Unterschiede US/EU-Mustang

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OoZooN
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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von OoZooN » 25. Mai 2015, 08:51

kiemen müssen auf jeden fall sein :headbang:
Zuletzt geändert von OoZooN am 25. Mai 2015, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Andy
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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von Andy » 25. Mai 2015, 09:20

OoZooN hat geschrieben:kiemen müssen auf jeden fall sein :headbang:
Ganz meine Meinung! :headbang:

Viele Grüße
Andy

MatzeHH
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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von MatzeHH » 25. Mai 2015, 09:43

Sehr gut :clap:

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wdakar
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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von wdakar » 25. Mai 2015, 10:51

Ohne Kiemen kein Mustang, also Kiemen always on!!!
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aufwunschgelöscht_14

Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von aufwunschgelöscht_14 » 25. Mai 2015, 12:14

Hmm,
ich möchte niemanden den Spaß verderben (ich will schließlich auch die beleuchteten Kiemen), aber wenn diese in ganz Europa nicht vorgesehen sind, werden sie auch das entsprechnde Prüfzeichen nicht haben. Das wäre für ein Tagfahrlicht ein ins Glas geprägtes RL für running light.
Aktiviert man sie trotzdem, wäre das bei der HU ein erheblicher Mangel - man müsste die TFL dann für den TÜV wieder kurz deaktivieren, um die HU zu bestehen.

ciao Maris

GT Betty

Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von GT Betty » 25. Mai 2015, 12:19

Der US-Mustang hat die gleichen Scheinwerfer, und da leuchten die Kiemen auch.
Und wenn der Umrüster sagt, dass er das beim EU-Modell dann auch durch den TÜV kriegt, gehe ich davon aus, dass das auch so ist.
Der wird ja wohl wissen wie das geht. Wenn´s sein muss halt per Einzelabnahme.

Irgendwer hatte ja mal geschrieben, dass es ja nicht angehen kann, dass der US-Mustang damit rumfahren darf, der EU-Mustang aber nicht.
Sehe ich ganz genau so!!!!

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von OoZooN » 25. Mai 2015, 12:23

eben. die us importe dürfen ja auch so rumfahren und wenn halt ein paar euro für den tüv onkel kostet, was soll's. eventuell dann auch gleich die rücklichter wieder mit sequentiellen blinkern versehen :headbang:
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GT Betty

Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von GT Betty » 25. Mai 2015, 12:31

LOOOOL.... am besten auch gleich noch Multi-Colour-Tail-Lights.... wenn er schon mal dabei ist.... :supergrins: :supergrins:

aufwunschgelöscht_14

Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von aufwunschgelöscht_14 » 25. Mai 2015, 12:35

Für US Importe gibt es halt schon mal eine Ausnahmegenehmigung, aber das extra für Europa homologierte Modell fällt da nicht drunter.
Ich laß mich überraschen, wenns der erste im Fahrzeugschein eingetragen hat.

ciao Maris

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von Auf_Wunsch_gelöscht » 25. Mai 2015, 12:59

Ford hat bei der Fragestunde eindeutig gesagt, dass das EU Model die EU Zulassung verliert mit aktivierten Kiemen.


Aber das gilt auch für Auspuffanlagen ohne Zulassung usw

die Kiemen müssen an, ganz klar, diese Einschränkung ist und bleibt Unsinn.

Die Frage ist ob der TÜV beides parallel akzeptiert (oben TFL und unten)

für mich sind aber die Kiemen kein TFL, sondern, wie es in USA eigentlich sinniger heisst: Signature Lights. Deswegen gehen sie ja auch an sobald die Tür auf ist, TFL ist für mich was völlig anderes. Das ist Design, Punkt. TFL unten können ja leuchten ... zumal in Deutschland soweit ich weiss noch kein TFL Pflicht ist ...

Frage ist also, wie man es definiert als Eintragung + ob es überhaupt interessiert wenn die TFL unten amtlich an sind und die Kiemen schlichtweg ein "Gag", denn wirklich hell wie andere TFL sind sie tatsächlich, ... NICHT. Schaut nur geil aus.

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von GT Betty » 25. Mai 2015, 13:04

Ich vertraue bisher noch darauf, dass der Umrüster weiß was er tut, und dass der ´nen einsichtigen TÜVler am Start hat.
Bis jetzt sagt er ja, das wäre kein Problem. Wenn er dann ´nen EU in den Fingern hat, sehen wir weiter.

@Flatrock: 4 TFL sind verboten. Das TFL im Nebelscheinwerfer muss also aus!!
Und TFL ist schon seit dem 07.02.2011 für alle neu zugelassenen Pkw Pflicht!!
(Seit August 2012 auch für Lkw)

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von Auf_Wunsch_gelöscht » 25. Mai 2015, 13:15

keine Ahnung, ist das so ?

da siehst mal wie sehr mich eigentlich die Front interessiert , sitze ja drinnen ;-)

aber in anderen Ländern ist es generell Pflicht - also auch bei älteren Modellen

beim Mustang wie gesagt werden die Kiemen nur mit good will als TFL durchgehen, die sind nicht sehr stark leuchtend. Das war wohl der Hauptgrund wenn Ihr mich fragt

GT Betty

Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von GT Betty » 25. Mai 2015, 13:29

Einfach mehr Strom rein jagen, dann leuchten die heller :D

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von Auf_Wunsch_gelöscht » 25. Mai 2015, 14:17

oder zum TÜV am Winterabend

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von mc lane » 25. Mai 2015, 14:30

GT Betty hat geschrieben:Ich vertraue bisher noch darauf, dass der Umrüster weiß was er tut, und dass der ´nen einsichtigen TÜVler am Start hat.
Bis jetzt sagt er ja, das wäre kein Problem. Wenn er dann ´nen EU in den Fingern hat, sehen wir weiter.

