Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

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Mozll
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von Mozll » 7. Dez 2015, 14:26

martins42 hat geschrieben:
Mozll hat geschrieben:Hab jetzt mal bei Ford Angerufen...
Der Preis der beim KV Unterschrieben wurde gilt. Also die 1000 Euro betreffen uns die schon bestellt haben nicht. :clap:
Und du hast ein direktes Vertragsverhältnis mit Ford?
Guck mal lieber noch mal nach, wer laut Bestellung/Kaufvertrag dein Vertragspartner ist.

Direkt würde ich jetzt nur behaupten das ich mit meiner Frau ein Verhältnis habe.. :grins:
Fakt ist das Ford und auch mein Ford Händler mir den damaligen Kaufpeis am KV versichern.
Somit bezahle ich das was ich im Juli unterschrieben habe.
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martins42
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von martins42 » 7. Dez 2015, 14:39

Mozll hat geschrieben:
martins42 hat geschrieben:
Mozll hat geschrieben:Hab jetzt mal bei Ford Angerufen...
Der Preis der beim KV Unterschrieben wurde gilt. Also die 1000 Euro betreffen uns die schon bestellt haben nicht. :clap:
Und du hast ein direktes Vertragsverhältnis mit Ford?
Guck mal lieber noch mal nach, wer laut Bestellung/Kaufvertrag dein Vertragspartner ist.

Direkt würde ich jetzt nur behaupten das ich mit meiner Frau ein Verhältnis habe.. :grins:
Fakt ist das Ford und auch mein Ford Händler mir den damaligen Kaufpeis am KV versichern.
Somit bezahle ich das was ich im Juli unterschrieben habe.
Wenn der Händler dir einen Fixpreis ohne die hier zitierten Klauseln gemacht hat, kann es dir eh völlig egal sein. Du kaufst beim Händler, nicht bei Ford. Sonst wäre es kein Händler, sondern ein Vermittler.
Die erzählen zwar alle - auch nicht unberechtigt - dass der Käufer ja bei Ford bekannt ist, dass Fahrzeug dessen Person läuft, was aber irrelevant für die kaufmännische Kette ist. Da zählt bei wem man bestellt hat, mit wem man einen Vertrag gemacht hat. Dieser Vertrag kann irgendwelche Vereinbarungen die der Händler mit Ford hat durchreichen, oder auch nicht.
Und umgekehrt kann ein Händler in seine Verträge mit Kunden reinschreiben, dass er etwaige Preissteigerungen innerhalb gewisser Grenzen geltend machen will. Steckt sich dabei ggf. Differenzen durch Preisgarantien, die Ford für laufende Verträge gegeben hat, in die eigene Tasche.
Das wird Ford nicht so gerne sehen, und der Händler hat unter Umständen mit Sanktionen seitens Ford zu rechnen wenn es bekannt wird, was dem Käufer aber auch nicht unmittelbar hilft.

Übrigens hatte ein Leasing-Angebot der Ford-Bank, was ich nicht angenommen habe, auch so eine Preissteigerungsklausel . Putzig.

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von Mozll » 7. Dez 2015, 17:06

Darum hab ich heute ja Angerufen. Bei meinem Scan auf der vorsetze steht ja das Preiserhöhungen bis zu 5 Prozent hinnehmbar sind.
Komisch. Jedenfalls ich Zahl nicht mehr und das ist Fix.

Zum Leasing....
Mach ich nicht. Jedoch war es bei mir fast zu überlegen.
Die Ford Bank hätte mir echt gute Zinzen geboten.
Da ich das Geld aber Angespart habe Zahl ich ihn Komplett.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von super-itz » 8. Dez 2015, 22:13

SInd solche Geschäftsbedingungen in Österreich eigentlich üblich?

"Offene Mängel wurden anläßlich der Besichtigung des Fahrzeuges durch den Käufer durch diesen nicht wahrgenommen."
Wie soll das gehen? Beim Kaufvertrag schon bestätigen, dass das (ja noch nicht gelieferte) Fahrzeug besichtigt
wurde und dabei keine Mängel wahrgenommen wurden.

