Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
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Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Hallo Pony Gemeinde,
hat von euch jemand Erfahrung mit dem Rücktritt von seiner Fahrzeugbestellung?
Ich habe von meinem FFH nach über 2 Monten noch keine VIN oder ähnliches erhalten. Jetzt habe ich genau mein Pony bei einem anderen FFH im Pool gesehen!
Kennt sich jemand mit den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Rücktritts aus?
Gruß Terence
hat von euch jemand Erfahrung mit dem Rücktritt von seiner Fahrzeugbestellung?
Ich habe von meinem FFH nach über 2 Monten noch keine VIN oder ähnliches erhalten. Jetzt habe ich genau mein Pony bei einem anderen FFH im Pool gesehen!
Kennt sich jemand mit den rechtlichen Rahmenbedingungen eines Rücktritts aus?
Gruß Terence

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Ich würde ihn fragen, ob er den besorgen kann. Oder den Kaufvertrag durchlesen.
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Ein Rücktritt ist wohl nur möglich, wenn du einen verbindlichen Liefertermin hast und dieser trotz schriftlicher Fristsetzung überschritten wurde. Der Händler wird aber beim Abschluss des Kaufvertrages keinen festen Termin vereinbart haben... Also in den sauren Apfel beißen und warten...
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Das mit dem besorgen hört sich gut an, werde ich mal nachfragen. Das mit dem durchlesen des Kaufvertrages habe ich natürlich getan, ist aber leider nicht immer Eindeutig, daher ja meine Frage ans Form.
Terence
Terence

Gruß Terence
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Genau so sieht's aus...Paraffinium hat geschrieben:Ein Rücktritt ist wohl nur möglich, wenn du einen verbindlichen Liefertermin hast und dieser trotz schriftlicher Fristsetzung überschritten wurde. Der Händler wird aber beim Abschluss des Kaufvertrages keinen festen Termin vereinbart haben... Also in den sauren Apfel beißen und warten...
Viele Grüße
Michael
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Michael

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Also ich hab meinem Anfang Januar Bestellt (Ecoboost)...nachdem ich bis Juni keine VIN hatte und mein Händler mir in einem Telefongespräch erzählt hat, dass immer noch kein Licht am Ende des Tunnels ist, hab ich ganz offen gefragt ob ich vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Hatte am selben Tag einen 1:1 gleichen Mustang entdeckt der schon in Produktion war und nur 800€ teurer (dafür GT
)
Mein Händler mit dem ich ein sehr gutes Verhältnis habe, hat dem dann zugestimmt weil er meine Situation gut verstehen kann. Ist auch Mustang Fahrer. Aber das ist natürlich vermutlich eher die Ausnahme...
Wenn man es mit einer Rechtsanwalt-Brille sieht, dann können auf einen Aufwandskosten bis zu 10% des Verkaufspreises zukommen. Hab ich damals irgendwo im Netz gelesen. Aber somit ist es auf jeden Fall theoretisch möglich. Ob man natürlich einfach mal knapp 5.000€ so hinblättern möchte um bisschen früher ein Auto zu haben müssen andere entscheiden
Achja...mein neu bestelltes Auto hat seit gestern einen Platz auf nem Boot und sollte bis zum 11.08. beim Händler stehen

Mein Händler mit dem ich ein sehr gutes Verhältnis habe, hat dem dann zugestimmt weil er meine Situation gut verstehen kann. Ist auch Mustang Fahrer. Aber das ist natürlich vermutlich eher die Ausnahme...
Wenn man es mit einer Rechtsanwalt-Brille sieht, dann können auf einen Aufwandskosten bis zu 10% des Verkaufspreises zukommen. Hab ich damals irgendwo im Netz gelesen. Aber somit ist es auf jeden Fall theoretisch möglich. Ob man natürlich einfach mal knapp 5.000€ so hinblättern möchte um bisschen früher ein Auto zu haben müssen andere entscheiden

Achja...mein neu bestelltes Auto hat seit gestern einen Platz auf nem Boot und sollte bis zum 11.08. beim Händler stehen

- Klammer
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
AGBs durchlesen ... Meist muss der Händler eine Auftragsbestätigung erstellen. Versäumt er dieses (und das versäumen viele Händler) ist der Kunde ab ca. 6 Wochen nicht mehr an seine Bestellung gebunden!
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Also jetzt Mal allen Ernstes:
Du bestellst ein Auto, schließt einen Vertrag ab bei vollem Bewußtsein, dass Du 7 - 9 Monate warten musst.
Dann siehst Du etwas, was Dir besser gefällt und meinst, Du wärst nicht mehr gebunden bzw. versuchst, mit fadenscheinigen Argumenten aus dieser Verpflichtung hraus zu kommen?
Was ist das denn für ein Geschäftsgebahren? Halte ich nicht wirklich für seriös.
Wenn alle so denken und handeln würden, wäre unsere Wirtschaft im Eimer.
Du bestellst ein Auto, schließt einen Vertrag ab bei vollem Bewußtsein, dass Du 7 - 9 Monate warten musst.
Dann siehst Du etwas, was Dir besser gefällt und meinst, Du wärst nicht mehr gebunden bzw. versuchst, mit fadenscheinigen Argumenten aus dieser Verpflichtung hraus zu kommen?
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Viele Grüße
Dieter

