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von KK2404 » 6. Dez 2016, 20:15
Also: Die EU hat mal entschieden, dass Garantieansprüche weiterbestehen, wenn der Wagen in einer KFZ-Meisterwerkstatt nach Herstellervorgaben repariert wurde. Selbst Kulanz kann man dann noch beantragen, wenn man in einer Meisterwerkstatt war.
Wichtig bei allen Ansprüchen:
-schriftlich die Meisterwerkstatt bestätigen lassen
-schriftlich bestätigen lassen, dass die Arbeiten nach Vorgabe des Autoherstellers abgewickelt werden (z.B. nach Serviceplan des Herstellers etc.)
-schriftlich bestätigen lassen, dass Originalteile vom Autohersteller verwendet werden
-Nach der Reparatur kontrollieren, oftmals haben die Originalteile kleine Logos der Hersteller aufgedruckt. Windschutzscheiben werden gern fremd gekauft, Lack übrigens auch.
-Servicetermine generell penibel einhalten, denn da kann der Hersteller sehr gut die "Zange" einsetzen. Ebenso protokolliert heute das Auto, wie lang du trotz Serviceaufforderung weitergefahren bist
-Servicerechnungen zum Beweis aufheben, denn manchmal wird es im System vergessen oder ist sonstwie weg
Bei Scheibenreparaturen muss man schon sauber arbeiten, nicht das noch Kantenrost etc. man Karosserierand zur Scheibe entsteht. Gerade da ist es sehr doof, wenn kein OT-Teil verwendet wurde und die Werkstatt nicht eine Meisterwerkstatt ist. Mein Rat: gehe zur Ford Vertragswerkstatt, die reparieren auch Scheiben gemäß Versicherung kostenlos
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KK2404 am 7. Dez 2016, 09:51, insgesamt 2-mal geändert.