"... Nach Ablauf von 2 Monaten kann sich der Kaufpreis durch folgende Umstände verändern ..... Änderungen des EInstandspreises für den Verkäufer."
Gilt hier die mündliche Aussage des Verkäufers oder muss er wirklich seinen Einstandspreis offen legen?


Ich habe heute mit meinem :Ford:Händler gesprochen der mir bestätigt hat, dass der bei Vetragsabschluss im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis bindend
ist. Eine Erhöhung des Kaufpreises wäre nur möglich, wenn im Kaufvertrag "einschl. 19 % Mehrwertsteuer" stehen würde und die Mehrwertsteuer erhöht würde.
Und dann dürfte die Erhöhung auch nur so hoch sein wie die Mehrwertsteuererhöhung. Sollte im Kaufvertrag "einschl. gesetzlicher Mehrwertsteuer" stehen,
dann hat der Verkäufer die A....karte gezogen, dann kann er den Kaufpreis nämlich nicht erhöhen.

Wenn er (der Verkäufer) bei Ford jetzt einen höheren Einkaufspreis zahlen muss, kann er sich den, wie hier schon erwähnt, von Ford wieder erstatten lassen,
wenn er innerhalb eines gewissen Zeitraums nachweisen kann, das das :pony: vom Käufer angemeldet wurde.

Grüße an alle Pony-Rider und die, die es irgendwann noch werden.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von MustangFan » 9. Dez 2015, 08:21

martins42 hat geschrieben:
Unfug. Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, in dem drinsteht, dass wenn die Lieferung sich über einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten verzögert, du aus Erhöhung des UVP resultierende Erhöhung des Preis von bis zu 5% ohne Exit-Option akzeptierst, dann hast du genau dafür eine Willenserklärung abgegeben. "Überraschender Weise" zählt auch solch Kleingedrucktes. Man sollte schon lesen und verstehen, was man unterschreibt. (Ich weiss, im Eifer des Gefechts...)
Und wegen der Risikobeschränkung/Deckelung schätze ich auch die Anfechtbarkeit der Klausel für gering ein.

Gruß
Martin
Irrtum!

Bei mir im Vertrag liegt der Lieferzeitraum außerhalb der 4 - Monatsfrist ab Vertragsunterzeichnung - ich habe ausdrücklich 9 Monate vereinbart - von mir aus! Da ist also der Preis benannt, den ich nach 9 Monaten Wartezeit zu zahlen habe.

Ford behält sich lediglich vor, den Preis (z.B. aufgrund widriger Umstände) um max. ca. 2.000 Euro zu erhöhen.

Abnehmen zu dem Preis brauche ich dann aber nicht mehr, weil das dann als ein neues Angebot von Ford zu werten ist, zu dem ich erst noch einwilligen muss!

Äußerst hilfsweise könnte man interpretieren, dass mein Schweigen als vorab vereinbarte Zustimmung zu interpretieren wäre - ich also bei Schweigen der Preiserhöhung zustimme - aber keinesfalls, dass ich automatisch einer Preiserhöhung bindend zugestimmt habe, bzw. verpflichtet bin, abzunehmen!

Bei einer Preiserhöhung werde ich eben nicht schweigen! :ROFL:

Gruß vom MustangFan :grins:

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von Mustang6 » 9. Dez 2015, 08:45

MustangFan hat geschrieben: Irrtum!

Bei mir im Vertrag liegt der Lieferzeitraum außerhalb der 4 - Monatsfrist ab Vertragsunterzeichnung - ich habe ausdrücklich 9 Monate vereinbart - von mir aus! Da ist also der Preis benannt, den ich nach 9 Monaten Wartezeit zu zahlen habe.

Ford behält sich lediglich vor, den Preis (z.B. aufgrund widriger Umstände) um max. ca. 2.000 Euro zu erhöhen.

Abnehmen zu dem Preis brauche ich dann aber nicht mehr, weil das dann als ein neues Angebot von Ford zu werten ist, zu dem ich erst noch einwilligen muss!

Äußerst hilfsweise könnte man interpretieren, dass mein Schweigen als vorab vereinbarte Zustimmung zu interpretieren wäre - ich also bei Schweigen der Preiserhöhung zustimme - aber keinesfalls, dass ich automatisch einer Preiserhöhung bindend zugestimmt habe, bzw. verpflichtet bin, abzunehmen!