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- Cayuse
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Dass der Händler dir nach 2 Monaten noch keine VIN genannt hat, berechtigt sicher nicht zum Rücktritt vom Vertrag/Auftrag/Bestellung.
Was meinst du, wie viele Neuwagen jedes Jahr bestellt und verkauft werden, ohne dass der Kunde vor der Übergabe die VIN genannt bekommt.
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Es ist durchaus nicht so, dass ein unverbindlicher Liefertermin Beliebigkeit bedeutet.
6 Wochen nach dessen Überschreitung kann der Rücktrittsprozess beginnen, wobei der erste Schritt die Verzugssetzung des Händler ist.
Wer hingegen überhaupt keinen Liefertermin im Vertrag hat --> Selber schuld!
Grüße
Martin
PS: Wie schon geschrieben wurde, hat das nichts mit der Nennung der VIN zu tun. Es sei denn, dass das zu den explizit vereinbarten Vertragsbestandteilen gehört.
6 Wochen nach dessen Überschreitung kann der Rücktrittsprozess beginnen, wobei der erste Schritt die Verzugssetzung des Händler ist.
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PS: Wie schon geschrieben wurde, hat das nichts mit der Nennung der VIN zu tun. Es sei denn, dass das zu den explizit vereinbarten Vertragsbestandteilen gehört.
- Waldo Jeffers
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Mit der ersten Antwort von @MarioEnrico67 ist alles gesagt. Nur noch nicht von jedem hier. 


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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Ohne Worte
Wer keine Antworten auf konkret gestellte Fragen liefern kann, sollte eventuell nichts schreiben.
Danke

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Gruß Terence
- Waldo Jeffers
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Oh, das konnte ich. Nur stand es schon da. 
Das ich das etwas pointiert hin geschrieben habe, lag daran, dass Du uns einen so lückenhaften Sachverhalt geschildert hast, dass man dazu nahezu alles schreiben kann. Daher hat die erste Antwort für mich gepasst wie die Faust aufs Auge. Dem einen machen solche Fred-Rätselspiele Spaß, mir eben nicht. Und das traue ich mich dann auch zu schreiben.

Das ich das etwas pointiert hin geschrieben habe, lag daran, dass Du uns einen so lückenhaften Sachverhalt geschildert hast, dass man dazu nahezu alles schreiben kann. Daher hat die erste Antwort für mich gepasst wie die Faust aufs Auge. Dem einen machen solche Fred-Rätselspiele Spaß, mir eben nicht. Und das traue ich mich dann auch zu schreiben.

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Du hast rechtlich einen verbindlichen Vertrag geschlossen. Im Vertrag wird ein Lieferdatum stehen, ganz egal ob dort "unverbindlich" steht, daran bist du erst mal gebunden. Ist das X Wochen überschritten kannst du anfangen mit Mahnen, Nachfrist setzen, usw. Dann ist auch ein Rücktritt irgendwann möglich.
Aber momentan kannst du nur in das Kleingedruckte schauen, was dort an Strafen/Schadensersatz an den Händler steht bei Rücktritt vom Vertrag. Wenn du einen guten Draht zum Händler hast, probiere das einfach auf privatem Wege zu klären mit Ankauf des Fahrzeugs vom anderen Händler.
Aber genau genommen musst du momentan einfach warten. Sehe es mal so: Dein bestelltes Auto wird extra nur für dich gebaut, das ist dann eine ganz besondere Bindung
Aber momentan kannst du nur in das Kleingedruckte schauen, was dort an Strafen/Schadensersatz an den Händler steht bei Rücktritt vom Vertrag. Wenn du einen guten Draht zum Händler hast, probiere das einfach auf privatem Wege zu klären mit Ankauf des Fahrzeugs vom anderen Händler.
Aber genau genommen musst du momentan einfach warten. Sehe es mal so: Dein bestelltes Auto wird extra nur für dich gebaut, das ist dann eine ganz besondere Bindung

Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren

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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Ihr habt natürlich alle recht!
Im Nachhinein frage ich mich, warum ich hier so eine Frage stelle und warum ich nicht einfach entspannt bleiben kann und mich in aller Ruhe auf meinen Mustang freue?
Die Antwort können sich die Meisten hier wohl selber geben.
Die Zeit ohne Pony verlangsamt sich in die Vergangenheit
Im Nachhinein frage ich mich, warum ich hier so eine Frage stelle und warum ich nicht einfach entspannt bleiben kann und mich in aller Ruhe auf meinen Mustang freue?
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Gruß Terence
- Ace
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Glaub mir, sobald du das erste mal den Startknopf drückst, ist alles was davon passiert sowieso schnell vergessen
Wenn dein Wagen auf MY2019 rutscht, ist das ja auch gar nicht mal schlecht z.B. wegen der B&O Play Soundanlage
Komm doch sonst einfach mit nach Steinhude, dann kannst du schon mal Ponyluft schnuppern

