Line Lock-Zähler?

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Gelöschter Benutzer
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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von Gelöschter Benutzer » 5. Dez 2015, 18:03

Da die dicken Reifen hinten ja nicht gerade besonders billig sind, würde ich das Line Lock nur benutzen, wenn ich eh neue Hinterreifen brauche.
Dann kann man kurz vor´m Reifenhändler noch schnell das restliche Profil der Altreifen verheizen..
Aber ansonsten einfach mal so zwischendurch 500 Euronen zum Spaß verbrennen??
Das Geld vertanke ich lieber, da habe ich definitiv mehr davon....

nici356
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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von nici356 » 5. Dez 2015, 18:20

@4banger

war 1 Flüchtigkeitsfehler...sorry :grins:

"Setzen 6" :LOLUGLY:
Viper-Forum:
Smart in Ansaugtrakt! Wie kriege ich den da raus???

martins42
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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von martins42 » 5. Dez 2015, 22:03

mc lane hat geschrieben::ugly2:

:shrug: ich habe keine Ahnung, wo man das genau über obd auslesen kann, aber abgespeichert wird das sicher. im us-forum gab es eine lange Diskussion darum, dass Ford die garantie auf null setzt, wenn man LL nutzt, also werden die ( :Ford: ) das abspreichern.
Das mit der Garantie halte ich für ein Gerücht, sowohl nach amerikanischen, aber insbesondere nach deutschem Recht. Da wird wieder mal viel vermutet und Gerüchte verbreitet, die an den Haaren herbeigezogen sind.
Garantieausschlüsse sind z.B. Nutzung im Motorsport. Das manche Features "nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen sind" - siehe Handbuch - stellt keine Verbindung zur Garantie her. Da müssten viel (!) explizitere Hinweise hin. Damit da ein Garantieausschluss stattfindet, müsste das schon beim Aktivieren im Menü als Hinweis kommen.
Es steht ja auch nirgendwo, dass man beim Drehen in den roten Bereich was kaputtmachen könnte. Da die Leute heutzutage noch nicht mal mehr Ölstandkontrolle lernen, kann auch kein Hersteller technisches Verständnis für Drehzahlgrenzen voraussetzen. Auch häufigere Drehen in den Begrenzer kann nur leichte Fahrlässigkeit sein, die keinen Garantieausschluss bedingt. Wenn man schon ein Fahrzeug, wo Nenndrehzahl und Begrenzer so eng beianander sind, an das gemeine Volk verkauft, dann muss das Produkt das auch aushalten. Ansonsten müssten da explizite Belehrungen über diese (mangelhafte) Produkteigenschaft bzgl. der Garantie stattfinden.
mc lane hat geschrieben: wenn es denn aber wirklich ein gebrauchter von privat sein soll: einfach mal bei der besichtigung locker mit dem Verkäufer quatschen, und so was fragen wie: ich hab da gelesen, dass die Autos son burn out Feature haben sollen, stimmt das? hat der das? kannste das mal vorführen. wenn der dann mit Begeisterung und Routine das hier :atom: vorführt, dann nix wie :schock:
Verkäufer der nen Burnout vorführt? Hmmm, sicher. Die kriegen zur Zeit schon den Arsch gehauen wegen der unverhältnismäßig hohen Anzahl an Probefahr-Kilometer

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mc lane
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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von mc lane » 6. Dez 2015, 08:24

martins42 hat geschrieben:
mc lane hat geschrieben::ugly2:

:shrug: ich habe keine Ahnung, wo man das genau über obd auslesen kann, aber abgespeichert wird das sicher. im us-forum gab es eine lange Diskussion darum, dass Ford die garantie auf null setzt, wenn man LL nutzt, also werden die ( :Ford: ) das abspreichern.
Das mit der Garantie halte ich für ein Gerücht, sowohl nach amerikanischen, aber insbesondere nach deutschem Recht. Da wird wieder mal viel vermutet und Gerüchte verbreitet, die an den Haaren herbeigezogen sind.
Garantieausschlüsse sind z.B. Nutzung im Motorsport. Das manche Features "nicht für die Nutzung auf öffentlichen Straßen vorgesehen sind" - siehe Handbuch - stellt keine Verbindung zur Garantie her. Da müssten viel (!) explizitere Hinweise hin. Damit da ein Garantieausschluss stattfindet, müsste das schon beim Aktivieren im Menü als Hinweis kommen.
Es steht ja auch nirgendwo, dass man beim Drehen in den roten Bereich was kaputtmachen könnte. Da die Leute heutzutage noch nicht mal mehr Ölstandkontrolle lernen, kann auch kein Hersteller technisches Verständnis für Drehzahlgrenzen voraussetzen. Auch häufigere Drehen in den Begrenzer kann nur leichte Fahrlässigkeit sein, die keinen Garantieausschluss bedingt. Wenn man schon ein Fahrzeug, wo Nenndrehzahl und Begrenzer so eng beianander sind, an das gemeine Volk verkauft, dann muss das Produkt das auch aushalten. Ansonsten müssten da explizite Belehrungen über diese (mangelhafte) Produkteigenschaft bzgl. der Garantie stattfinden.
mc lane hat geschrieben: wenn es denn aber wirklich ein gebrauchter von privat sein soll: einfach mal bei der besichtigung locker mit dem Verkäufer quatschen, und so was fragen wie: ich hab da gelesen, dass die Autos son burn out Feature haben sollen, stimmt das? hat der das? kannste das mal vorführen. wenn der dann mit Begeisterung und Routine das hier :atom: vorführt, dann nix wie :schock:
Verkäufer der nen Burnout vorführt? Hmmm, sicher. Die kriegen zur Zeit schon den Arsch gehauen wegen der unverhältnismäßig hohen Anzahl an Probefahr-Kilometer
zum Thema line lock und warranty: https://www.google.co.uk/?gws_rd=ssl#q= ... d+warranty


:grins: https://media.ford.com/content/fordmedi ... -lock.html

Quote: "Electronic line-lock for 2015 Mustang GT is intended for use only on racetracks. Racing your vehicle will void your warranty." (last 2 lines) :ciao:

für uns hier in :deutsch: bringt der blick ins :RTFM: http://www.fordservicecontent.com/Ford_ ... 7_2015.pdf

wichtige info: :shock:

auf seite 7 und 8: Zitat:"DATENAUFZEICHNUNG
Eine Vielzahl elektronischer Komponenten
Ihres Fahrzeugs enthalten Datenspeicher,
die technische Informationen über
Fahrzeugzustand, Ereignisse und
Störungen temporär oder dauerhaft
speichern.
Diese technischen Informationen
dokumentieren im Allgemeinen den
Zustand eines Bauteils, eines Moduls, eines
Systems oder der Umgebung:
• Betriebszustände von
Systemkomponenten (z. B.
Füllstände).
• Statusmeldungen des Fahrzeugs und
von dessen Einzelkomponenten (z. B.
Radumdrehungszahl/Geschwindigkeit,
Bewegungsverzögerung,
Querbeschleunigung).
• Störungen und Defekte in wichtigen
Systemkomponenten (z. B. Licht und
Bremsen).
• Reaktionen des Fahrzeugs in speziellen
Fahrsituationen (z. B. Auslösen eines
Airbags, Einsetzen der
Stabilitätsregelungssysteme).
• Umgebungszustände (z. B.
Temperatur).
Diese Daten sind ausschließlich
technischer Natur und dienen der
Erkennung und Behebung von Störungen
sowie der Optimierung von
Fahrzeugfunktionen. Bewegungsprofile
über gefahrene Strecken können aus
diesen Daten nicht erstellt werden.
Wenn Serviceleistungen in Anspruch
genommen werden (z. B. bei
Reparaturleistungen, Serviceprozessen,
Garantiefällen, Qualitätssicherung),
können diese technischen Informationen
von Mitarbeitern des Servicenetzes
(einschließlich Hersteller) aus den Ereignis und
Störungsdatenspeichern mit
speziellen Diagnosegeräten ausgelesen
werden. Dort erhalten Sie bei Bedarf
weitere Informationen. Nach einer
Störungsbehebung werden die
Informationen im Störungsspeicher
gelöscht oder fortlaufend überschrieben.
Bei der Nutzung des Fahrzeugs sind
Situationen denkbar, in denen diese
technischen Daten in Verbindung mit
anderen Informationen (Unfallprotokoll,
Schäden am Fahrzeug, Zeugenaussagen
etc.) - gegebenenfalls unter Hinzuziehung
eines Sachverständigen -
personenbeziehbar werden könnten.
Zusatzfunktionen, die mit dem Kunden
vertraglich vereinbart werden (z. B.
Fahrzeugortung im Notfall), erlauben die
Übermittlung bestimmter Fahrzeugdaten
aus dem Fahrzeug."