Bei einer Preiserhöhung werde ich eben nicht schweigen! :ROFL:

Gruß vom MustangFan :grins:
Für mich stellt sich dann die Frage, was dir das bringt? :Hä:
Sicherlich kannst du vom Vertrag zurücktreten - einen Mustang hast du dann aber immer noch nicht. Ein anderer Händler wird dir den Mustang auch nicht zum alten Preis anbieten können.
Fragt sich also, wer der größere Verlierer ist?
Das Autohaus, dass den Mustang nun an den nächsten Interessenten verkaufen kann, oder der Kunde der nach ewiger Wartezeit nun keinen Mustang mehr bekommt :doh:

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von wdakar » 9. Dez 2015, 08:55

Mustang6 hat geschrieben:
MustangFan hat geschrieben: Irrtum!

Bei mir im Vertrag liegt der Lieferzeitraum außerhalb der 4 - Monatsfrist ab Vertragsunterzeichnung - ich habe ausdrücklich 9 Monate vereinbart - von mir aus! Da ist also der Preis benannt, den ich nach 9 Monaten Wartezeit zu zahlen habe.

Ford behält sich lediglich vor, den Preis (z.B. aufgrund widriger Umstände) um max. ca. 2.000 Euro zu erhöhen.

Abnehmen zu dem Preis brauche ich dann aber nicht mehr, weil das dann als ein neues Angebot von Ford zu werten ist, zu dem ich erst noch einwilligen muss!

Äußerst hilfsweise könnte man interpretieren, dass mein Schweigen als vorab vereinbarte Zustimmung zu interpretieren wäre - ich also bei Schweigen der Preiserhöhung zustimme - aber keinesfalls, dass ich automatisch einer Preiserhöhung bindend zugestimmt habe, bzw. verpflichtet bin, abzunehmen!

Bei einer Preiserhöhung werde ich eben nicht schweigen! :ROFL:

Sehe ich auch so, ich ahbe mich dann zwar rechtlich durchgesetzt, aber zu welchem Preis? Zu dem Preis, dass ich jetzt noch länger auf mein Pony warten muss. Wobei ich aber das Gebahren einiger Händler damit nicht gutheißen möchte...

Gruß vom MustangFan :grins:
Für mich stellt sich dann die Frage, was dir das bringt? :Hä:
Sicherlich kannst du vom Vertrag zurücktreten - einen Mustang hast du dann aber immer noch nicht. Ein anderer Händler wird dir den Mustang auch nicht zum alten Preis anbieten können.
Fragt sich also, wer der größere Verlierer ist?
Das Autohaus, dass den Mustang nun an den nächsten Interessenten verkaufen kann, oder der Kunde der nach ewiger Wartezeit nun keinen Mustang mehr bekommt :doh:

Da gebe ich Dir absolut Recht. Ich habe mich zwar rechtlich durchgesetzt, aber zu welchem Preis? Zu dem Preis, dass ich noch länger auf mein Pony warten muss. Damit möchte ich aber nicht das Gebahren einiger Händler gut heißen.... Es gilt halt sorgfältig abzuwägen, was mir wichtiger ist. Manchmal ist die geballte Faust in der Tasche die bessere, wenn auch mental schwierigere Lösung.
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von martins42 » 9. Dez 2015, 10:25

MustangFan hat geschrieben:
martins42 hat geschrieben:
Unfug. Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, in dem drinsteht, dass wenn die Lieferung sich über einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten verzögert, du aus Erhöhung des UVP resultierende Erhöhung des Preis von bis zu 5% ohne Exit-Option akzeptierst, dann hast du genau dafür eine Willenserklärung abgegeben. "Überraschender Weise" zählt auch solch Kleingedrucktes. Man sollte schon lesen und verstehen, was man unterschreibt. (Ich weiss, im Eifer des Gefechts...)
Und wegen der Risikobeschränkung/Deckelung schätze ich auch die Anfechtbarkeit der Klausel für gering ein.

Gruß
Martin
Irrtum!