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- Waldo Jeffers
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
Jetzt muss ich doch noch mal, obwohl ich dem ein oder anderen damit wohl auf den Zeiger gehe.
Dadurch, dass der geschilderte Sachverhalt so lückenhaft ist, sind auch etliche andere gut gemeinte Tipps womöglich komplett falsch. Weil sie Dinge voraus setzen, die wegen der lückenhaften infos hier nicht fest stehen.
Man hilft damit dem Fragesteller nicht, führt ihn evtl. sogar auf Abwege. Der Rate-Fred wird auf diese Weise komplett sinnlos.
Er kann sogar schaden, dann nämlich, wenn spätere Leser die mit vielen ???? versehenen Variablen nicht erkennen und die erteilten Infos als allgemeine Wahrheit nehmen, was sie nicht sind.
Die erste Antwort, ich wiederhole mich, war daher die Beste. Eine zweite Antwort im Fred war noch schlau und richtig (nicht von mir, ich hab hier ja nur gemeckert), aber diese zweite gute Antwort ging hier bezeichnender Weise unter.
Meine Bitte, ganz allgemein und wirklich gut gemeint:
Wenn man schon Fragen oder eine Bitte um Hilfe hat, sollte man sich bemühen, den Sachverhalt klar und vollständig zu beschreiben. Dann kann einem besser geholfen werden und es kommen ganz sicher wertvolle Antworten, die ja hinterher auch anderen helfen können.

Dadurch, dass der geschilderte Sachverhalt so lückenhaft ist, sind auch etliche andere gut gemeinte Tipps womöglich komplett falsch. Weil sie Dinge voraus setzen, die wegen der lückenhaften infos hier nicht fest stehen.
Man hilft damit dem Fragesteller nicht, führt ihn evtl. sogar auf Abwege. Der Rate-Fred wird auf diese Weise komplett sinnlos.
Er kann sogar schaden, dann nämlich, wenn spätere Leser die mit vielen ???? versehenen Variablen nicht erkennen und die erteilten Infos als allgemeine Wahrheit nehmen, was sie nicht sind.
Die erste Antwort, ich wiederhole mich, war daher die Beste. Eine zweite Antwort im Fred war noch schlau und richtig (nicht von mir, ich hab hier ja nur gemeckert), aber diese zweite gute Antwort ging hier bezeichnender Weise unter.
Meine Bitte, ganz allgemein und wirklich gut gemeint:
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
War letztes Wochenende schon beim Ponytreff. Sehr schön, aber wenn man selber mit seinem alten Esel unterwegs ist.
Daher habe ich mit offenem Visier gespielt und gehofft früher an ein Pony zu kommen. Soll wohl nicht sein und meins wartet dann hoffentlich irgendwann auf mich.

@Waldo: ja, sollte man hier unbedingt berücksichtigen und seine Frage inclusive Sachverhalt ausführlich schildern. Werde ich mir für die Zukunft merken, im jetzigen Fall hat es sich eh erledigt.
Abwarten und viel Tee trinken
Daher habe ich mit offenem Visier gespielt und gehofft früher an ein Pony zu kommen. Soll wohl nicht sein und meins wartet dann hoffentlich irgendwann auf mich.



@Waldo: ja, sollte man hier unbedingt berücksichtigen und seine Frage inclusive Sachverhalt ausführlich schildern. Werde ich mir für die Zukunft merken, im jetzigen Fall hat es sich eh erledigt.
Abwarten und viel Tee trinken

Gruß Terence
- Wuschel
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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
und wenn du dann, dein nach deinen Wünschen extra gebautes Pony hast, kannst du voller Stolz, ein Aluschild in der Art, wie ich es habe anbringen.


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Re: Rücktritt von der Fahrzeugbestellung?
@Terence McQueen : Ich hatte mein Gequatsche wirklich nur gut gemeint. Erst mit mehr info hätte man einen konkreten Ratschlag geben können.
Aber wenn es sich schon erledigt hat und Du noch warten musst, kann ich Dich nur damit trösten, dass Du mit der Warterei nicht allein bist.
Ich hatte damals am 15.7. bestellt und erst am 10.2. konnte ich das Auto dann zugelassen vom Händler abholen. Also fast 7 Monate und da gab es Kollegen, die zeitweilig noch länger warten mussten.
Aber wenn es sich schon erledigt hat und Du noch warten musst, kann ich Dich nur damit trösten, dass Du mit der Warterei nicht allein bist.
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