in bezug auf den kauf eines gebrauchten :pony: ging mein hinweis, mal locker mit dem Verkäufer quatschen, so von wegen line lock vorführen, in die Richtung "bei kauf von privat". kauf man das dingen gebraucht beim Händler wird man den ja wohl sich ohnehin nur mit dem rest der originalgarantie plus den fgs obendrauf oder der a1 Gebrauchtwagen garantie verkaufen lassen. da braucht man sich dann keine sorgen machen...

:Bier:
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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von martins42 » 6. Dez 2015, 12:05

@mc lane

Wie auch die amerikanischen Kommentare schon klarstellen, stellt

Quote: "Electronic line-lock for 2015 Mustang GT is intended for use only on racetracks. Racing your vehicle will void your warranty." (last 2 lines)

keine Verbindung zwischen der Line-Lock-Funktion und der Garantie her! Sondern zwischen Renneinsatz und der Garantie, und das völlig unabhängig vom Einsatz des Line-Lock.
But what, exactly, is racing? Brian Cotter, global Mustang communications coordinator, wrote via email, "If you are using this feature in an actual race (ex. at a drag strip vs. your neighbor’s Camaro) this would create a problem from a warranty standpoint."

Cotter further explained, "[T]here is nothing wrong with testing the capabilities of the Mustang in a non-race environment. You could, for instance, test your quarter-mile time on a closed-course. This would be permissible because you aren’t competing against any other car OR against a predetermined time, etc."
Mal davon ab, dass so was in eine Werbeseite rein zu schreiben soviel rechtliche Relevanz hat, als wenn ich es in einem Klo an die Wand schreiben. Selbst mit solchen Dingen im Handbuch steht der Hersteller auf dünnem Eis. Relevant ist erst mal, was in den Garantiebedingungen steht, nichts anderes. Das ist der Vertrag der geschlossen wurde. Wir sind nicht auf nem Bazar, wo Rechtsbeziehungen durch Hören-Sagen entstehen.

Das jede Menge technische Informationen in den Bordsystem dauerhaft gespeichert werden ist nichts neues, hat auch erst mal mit der Sache nichts zu tun, außer dass es Nachweismöglichkeiten des Herstellers erhöht.

Aber bleiben wir noch beim Handbuch. Wo siehst du im deutschen Handbuch den Bezug zwischen Line Lock Einsatz und Garantie? Du verweisst nun explizit drauf. Oder ging es dir nur um die bekannte Info der Datenspeicherung.

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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von Vau8 » 6. Dez 2015, 13:37

Ich wäre jedenfalls vorsichtig bei der LL-Nutzung an der Ampel. Heutzutage wird man schneller geknipst oder gevideotet als man gucken kann.
Schon sieht man sich im Netz, und das dann auch noch mit kennzeichen.

