird bei einem frei importierten US-Mustang keine Unterstützung leisten.
Grüße
Mike


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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von GC-33 » 23. Dez 2016, 23:20

listener hat geschrieben:Ist definitiv nicht das Gleiche. Was der einzelne freie Import-Händler an Garantie dazugibt hat mit der DE Ford-Werksgarantie gar nichts zu tun. Die original US-Garantie erlischt mit dem Export des US-Fahrzeug aus den USA. Deine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber deinem Händler sind von dieser Regelung nicht betroffen, die musst du allerdings selber durchsetzen. Ford DE wird bei einem frei importierten US-Mustang keine Unterstützung leisten.
Hallo Mike,

...so weit so gut
...bei meinen GRAUIMPORTEN 2005erGT und 2011erGT hatte ich keine Garantie, die ich auch nie vermisst habe
...absolut keine Mängel und Probleme in 6 bzw 5 Jahren
...bei dem 2016er bin ich mir da nicht so sicher - die Spaltmaße waren unter aller Sau und mussten bereits 2x nachgearbeitet werden
...was noch kommt, das weiß nur der Himmel

Gruß Günter
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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von listener » 24. Dez 2016, 00:00

Hallo Günter!

Freut mich dass es für dich mit den beiden “Grauen“ so gut gelaufen ist. Aber die Frage von @Pony war nun mal ob sich die beiden Garantien unterscheiden. Und das ist definitiv gegeben. Ansonsten stimme ich dir zu, die beste Garantie ist die welche man nicht in Anspruch nehmen muss.

P.S. bzw OT: Sehen wir uns am 07.01. in DAH?
Grüße
Mike


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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von GC-33 » 24. Dez 2016, 07:59

listener hat geschrieben:Hallo Günter!
P.S. bzw OT: Sehen wir uns am 07.01. in DAH?
...das mache ich vom Wetter abhängig und von der triefenden Nase Bild
...wie es jetzt ausschaut, eher nicht
Gruß Günter
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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von Pony » 24. Dez 2016, 09:52

Ich danke euch. Rein Ausstattungsvariante-technisch gesehen wird es immer interessanter sich ein US-Modell zu holen wer weiß was jetzt bei dem FL so alles ansteht bzw. Wieder für uns wegfällt.
Das mit der Garantie ist natürlich ne blöde Nummer vor allem wenn man mal die Augen nicht verschließt und sich überlegt, dass der Mustang 6 nicht Mängelfrei daher kommt. Irgendwo hat jeder Mustang seine mehr oder weniger großen Macken.
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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von O729 » 24. Dez 2016, 10:25

Pony hat geschrieben:...Das mit der Garantie ist natürlich ne blöde Nummer vor allem wenn man mal die Augen nicht verschließt und sich überlegt, dass der Mustang 6 nicht Mängelfrei daher kommt. Irgendwo hat jeder Mustang seine mehr oder weniger großen Macken.
:grins: Meiner nicht! Der hat absolut keine Macken. Das die Ponyprojektoren plötzlich mal beide nicht funktionierten war ja zum Glück nur ein Bedienfehler meinerseits (Handbremse vergessen). :Winkhappy:
Sonst bin ich rundum zufrieden und mein Pferdchen hat keine Macken oder Mängel. ...hoffe natürlich das bleibt auch so. :clap:
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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von WupperSen » 24. Dez 2016, 14:30

@Pony
******

Bitte nicht verwechseln:
- Gewährleistung
- Garantie

Gewährleistung:
- Muss jeder Händler in Europa 2 Jahre lang dem Käufer gesetzlich "gewähren".
- Wenn Du also bei einem Importeur etwas kaufts, muss er dies gewähren. Er ist zwei Jahre lang Dein Geschäftspartner.
- Wenn Du bei einem Ford-Händler kaufts, gilt das selbe. Er (und nicht Ford) ist Dein Ansprechpartner:

Garantie:
- Wird von dem Hersteller eingeräumt. Kann unterschiedlich lang sein.
- Hat NICHTS mit der Gewährleistung des Händlers zu tun.
- Ob bei einem US Import die für USA angebotene Garantie dann auch für DE Gültigkeit hat, kann ich nicht sagen.
- Es gibt aber eine Rechtsberatung dafür.

Wir sprechen also immer von Äpfeln und Birnen :-)

Schönes Fest wünsche ich.

Branko

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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von AufWunschGelöscht23 » 24. Dez 2016, 14:56

Bei einem US- Modell über einen der bekannten Händler, kann man die Ford A1 Garantie mit dazu bekommen. Im übrigen habe ich darüber eine Reparatur reguliert bekommen, welche bei jemanden mit seinem EU Modell seltsamerweise nicht übernommen wurde.
Von daher überhaupt kein Problem.

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Re: Garantieunterschie EU - US - Modell

Beitrag von KK2404 » 26. Dez 2016, 22:30

Problem bei der Gewährleistung ist, dass ab einem Zeitpunkt X eine Beweislastumkehr stattfindet. Du musst dann als Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Kauf vorlag. Speziell bei Schäden an Motor und Getriebe wird das fast unmöglich (wenn nicht vorher reklamiert). Gerade bei teuren Reparaturen beißt man sich schnell in den Allerwertesten, wenn diese nicht übernommen werden. Bei einer Garantie hast du da überhaupt keine Probleme. Ein Importeuer wird dir in der Regel eine Garantieversicherung "andrehen", die dann gerade "zufällig" die anstehende Reparatur nicht bezahlt. Oftmals ist da nur Karosse und Motor enthalten. Der oft verwendete Zusatz "Ausschluß bei unsachgemäßer Verwendung" lässt alle Entscheidungen seitens der Versicherung offen.

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