Interessant.
Also wenn man das
hier beim VDAso liest, dann ist es ja wohl so, dass man den derzeit gültigen, auf das NEFZ abgestimmte, CO2 Grenzwert von 95g/km, bis zu dem ein Kfz steuerbefreit ist, auch ab 1.9.18 nicht ändert und an WLTP anpasst.
Man müsste ja einen neuen Grenzwert, der auf WLTP abgestimmt ist, ermitteln (der wohl entsprechend höher ist). Aber da man ja noch nicht weiß, wie die Flottenwerte aussehen werden auf deren Basis man einen Grenzwert bestimmt, lässt man alles so wie es ist.
Ich stelle mir das so vor:
Das heißt bis 31.08.18 ist für nach NEFZ homologierte Fahrzeuge die besteuerbare Differenz zum Grenzwert einfach zu ermitteln.
Ist ein Fahrzeug nach WLTP homologiert, muss der WLTP Wert jetzt auf NEFZ zurückgerechnet werden. Ich kann mir vorstellen, dass dann rechnerisch (wie auch immer die Berechnung aussieht) eben für einen Wert X nach
WLTP ein Wert X+Y für
NEFZberechnet herauskommt. In dem Fall dann aus 259g/km
WLTP = 307g/km
NEFZberechnet.
Offensichtlich gibt es aber ja auch einen tatsächlich ermittelten Wert nach NEFZ für den Mustang (hier 270g/km). Und ich würde behaupten, dass dann zumindest bis 31.08.2018 auch dieser Wert herangezogen werden müsste.
Ab 01.09. dann halt der
WLTP als
NEFZberechnet, weil ab dann nur noch das WLTP Verfahren zulassungsfähig ist, und eventuell vorhandene real ermittelte NEFZ Werte fallen hinten runter....
Wenn ab Herbst 2017 der realitätsnähere Testzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) zum Einsatz kommt, erhöhen sich die nominalen CO2-Emissionen auf dem Papier – Experten gehen von durchschnittlich rund 20 Prozent aus. Da ein genauer Durchschnittswert nicht vorliegen wird, bevor alle Fahrzeuge nach dem WLTP-Verfahren zertifiziert sind, hat sich die Europäische Kommission mit Blick auf ihre CO2-Gesetzgebung bis Ende 2020 entschieden, nicht den CO2-Grenzwert für neue Pkw-Modelle anzupassen, sondern deren im WLTP ermittelte Emissionen jeweils zurückzurechnen, als wären sie NEFZ-Werte. Dies wird mit Hilfe einer Software geschehen, die vom EU-Forschungszentrum „Joint Research Centre“ (JRC) entwickelt wurde. Da diese zurückgerechneten NEFZ-Werte jedoch auf den strengeren Rahmenbedingungen des WLTP-Testverfahrens basieren, werden sie leicht höher ausfallen als gemäß dem ursprünglichen Testablauf. Für diejenigen, die künftig also CO2-Emissionswerte vergleichen, bietet es sich daher an zu beachten, ob das Fahrzeug noch nach den bisherigen NEFZ-Anforderungen oder schon nach WLTP zertifiziert wurde.