@Flatrock: 4 TFL sind verboten. Das TFL im Nebelscheinwerfer muss also aus!!
Und TFL ist schon seit dem 07.02.2011 für alle neu zugelassenen Pkw Pflicht!!
(Seit August 2012 auch für Lkw)
naja, bei dem durcheinander an designs heutzutage blicken doch auch die Ordnungshüter kaum mehr durch...

und 4 leuchtelemente als tfl sind durchaus nicht aussergewöhnlich

https://encrypted-tbn1.gstatic.com/imag ... YBECw1oGVz
Bild...wenn Du Dein Auto anmachst, erwidert es Dir diesen Gefallen?

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von Coyote » 25. Mai 2015, 14:53

Da mische ich mich jetzt auch mal in die Diskussion ein.

1. Wir müssen hier zwischen Homologation und Zulassung unterscheiden. Es gibt Regeln, die Ford einhalten musste um die europäische Genehmigung zu erhalten. Nachträgliche Änderungen liegen im Ermessen des TÜV-Sachverständigen. Der muss sich nicht darum kümmern, dass das Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht. Es muss von seiner Seite den deutschen Richtlinien entsprechen.

2. Es ist in Deutschland nicht gestattet zusätzliche Lampen am Fahrzeug anzubringen "nur weil es cool aussieht". Sonst würden hier ein paar mehr von diesen Fast-and-Furious-Yoghurtbechern mit Unterboden-Beleuchtung als UFO durch die Gegend fahren. Mehr Licht heißt eben nicht immer mehr Sicherheit.

3. Die Tri-Bars erfüllen leider aus einem simplen Design-Fehler (ECE No.87 Anhang 6: horizontaler Mindestwinkel des Lichtkegels muss 40° in Fahrtrichtung sein) nicht die Vorgaben für das TFL und wegen Grund 2 mussten die für uns ausgeschaltet werden. Wegen Grund 1 braucht es nur einen verständigen TÜV-Prüfer.

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von jomo » 25. Mai 2015, 15:55

Coyote hat geschrieben:Da mische ich mich jetzt auch mal in die Diskussion ein.

1. Wir müssen hier zwischen Homologation und Zulassung unterscheiden. Es gibt Regeln, die Ford einhalten musste um die europäische Genehmigung zu erhalten. Nachträgliche Änderungen liegen im Ermessen des TÜV-Sachverständigen. Der muss sich nicht darum kümmern, dass das Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht. Es muss von seiner Seite den deutschen Richtlinien entsprechen.

2. Es ist in Deutschland nicht gestattet zusätzliche Lampen am Fahrzeug anzubringen "nur weil es cool aussieht". Sonst würden hier ein paar mehr von diesen Fast-and-Furious-Yoghurtbechern mit Unterboden-Beleuchtung als UFO durch die Gegend fahren. Mehr Licht heißt eben nicht immer mehr Sicherheit.

3. Die Tri-Bars erfüllen leider aus einem simplen Design-Fehler (ECE No.87 Anhang 6: horizontaler Mindestwinkel des Lichtkegels muss 40° in Fahrtrichtung sein) nicht die Vorgaben für das TFL und wegen Grund 2 mussten die für uns ausgeschaltet werden. Wegen Grund 1 braucht es nur einen verständigen TÜV-Prüfer.

Danke für diese abschließende Klärung. Und daher glaube ich auch, dass sich irgendwo in Deutschland einen "verständiger TÜV-Prüfer" finden lässt. Wer ihn zuerst gefunden hat, sagt bitte hier im Forum Bescheid :grins:

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von Ace » 26. Mai 2015, 08:13

Was mich ein wenig wundert ist dass die ETIS Angaben vom Mustang schon sehr detailliert sind, was man Alles im Wagen drin und was nicht. Tortzdem steht da immer noch was von Signature Lighting, was ja für EU Modelle nicht gelten dürfte
Auf Grund des Banns aus dem Forum bin ich nicht mehr auf mustang6.de vertreten. Ich bedanke mich für viele schöne Jahre in der Community - Man sieht sich vielleicht in anderen Muscle Car Foren :Winkhappy:

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von jomo » 26. Mai 2015, 08:22

Ace hat geschrieben:Was mich ein wenig wundert ist dass die ETIS Angaben vom Mustang schon sehr detailliert sind, was man Alles im Wagen drin und was nicht. Tortzdem steht da immer noch was von Signature Lighting, was ja für EU Modelle nicht gelten dürfte
Wahrscheinlich zeigt ETIS nur an, dass die Dinger verbaut sind. Ob aktiv oder nicht hängt wahrscheinlich an der Software...

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Re: Unterschiede US/EU-Mustang

Beitrag von Coyote » 26. Mai 2015, 08:26

Ace hat geschrieben:Was mich ein wenig wundert ist dass die ETIS Angaben vom Mustang schon sehr detailliert sind, was man Alles im Wagen drin und was nicht. Tortzdem steht da immer noch was von Signature Lighting, was ja für EU Modelle nicht gelten dürfte
Vielleicht interpretiert :Ford: auch das Anstrahlen der Tri-Bars wenn die Scheinwerfer an sind, als Signature Lighting.

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