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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von Auf_Wunsch_gelöscht6 » 6. Dez 2015, 17:31

Vau8 hat geschrieben:Ich wäre jedenfalls vorsichtig bei der LL-Nutzung an der Ampel. Heutzutage wird man schneller geknipst oder gevideotet als man gucken kann.
Schon sieht man sich im Netz, und das dann auch noch mit kennzeichen.
Wobei fraglich ist ob das verwendet werden darf weil die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Autobesitzers stattfand.
Das Problem ist ja bekannt im Zusammenhang mit den Dash-Cams.
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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von Ace » 6. Dez 2015, 17:42

Laut Bedienungsanleitung darf werder Trackmode, Line Lock oder gar ESP Sportmodus (Taste schnell doppelt drücken) im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Ich denke mal man hat nur ein Problem wenn es dann zu einem Unfall oÄ kommt, aber abseits davon kann man in DE höchstens für Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung drangekriegt werden dafür. Sowas wie "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" halte ich unwahrscheinlich, aber bin auch kein Anwalt
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren :Winkhappy:

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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von wdakar » 6. Dez 2015, 17:55

Irgendwie dachte ich Mustang-Fahrer sind toleranter, vor Allem gegenüber Menschen, die die gleiche Passion teilen...

:Hä: :Hä: :Hä:

Irgendwie traurig, dass wir ein "Laissez faire" nicht hinbekommen...
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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von mc lane » 6. Dez 2015, 17:58

ja, bleibt aber eine frage:
auch wenn wir ja heute fast dauerüberwacht sind...
wie mache ich denen bei Ford klar, wenn ich line lock genutzt habe und anschließend auf meinem privaten dragstrip (ohne gegen einen camaro anzutreten :doh: ) mal teste, was mein :pony: so hergibt, dass das kein garantievernichtendes rennen war. im Auto werden ja nur LL und die Motor und getriebedaten gespeichert, und dann werden die behaupten: rennen gefahren, daher garantie platt (ich bin da entspannt, habe mir das dingen weder für Burnout noch für rennen fahren bestellt)
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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von Vau8 » 6. Dez 2015, 18:02

Monkalamar hat geschrieben:
Vau8 hat geschrieben:Ich wäre jedenfalls vorsichtig bei der LL-Nutzung an der Ampel. Heutzutage wird man schneller geknipst oder gevideotet als man gucken kann.
Schon sieht man sich im Netz, und das dann auch noch mit kennzeichen.
Wobei fraglich ist ob das verwendet werden darf weil die Veröffentlichung ohne Zustimmung des Autobesitzers stattfand.
Das Problem ist ja bekannt im Zusammenhang mit den Dash-Cams.
Sehe ich eigentlich genau so. Wenn sich aber keiner dran hält bist du erst mal im Netz. Siehe http://www.autogespot.de/ oder die ganzen
Unfallszenen auf YT.

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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von martins42 » 6. Dez 2015, 21:48

Ace hat geschrieben:Laut Bedienungsanleitung darf werder Trackmode, Line Lock oder gar ESP Sportmodus (Taste schnell doppelt drücken) im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Ich denke mal man hat nur ein Problem wenn es dann zu einem Unfall oÄ kommt, aber abseits davon kann man in DE höchstens für Lärmbelästigung und Umweltverschmutzung drangekriegt werden dafür. Sowas wie "gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr" halte ich unwahrscheinlich, aber bin auch kein Anwalt
Diese Floskeln im Handbuch sind im wesentlichen Selbstschutz des Herstellers, dass sie Fahrer nicht animieren unnötige Risiken einzugehen, da will man keinesfalls in die Haftung kommen.
Im Sinne der StVO dürfte die Wirksamkeit davon ziemlich gegen 0 gehen. Ist aber völlig egal, weil wenn unter Kontrollverlust eine Crash baut hat man automatisch mindestens gegen §1 und §2 Abs. 1 der StVO verstoßen. Das nachweisbare Abschalten von Schutzvorrichtungen kann aber aus normaler Fahrlässigkeit grobe machen, weil man ja bewusst das Risiko eingegangen ist.

Hat aber alles nichts mit der Garantie zu tun.