Bei mir im Vertrag liegt der Lieferzeitraum außerhalb der 4 - Monatsfrist ab Vertragsunterzeichnung - ich habe ausdrücklich 9 Monate vereinbart - von mir aus! Da ist also der Preis benannt, den ich nach 9 Monaten Wartezeit zu zahlen habe.
Schön dass du jetzt damit rüber kommst. Wenn man weiter die konkreten Umstände häppchenweise aus der Nase ziehen muss, kann man ewig sinnlos debattieren, weil man über unterschiedliche Dinge spricht.

MustangFan hat geschrieben: Ford behält sich lediglich vor, den Preis (z.B. aufgrund widriger Umstände) um max. ca. 2.000 Euro zu erhöhen.

Abnehmen zu dem Preis brauche ich dann aber nicht mehr, weil das dann als ein neues Angebot von Ford zu werten ist, zu dem ich erst noch einwilligen muss!
Nochmal: Wenn du unterschrieben hast, dass du unter bestimmten Bedingungen (verlängerte Lieferzeiträume) eine Preiserhöhung (in gewissem Rahmen) ohne Exit-Option akzeptierst, dann ist DAS der Vertrag! Es braucht dann kein weiteres Angebot. Ein neues Angebot wird nur dann nötig, wenn die Rahmenbedingungen des Vertrags verlassen werden (oder der ungültig ist). Sowohl Anbieter als auch Käufer können z.B. Bindefristen vereinbaren.

Hast du nun diese Klausel, die hier oft genug als Scan gezeigt wurde in deinem Vertrag oder nicht? Tu mal Butter bei die Fische.
Das ist das einzige was relevant ist, nicht persönliches Rechtsempfinden.

Gruß
Martin

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von martins42 » 9. Dez 2015, 10:33

Mustang6 hat geschrieben: [...]
Für mich stellt sich dann die Frage, was dir das bringt? :Hä:
Sicherlich kannst du vom Vertrag zurücktreten - einen Mustang hast du dann aber immer noch nicht. Ein anderer Händler wird dir den Mustang auch nicht zum alten Preis anbieten können.
Fragt sich also, wer der größere Verlierer ist?
Das Autohaus, dass den Mustang nun an den nächsten Interessenten verkaufen kann, oder der Kunde der nach ewiger Wartezeit nun keinen Mustang mehr bekommt :doh:
So what? Das Leben ist kein Ponyhof.
Solche Klauseln sichern einen dagegen ab, dass man kein bestelltes Produkt abnehmen muss, dessen Preis sich durch Veränderungen des Marktes so stark erhöht haben, dass man es sich bei Lieferung nicht mehr leisten kann. (Weswegen automatische Preisangleichungsklauseln auch gedeckelt sein müssen, der worst case kalkulierbar sein muss.)
Nicht mehr, nicht weniger.

Gruß
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von Mustang6 » 9. Dez 2015, 11:20

Mustang6 hat geschrieben:Wir hatten das Thema schon bei der 2.000,- Euro Preiserhöhung.

noch mal in Kurzform:
Wenn ein Händler den Preis für eine bestehende Bestellung nach oben korrigiert (auch wenn vertraglich festgelegt), dann gibt es nur einen der sich den Mehrerlös in die Tasche steckt .... die Ford Werke jedenfalls nicht! ;)
Mit einer aktiven Verkaufsmeldung (der Händler muss natürlich auch Kundendaten auf das Fahrzeug eingegeben haben und nicht nur den Vertrag in den Schreibtisch legen) hat der Händler Anrecht auf Preisschutz. Dass heißt: er muss erst mal bei Anlieferung den aktuellen Preis bezahlen, kann sich aber mit einer Zulassung auf den gemeldeten Käufer die Preiserhöhung zurück holen.
Das bedeutet: dass ein Händler schwerlich damit leben kann, wenn ein Mustang mit Preisschutz nicht zeitnah zugelassen wird bzw. einen anderen Halter bekommt.
Es gibt keinen Grund den Preis für eine bestehend Fahrzeugbestellung nach oben zu korrigieren, außer der Händler möchte sich den Mehrerlös in die eigene Tasche stecken. Wer so eine Klausel unterschreibt, muss auch mit den Konsequenzen rechnen.

