Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Der feige Unfallflüchtige hat durch die Flucht seine Grundrechte aufgegeben! Das wäre mal ein Ansatz für gerechte Justiz.
Nicht immer nur die Verbrecher schützen und hofieren. Sondern den Opfern helfen!
Ich werde meine Dash Cam Aufnahmen notfalls auch für so etwas wie "Selbstjustiz" nutzen, falls ich mal auf einem fremd verschuldeten Schaden sitzen bleibe...
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Ich werde meine Dash Cam Aufnahmen notfalls auch für so etwas wie "Selbstjustiz" nutzen, falls ich mal auf einem fremd verschuldeten Schaden sitzen bleibe...
- Harry K.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
@blueliner
Woher weißt Du, was sich sonst noch für Videomaterial auf der Speicherkarte befunden hat, das möglicherweise gegen die Grundrechte von Unbeteiligten verstoßen hat?
Woher weißt Du, was sich sonst noch für Videomaterial auf der Speicherkarte befunden hat, das möglicherweise gegen die Grundrechte von Unbeteiligten verstoßen hat?
Gruß Harald
- blueliner
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
von Frank, außer er hat uns alle beim Bier angelogen, gehe ich mal nicht davon aus.
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- Harry K.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Na dann muss es ja stimmen.blueliner hat geschrieben:von Frank, außer er hat uns alle beim Bier angelogen, gehe ich mal nicht davon aus.

Gruß Harald
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Ja, denn wir haben das Video uns alle angesehen in Pullman. was soll den da noch drauf sein, wen er aus dem Wagen filmt? Der Depp kam ihm entgegen, also bitte, kurz das Kennzeichen, der fliegende Speigel, das wars.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Genau, und was hat es ihm nochmal gebracht?blueliner hat geschrieben:Ja, denn wir haben das Video uns alle angesehen in Pullman. was soll den da noch drauf sein, wen er aus dem Wagen filmt? Der Depp kam ihm entgegen, also bitte, kurz das Kennzeichen, der fliegende Spiegel, das wars.
Verfahren wurde trotzdem eingestellt, aber ich glaube wenigstens die Versicherung hat gezahlt....

Schon mal bei U-Tube so Videos ohne geschwärzte Schilder gesehen? Die haben dann Titel wie "Idiot auf der Autobahn"...wdakar hat geschrieben:Jungs macht Euch nicht zu viele Gedanken. Die Videos brauchen wir doch alle erst, wenn wir Probleme haben, unsere Unschuld am Unfall zu beweisen. Und die Videos werden überschrieben, wenn die SD Karte voll ist, bei 32 GB eben früher als bei 128 GB.....

(was dann zwar meist auch stimmt, aber irgendwie doch problematisch ist)
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Hauptsache war ja, dass der Schaden ersetzt wurde. Dass es eingestellt wurde gegen €100.- weil die Staatsanwältin von der Schwester desRechsanwaltes des Beklagten immer günstig Filets kauft, sowas ist eben hier und da üblich.
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Also:
Gebt mir eine DashCam die nach einem zu definierendem Vorfall (ungewöhnliche G-Kräfte) 60s vor und nach dem Ereignis speichert (von mir aus auch nur vor Gericht zu öffnen) und ich rüste meinem gesamten LKW Fuhrpark damit aus.
Denn erst, wenn Ihr mit Schwerverkehr unterwegs seit, merkt Ihr, dass nach Unfällen fast immer gelogen wird. Und das nicht zu knapp.
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...wenn Deine Frau morgens bei Regen vor dem Mustang steht und sich nicht traut den Wagen zu öffnen…dann hast Du das richtige Auto gekauft!
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Das gibt es leider noch nicht.Goedi hat geschrieben:Also:
Gebt mir eine DashCam die nach einem zu definierendem Vorfall (ungewöhnliche G-Kräfte) 60s vor und nach dem Ereignis speichert (von mir aus auch nur vor Gericht zu öffnen) und ich rüste meinem gesamten LKW Fuhrpark damit aus.
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Aber: Erkundige Dich mal nach dem KIENLE UDS Typzeichen KBA 90380 (UDS = Unfall Daten Schreiber)
Das Teil kostet ca. 50,-€ und speichert alle Unfall relevanten Daten manipulationssicher. Dazu eine "normale" DashCam.
Aus beiden Geräten kann ein Gutachter den Unfallvorgang richtig zuordnen...
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Aufnahmedauer und Cliplänge sind nicht das gleiche.
Achso, warum soll ich mich einschränken?
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
... ne, eben nicht. So ne 128 GB Karte zeichnet stundenlang auf und genau das ist eben nicht erlaubt. Du musst so einstellen, dass immer nur genau ein z.B. 30 sek-Schnipsel aufgezeichnet bleibt.Panomatic hat geschrieben:Und in welcher Sprache? In unserer „Bananenrepublick“TL_Alex hat geschrieben:..: Ich glaub ich mach hinten einen Kennzeichenhalter mit
"Ich verbiete Ihnen mich zu filmen"
Ich hab in jedem Fahrzeug eine Kamera. Sogar auf dem Fahrrad.
Jede ist so eingestellt, das wenn die Speicherkarte voll ist, die Aufzeichnung überschreibt. Damit ist das Gesetz befolgt ...
Viele Grüße, Thomas
bis 05/23 2017er Fastback EcoBoost (EU), atoll-blau, MT, PP2, Parkpiepser vorn, Streifen oben und seitlich, Dotz Revvo Dark, Eagle F1 265/40x19, Spurplatten 5 mm, Koni SpecialActive, Domstrebe
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Re: Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zulässig
Was für ein schönes Wort: scheingeilig
Ewig währt am längsten