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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von martins42 » 6. Dez 2015, 22:06

mc lane hat geschrieben:ja, bleibt aber eine frage:
auch wenn wir ja heute fast dauerüberwacht sind...
wie mache ich denen bei Ford klar, wenn ich line lock genutzt habe und anschließend auf meinem privaten dragstrip (ohne gegen einen camaro anzutreten :doh: ) mal teste, was mein :pony: so hergibt, dass das kein garantievernichtendes rennen war. im Auto werden ja nur LL und die Motor und getriebedaten gespeichert, und dann werden die behaupten: rennen gefahren, daher garantie platt (ich bin da entspannt, habe mir das dingen weder für Burnout noch für rennen fahren bestellt)
Nun entspann dich mal, mach die nicht unnötig verrückt.

Selbst mal angenommen, die amerikanischen Regulierungen hätten für uns irgendeine Bedeutung - dem nicht so ist - dann hat dieser Ford-Fuzzi doch leidlich klar definiert, was sie meinen:
  • * "Racing" ist Fahren eines Rennens gegen ein anderes Fahrzeug oder gegen eine vordefinierte Zeit, gefährdet den Garantieanspruch.
    * Das "Austesten der Möglichkeiten des Fahrzeugs" ist hingegen OK.
Wenn du für dich alleine irgendwo einen Burnout hinlangst und mal einen ordentlichen Sprint abreisst, entstehen da genau dieselben Daten, wie wenn du das gegen einen anderen Wagen fährst.
Anhand der Daten kann das erst mal gar nicht differenziert werden (es sei denn du fährst stundenlang Runden auf der Rennstrecke, das wird dann schon auffällig sein).
Behaupten kann man auch viel, beweisen muss man es können, wenn es hart auf hart kommt. Wenn du natürlich einen Camaro-Fahrer so demütigst, dass er gegen dich aussagt, dann hast du halt die A-Karte gezogen. :supergrins:

So, jetzt aber zurück was für uns relevant ist. Es ist im Handbuch anscheinend kein Bezug dieser Funktionen zur Garantie drin. Falls ich was übersehe bitte Verweis auf die entsprechende Seite drin. Das nur sicherheitshalber, die Relevanz von irgendwas im Handbuch verteilten auf die Vertragsbedingungen ist eh fraglich.
Letztlich gelten die Ford Garantiebedingungen der Neuwagengarantie und ihre Einschränkungen, die Vertragsbestandteil sind. Dort findest sich z.B. Ausschluss für Fahrzeuge die als "Sport oder Rallye"-Fahrzeug eingesetzt werden (übrigens auch als Taxi), bzw "Beteiligung an Motorsportveranstaltungen
und den dazugehörigen Übungsfahrten". Kein Bezug auf spez. Funktion oder ähnliches.
Was eine Motorsportveranstaltung ist, kann man sich natürlich trefflich streiten und Anwälte reich machen. Einen Touristenrunde auf der Nordschleife ist es jedenfalls noch nicht.

Wenn man es für den Mustang ganz genau wissen will, muss man in die bei der Ausliefung übergebenen Garantieunterlagen gucken und ggf. auch einen Blick in das Serviceheft machen, da sind gelegentlich noch Ergänzungen.
Würde mich über Feedback freuen, ob da was spezielles zu finden ist, kann selber ja leider erst im Frühjahr gucken.

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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von mamba 2.3 » 6. Dez 2015, 22:18

Keine Panik:
1. was gespeichert wird lässt sich auch wieder löschen,
2. Interessiert sich dafür bestimmt keiner, was da gespeichert wird ist kaum brauchbar.

Die ganze Diskussion und Aufregung ist umsonst oder kann als Zeitvertreib abgetan werden. :wut:

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Re: Line Lock-Zähler?

Beitrag von martins42 » 6. Dez 2015, 22:33

mamba 2.3 hat geschrieben:[...]
Die ganze Diskussion und Aufregung ist umsonst oder kann als Zeitvertreib abgetan werden. :wut:
Schrieb es und hatte soviel Langeweile, dass er zum Zeitvertreib noch ein passendes Emotiocon suchen musste. ;)

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