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von mamba 2.3 » 9. Dez 2015, 14:40

Für Neubesteller.
Der Preis für den GT könnte!!! sogar um 2000,-€ steigen.
Siehe Preisanpassungen in anderen Ländern z.B Australien,
also frühzeitig nachfragen.

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von mammut » 9. Dez 2015, 18:21

Halte ich für quatsch ... Ein Blick in die Devisenentwickling der letzten Monate zeigt dir auch warum

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von MustangFan » 9. Dez 2015, 18:35

martins42 hat geschrieben:
MustangFan hat geschrieben:
martins42 hat geschrieben:
Unfug. Wenn du einen Vertrag unterschrieben hast, in dem drinsteht, dass wenn die Lieferung sich über einen Zeitraum von mehr als 4 Monaten verzögert, du aus Erhöhung des UVP resultierende Erhöhung des Preis von bis zu 5% ohne Exit-Option akzeptierst, dann hast du genau dafür eine Willenserklärung abgegeben. "Überraschender Weise" zählt auch solch Kleingedrucktes. Man sollte schon lesen und verstehen, was man unterschreibt. (Ich weiss, im Eifer des Gefechts...)
Und wegen der Risikobeschränkung/Deckelung schätze ich auch die Anfechtbarkeit der Klausel für gering ein.

Gruß
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Bei mir im Vertrag liegt der Lieferzeitraum außerhalb der 4 - Monatsfrist ab Vertragsunterzeichnung - ich habe ausdrücklich 9 Monate vereinbart - von mir aus! Da ist also der Preis benannt, den ich nach 9 Monaten Wartezeit zu zahlen habe.
Schön dass du jetzt damit rüber kommst. Wenn man weiter die konkreten Umstände häppchenweise aus der Nase ziehen muss, kann man ewig sinnlos debattieren, weil man über unterschiedliche Dinge spricht.

MustangFan hat geschrieben: Ford behält sich lediglich vor, den Preis (z.B. aufgrund widriger Umstände) um max. ca. 2.000 Euro zu erhöhen.

Abnehmen zu dem Preis brauche ich dann aber nicht mehr, weil das dann als ein neues Angebot von Ford zu werten ist, zu dem ich erst noch einwilligen muss!
Nochmal: Wenn du unterschrieben hast, dass du unter bestimmten Bedingungen (verlängerte Lieferzeiträume) eine Preiserhöhung (in gewissem Rahmen) ohne Exit-Option akzeptierst, dann ist DAS der Vertrag! Es braucht dann kein weiteres Angebot. Ein neues Angebot wird nur dann nötig, wenn die Rahmenbedingungen des Vertrags verlassen werden (oder der ungültig ist). Sowohl Anbieter als auch Käufer können z.B. Bindefristen vereinbaren.

Hast du nun diese Klausel, die hier oft genug als Scan gezeigt wurde in deinem Vertrag oder nicht? Tu mal Butter bei die Fische.
Das ist das einzige was relevant ist, nicht persönliches Rechtsempfinden.

Gruß
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Ich halte Dich auf dem Laufenden. Du wirst sehen, der Händler wird bis März 2016 den Preis halten, wie vereinbart. Sollte er dann nicht geliefert haben, mir stattdessen einen höheren Preis verkünden, werde ich vom Vertrag zurücktreten - wie oben beschrieben.

Genauso funktioniert es! Die AGBs ziehen an dieser Stelle nicht - da es sich um eine Individualvereinbarung handelt, die die Formularbedingungen aufheben!

