SInd solche Geschäftsbedingungen in Österreich eigentlich üblich?
"Offene Mängel wurden anläßlich der Besichtigung des Fahrzeuges durch den Käufer durch diesen nicht wahrgenommen."
Wie soll das gehen? Beim Kaufvertrag schon bestätigen, dass das (ja noch nicht gelieferte) Fahrzeug besichtigt
wurde und dabei keine Mängel wahrgenommen wurden.
"... Nach Ablauf von 2 Monaten kann sich der Kaufpreis durch folgende Umstände verändern ..... Änderungen des EInstandspreises für den Verkäufer."
Gilt hier die mündliche Aussage des Verkäufers oder muss er wirklich seinen Einstandspreis offen legen?
Ich habe heute mit meinem :Ford:Händler gesprochen der mir bestätigt hat, dass der bei Vetragsabschluss im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bindend
ist. Eine Erhöhung des Kaufpreises wäre nur möglich, wenn im Kaufvertrag "einschl. 19 % Mehrwertsteuer" stehen würde und die Mehrwertsteuer erhöht würde.
Und dann dürfte die Erhöhung auch nur so hoch sein wie die Mehrwertsteuererhöhung. Sollte im Kaufvertrag "einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer" stehen,
dann hat der Verkäufer die A....karte gezogen, dann kann er den Kaufpreis nämlich nicht erhöhen.
Wenn er (der Verkäufer) bei Ford jetzt einen höheren Einkaufspreis zahlen muss, kann er sich den, wie hier schon erwähnt, von Ford wieder erstatten lassen,
wenn er innerhalb eines gewissen Zeitraums nachweisen kann, das das

vom Käufer angemeldet wurde.
Grüße an alle Pony-Rider und die, die es irgendwann noch werden.
Detlef