Gruß vom MustangFan

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von nici356 » 9. Dez 2015, 18:52

Also 2K Preiserhöhung, denke das würde mir langsam zu kritisch (Bereich dann fast beim BMW M235i usw.) und da habe ich auch einen absolut phantastischen Motor, den N55B30 tu)...da bin ich ganz ehrlich so toll ich das Fahrzeug finde. Da wären dann 5K mehr seid der Vorstellung innerhalb von 1 Jahr...da ginge es mir dann auch ums Prinzip bei aller Liebe :Knüppel:
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von bad_coyote » 9. Dez 2015, 19:03

Entweder man kauft sich einen Mustang, oder man lässt es halt bleiben.
Diese 08/15 Autos, wie z.B. nen M235i, sind doch stinklangweilig und der übliche Einheitsbrei. :langweilig:

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von martins42 » 9. Dez 2015, 19:10

@MustangFan
Ich gebe das jetzt auf mit dir. Du gehst nicht im geringsten auf das ein, was man dir schreibt.
Wenn dein Händler den Preis hält ist doch eh alles kein Thema, gibt es gar kein Problem. Also was erwähnst du das hier?
Und habe ich was von AGB gesagt? Ich kenne die AGBs von deinem Händler nicht. Wenn dein Vertrag Bezug auf die ABGs nimmt, solltest du wissen , was drin steht. Die kannst du dann nicht einfach wegquatschen, wenn es zum Streit kommt. Wenn kein Bezug zu den AGBs im Vertrag ist, sind sie in der Tat egal. Es gilt in beiden Fällen die schriftliche Vereinbarung, Nebenabreden wirst du ja wohl kaum beweisen können.
Und die Frage, was diesbezüglich nun konkret in deinem Vertrag drin steht ist immer noch unbeantwortet.
Aber egal. Mach halt, wirst schon Recht haben.

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von nici356 » 9. Dez 2015, 19:19

bad_coyote hat geschrieben:Entweder man kauft sich einen Mustang, oder man lässt es halt bleiben.
Diese 08/15 Autos, wie z.B. nen M235i, sind doch stinklangweilig und der übliche Einheitsbrei. :langweilig:
Hat man hier kein Recht auch mal kritisch zu hinterfragen? Oder nur "Hurra" schreien :ciao:
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von Hecarim » 9. Dez 2015, 19:35

Fairerweise müsste man den Mustang GT aber mit dem M4 vergleichen, und da ist preislich noch deutlich Luft...
Der M235i ist natürlich auch ein schönes Auto, wär nicht ganz meins, aber was soll ich anderen ihrs madig machen ;)

Ansonsten gilt halt Angebot und Nachfrage, es wird der Preis aufgerufen, der bezahlt wird.
Die, die schon bestellt haben freut es, das hilft dem Gebrauchtwert :)
Der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch!

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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von nici356 » 9. Dez 2015, 19:46

Ja da ist reichlich Luft, aber überreichlich, der M4 kostet zwar nicht das Doppelte, ausstattungsbereinigt aber mit sicherheit oder mehr als das Doppelte... :supergrins:

Aber ich denke dieser Vergleich hinkt irgendwo, der M4 wird ein Technologieträger von Feinsten sein, weiss nicht ob man das so vergleichen kann oder der Mustang da mithalten kann, selbe gilt für den Lexus RC-F (auch V8 5 Liter Sauger...daher passt das...)...die spielen einfach in einer anderen Liga, meine Meinung. Es ist ja nicht nur die Leistung...

Und RS5 oder C63 AMG erwähne ich gar nicht, die sind ja fast unbezahlbar mit einigen Gimmicks...

Aber auch zum "kleinen" M2 ist dann noch reichlich Luft :grins: der kostet nämlich "nackt" auch 57K genau wie der CLA45 AMG...ja die sind abgehoben mit den Preisen... :Devil:

Ich hab mir vor 1 Jahr mal spasseshalber einen CLA45 AMG konfiguriert und alles rein was ging plus Sonderlack. 84.000 Euro :doh:

Für (prinzipiell) einen Kompakten...bzw. abgeleitet von einem Kompakten... :Kaffee:

Sorry für OT, lass mich manchmal hinreissen :LOLUGLY:
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Re: Preiserhöhung zum 04.Januar 2016

Beitrag von martins42 » 9. Dez 2015, 23:46

Nee, passt schon. Wenn man von Preisen redet muss man auch über Inhalte reden.

Wobei die überzogenen Listenpreise der Premium-Hersteller auch ein Stück weit Papiertiger sind. Als Firmenkunde kann man da bei vielen Modellen ordentlich Luft rauslassen. Erst recht, wenn irgendwelche Modelle marktpolitisch unter Druck geraten.

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